Monika Harms

Staatsanwältin aus Leidenschaft

Von Reinhard Müller, Karlsruhe

Für Mauscheleien nicht zu haben: Monika Harms

Für Mauscheleien nicht zu haben: Monika Harms

01. Juni 2006 In die Dienstwohnung in der Bundesanwaltschaft ist Monika Harms nicht eingezogen. Kay Nehm hatte das „Wohnzimmer“ in dem lichten, aber doch festungsartig anmutenden Neubau als Raum für gelegentliche Pressegespräche genutzt. Auch seine Nachfolgerin will sich nicht von der IT-Abteilung beim Zähneputzen stören lassen, die direkt neben dem Schlafzimmer um 7 Uhr 30 mit dem Dienst beginnt.

Anders als für Nehm, der in der Bundesanwaltschaft groß geworden ist, ist es für die bisherige Bundesrichterin ein Neubeginn in mancherlei Hinsicht. Sie war nicht in Karlsruhe, sondern zunächst in ihrem Geburtsort Berlin und dann in Leipzig in einem ausgelagerten Senat des Bundesgerichtshofs tätig. Bis heute hält sie es für einen „großen Fehler“, daß das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen nach der Wiedervereinigung nicht von Karlsruhe nach Leipzig umzog, in das Gebäude des Reichsgerichts. Diese Haltung der so geradlinig erscheinenden Norddeutschen wird verständlich, wenn man auf ihr von den Wechseln deutscher Geschichte geprägtes Leben schaut.

„Wir müssen sie einbürgern“

„Jeder denkt nur an sich, aber nicht an das Ganze”

„Jeder denkt nur an sich, aber nicht an das Ganze”

Deutsche ist die neue Generalbundesanwältin nämlich erst zu Beginn ihres Referendardienstes geworden. „Wir müssen Sie einbürgern“, sagte ein Oberamtsrat zu ihr, als sie ihren Staatsangehörigkeitsnachweis vorlegte. Ihr Großvater war im Elsaß als Franzose geboren worden, er wurde Deutscher und nach dem Versailler Vertrag wieder Franzose. Später war er Generalkonsul in China; dort wurde auch der Vater von Frau Harms geboren. Sie selbst kam 1946 in der deutschen Hauptstadt zur Welt. Während der Blockade wurde die Familie ausgeflogen.

Das hat sie noch bis zu einer parteipolitischen Grundsatzentscheidung geprägt: Als Willy Brandt 1969 Kanzler wird, tritt Monika Harms in die CDU ein. Der Grund war die Ostpolitik. Wie viele, die jemals vor der Roten Armee fliehen mußten, hatte sie das Gefühl, man dürfe nicht so viel preisgeben. Sie hat jedoch nie eine Parteikarriere angestrebt. Erst viel später, als hohe Richterin engagierte sich Frau Harms im Bund Christlich-Demokratischer Juristen. Der Union blieb sie treu. „Man muß seine Parteimitgliedschaft nicht ruhen lassen“, sagt sie.

„Ich wollte immer Staatsanwalt werden“

Beruflich hatte sie jedoch ein anderes Ziel vor Augen: „Ich wollte immer Staatsanwalt werden.“ Immer schon hatte sie Interesse an öffentlicher Gestaltung, wie sie sagt, hatte früh auch einmal die Landwirtschaft in Erwägung gezogen, „aber es fehlte der Hof.“ An ein juristisches Erweckungserlebnis kann sie sich nicht erinnern. Doch wurde der Wunsch, sich dem Strafrecht zu widmen und Ankläger zu werden, stark durch den Frankfurter Auschwitz-Prozeß befördert, den sie als Schülerin verfolgte.

Als Referendarin in Hamburg meldete sich Monika Harms freiwillig zum St.-Pauli-Dezernat. Was sie schon damals an der Staatsanwaltschaft reizte? Sie fand es „wunderbar“, Einzelkämpfer zu sein. In einem gerichtlichen Spruchkörper könne man schließlich überstimmt werden; und die Abstimmungen seien mitunter sehr mühsam, wie Frau Harms auch in ihrer offiziellen Rede zur Amtseinführung sagte. Das gibt einen Hinweis darauf, warum sie sich nun für das Amt des Generalbundesanwalts entschied und nicht für einen Posten im Bundesverfassungsgericht, für den sie auch im Gespräch war. Sie wollte wohl nicht im Alter von 59 Jahren noch einmal - dann aber als dienstjüngste Richterin - in einem Senat beginnen. Zudem hat sie es schon immer genossen, daß man als Staatsanwalt aufklären kann und zugleich vorweggenommene richterliche Tätigkeiten ausübt. Sie wird Staatsanwältin für Wirtschaftsstrafsachen, wechselt dann jedoch auf die Richterbank.

Gute Erfahrungen mit der Politik

In der Jugendstrafkammer lernt Monika Harms führende deutsche Rechtsextremisten kennen: Den mittlerweile gestorbenen Michael Kühnen und den immer noch aktiven Christian Worch. Auf diese Erfahrungen gründet Frau Harms' Einschätzung: „Rechtsextremismus ist nicht nur ein Problem des Ostens.“ Wenn die neue Generalbundesanwältin hinzufügt, es gebe eine „Szene, die ist mal rechts, mal links“, sei und von „Dumpfbacken“ spricht, die „verbrämt mit angeblich politischer Überzeugung“ seien, von Aggressionsabbau und Gruppenbildung, dann ist das nicht gleich als Programm zu verstehen. Es hört sich aber deutlich anders an als die hitzigen Äußerungen der letzten Zeit aus der Politik.

