14. Januar 2006 Nach Baden-Württemberg plant jetzt auch Hessen eine Anleitung zur Prüfung von Einbürgerungsbewerbern. In einem Fragebogenkatalog, der unter dem Motto Wissen und Werte stehe, solle künftig jeder Ausländer, der die deutsche Staatsbürgerschaft anstrebe, belegen, daß er sich mit dieser Republik und ihren Grundwerten auseinandergesetzt habe, sagte der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) dieser Zeitung.
Er rechne damit, daß diese als Verwaltungsvorschrift geplante Handreichung für die Einbürgerungsbehörden des Landes in etwa einem Monat vorliegen werde. Bouffier erwartet nach seinen Worten von jedem Einbürgerungswilligen ein staatsbürgerliches Rucksackwissen, zu dem einerseits Kenntnisse über die Geschichte Deutschlands und die Bedeutung der Europäischen Union gehörten, aber beispielsweise auch das Bewußtsein, wie man sich in einem demokratischen Rechtsstaat gegen vermeintlich erlittenes Unrecht zur Wehr setzen könne. In einem zweiten Schritt sollten unter anderem Fragen zur Rolle von Mann und Frau in der Gesellschaft, zum Gewaltmonopol des Staates oder zum deutschen Wahlrecht gestellt werden.
Frage nach der Einstellung zur Homosexualität
Die im Einwanderungsgesetz verlangte innere Hinwendung zur Bundesrepublik Deutschland werde seiner Ansicht nach mit der bisherigen schriftlichen Erklärung des Antragstellers nicht ausreichend und zielführend dokumentiert, sagte der Minister. Integration ist mehr als ein Zeitablauf und eine Unterschrift. Daher begrüße er es, daß Baden-Württemberg mit seinem Gesprächsleitfaden zur Einbürgerung die Debatte darüber eröffnet habe, wie dieses Ziel am besten zu erreichen sei.
Hessen werde sich am Fragenkatalog des Nachbarlands orientieren, aus der Kritik daran aber auch Konsequenzen ziehen. Die Debatte hat gezeigt, daß man ein richtiges Anliegen nicht dadurch beschädigen sollte, daß man Nebenfragen in den Mittelpunkt rückt, äußerte Bouffier. So sei etwa die Frage nach der Einstellung der Einbürgerungsbewerber zur Homosexualität möglicherweise nicht der Weisheit letzter Schluß. Klar sei auch, daß man in Hessen den Eindruck vermeiden werde, die Überprüfung richte sich vor allem gegen Muslime.
Wir werden einen eigenen Weg gehen. Bei Bewerbern, bei denen nach dem Test Zweifel an deren Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestünden, solle die Einbürgerung zunächst ausgesetzt werden, möglicherweise müsse gar der Verfassungsschutz diese Personen intensiver überprüfen. Am Ende der Diskussion sollte nach Auffassung des hessischen Innenministers eine bundeseinheitliche Regelung stehen. Letztlich gehe es bei der Überprüfung darum, den Bewerbern ein erfolgreiches Leben in diesem Staat und in dieser Gesellschaft zu ermöglichen. Idealerweise sei am Ende sichergestellt, daß ein Eingebürgerter nicht mehr ein Türke in Deutschland, sondern ein Deutscher türkischer Herkunft ist.
Text: ler., F.A.Z., 14.01.2006, Nr. 12 / Seite 4
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