Mit Amtsvorgänger Nehm und Justizministerin Zypries

Mit Amtsvorgänger Nehm und Justizministerin Zypries

Mit der Politik hat die Richterin keine schlechten Erfahrungen gemacht: Ein SPD-Senator schlug das CDU-Mitglied 1987 zur Bundesrichterin vor. Nüchtern sagt sie, daß natürlich auch die Frauenförderung eine Rolle gespielt habe. Am Bundesgerichtshof gab es damals nur fünf Frauen unter insgesamt 115 Richtern. Monika Harms machte Steuerstrafrecht. Die Erfahrung von überforderten, für Spezialgebiete nicht ausgebildeten Richtern, die etwa den hervorragend ausgebildeten Steuerfahndern und exzellenten Anwälten fachlich nicht viel entgegensetzen können, ist Grund für ihre - womöglich etwas übertriebene - Skepsis gegenüber dem Einheitsjuristen, der alles können soll. „Das Amateurprinzip darf nicht zum Maßstab werden“, sagt die frühere Senatsvorsitzende und fordert die Einrichtung von Spezialkammern und -senaten bei den Gerichten.

„Jeder denkt nur an sich, aber nicht an das Ganze“

Heikle Fälle werden ihr im Amt des Generalbundesanwalts noch genug begegnen. Auch damit hat sie gelernt umzugehen: Sie hob am Bundesgerichtshof die politische Bedeutung des Verfahrens um den Terroranschlag auf die Berliner Diskothek „La Belle“ hervor; die eigentlichen Drahtzieher waren nach Ansicht ihres Senats in Libyen zu finden. Und sie betrat juristisches Neuland, als ihr Senat die früheren DDR-Führer um Egon Krenz für die Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze zur Verantwortung zog. „Mein liebster Fall“, sagt sie heute, sei jedoch die Bestätigung der Verurteilung Erich Mielkes für dessen Mord am Bülowplatz im Jahr 1931 gewesen. Es war ihr offenbar wichtig zu zeigen, daß man auch nach 60 Jahren der Justiz nicht entkommt.

Eine ähnliche Altlast war das Verfahren gegen den 97 Jahre alten frühren SS-Offizier Friedrich Engel, der wegen Erschießungen in Italien verurteilt worden war. Ein Verfahren, für das ihr Senat wohl die meisten Prügel einstecken mußte, wie sich Frau Harms erinnert. Er sah von einer Zurückverweisung wegen des hohen Alters des Angeklagten ab und stellte das Verfahren ein.

Daß der Richter grundsätzlich nur durch seine Urteile sprechen sollte, findet auch Frau Harms. Und doch hat sie schon als Richterin Wege gefunden, ihre Meinung klar zu sagen: etwa zur Steuerhinterziehung. Heute sagt sie: „Jeder denkt nur an sich, aber nicht an das Ganze“ In einer oder in einer „Anmerkung“ zu einem Urteil zur mangelhaften Ausstattung der Justiz. Dabei schreckt sie auch vor Kritik am Bundesverfassungsgericht nicht zurück. In der Rede zum Amtsantritt sagte sie, daß der Alltag in deutschen Gerichtssälen in Strafsachen gelegentlich anders aussehe als „in Karlsruhe im Schloßbezirk“.

Das kann man als Kritik an dem jüngsten Schlagabtausch zwischen Verfassungsgericht und Bundesgerichtshof verstehen, als Verfassungsrichter mit Richtern ohne praktische Erfahrung im Strafrecht mit deutlichen Worten Verfahrensverzögerungen geißelten. Frau Harms mag sich hier in ihrer Forderung nach vermehrtem Einsatz von Spezialwissen und besserer Personalpolitik ebenso bestätigt sehen wie im umfänglichen und bedeutsamen Mannesmann-Verfahren, das von einer Jugendrichterin geleitet wurde.

Für Mauscheleien nicht zu haben

Konsequent hat es Frau Harms vor ihrem Amtsantritt abgelehnt, sich zur Arbeit ihrer künftigen Behörde zu äußern, die sie noch nicht kennenlernen konnte. An einem aber läßt sie keinen Zweifel: Daß sie auch als Generalbundesanwältin pointiert Stellung beziehen wird. „Wer sollte die Stimme erheben, wenn nicht die, die an der Spitze stehen, die die meisten Federn am Hut haben?“, fragt sie.

Für Mauscheleien, für fragwürdige Absprachen, für ein Abweichen von den Grundfesten der Strafprozeßordnung aus Gründen politischer Opportunität wird sie ebensowenig wie Nehm zur Verfügung stehen. Wie ihr Vorgänger lehnt sie Begriffe wie „Krieg“ oder gar „Kreuzzug“ im Zusammenhang mit rechtsstaatlichen Verfahren ab. Doch blickt sie optimistisch in die Zukunft - und das gilt auch für die politische Großwetterlage. Angesichts der großen Koalition spricht die politische Beamtin von „glücklichen Zeiten“.

Text: F.A.Z., 01.06.2006, Nr. 126 / Seite 3
Bildmaterial: AP, picture-alliance/ dpa

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