Bundesverfassungsgericht

Wahl Dreiers scheitert an der Union

01. Februar 2008 Die Union hat die Wahl des von der SPD vorgeschlagenen Würzburger Staatsrechtsprofessors Horst Dreier zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts platzen lassen. Der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) teilte seinem Bremer Kollegen Jens Böhrnsen (SPD) mit, dass die Union die Berufung Dreiers blockieren werde. Der Justitiar der Unionsfraktion im Bundestag, Hermann Gröhe, sagte der F.A.Z., die Auswahl des Richters sei eine Bundesratsentscheidung. „Aber die Unionsfraktion steht an der Seite der Ministerpräsidenten.“

Die Union ist der Auffassung, Dreiers Positionen zur Menschenwürde und zum Folterverbot ließen sich mit christlich-demokratischen Grundwerten nicht vereinbaren. Oettinger koordiniert bei der Richterwahl im Bundesrat die CDU-Länder. Dreier sollte zunächst Vizepräsident - und damit Nachfolger von Winfried Hassemer - und im Februar 2010 Präsident des Verfassungsgerichts werden, wenn Hans-Jürgen Papier ausscheidet. Dreier sollte eigentlich am 15. Februar im Bundesrat gewählt werden. „Nun muss die SPD einen neuen Vorschlag bringen“, hieß es am Freitag aus Unionskreisen.

„Entscheidend waren inhaltliche Gründe“

Die SPD zeigte sich darüber verärgert und teilte mit, vor allem die Art der Kommunikation sei „schlechter Stil“. Es stelle sich die Frage, wie man in der Koalition künftig miteinander umgehen wolle.

In den Ländern hieß es, der Kandidat verstehe sich als „kämpferischer Atheist“. Eine Rolle habe auch die „Schärfe seines Argumentationsstils“ gespielt. „Entscheidend waren inhaltliche Gründe“, hieß es. Vor allem die Ministerpräsidenten Beckstein und Oettinger hätten starke Bedenken geäußert, aber auch der niedersächsische Ministerpräsident Wulff habe Dreiers Meinungen bewertet. Da es auch in der SPD Kritik an Dreiers Auffassungen gebe, sei eine „Revanche“ bei der nächsten Richterwahl nicht zu erwarten.

Kritik auch aus der Opposition

Zwar genießt Dreier, der Vorsitzender der Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer war, auch in konservativen Kreisen eine hohe fachliche Reputation. Doch seine umstrittenen Auffassungen zur Menschenwürde sind in der Union anscheinend nicht vermittelbar. (Siehe auch: Bundesverfassungsgericht - Union noch nicht auf Dreier festgelegt) In dem von ihm herausgegebenen Grundgesetz-Kommentar schließt der Staatsrechtler nicht aus, dass ein Verbrecher gefoltert werden dürfte, um das Leben eines Opfers zu retten.

Auch die Opposition hatte den Personalvorschlag der SPD scharf kritisiert. Der Rechtspolitiker der Linkspartei Wolfgang Neskovic sagte am Freitag in Berlin: „Wer - wie Dreier - das Folterverbot relativiert, hat sich für das Amt eines Verfassungsrichters disqualifiziert und in diesem nichts zu suchen.“ Es sei unverständlich, dass ausgerechnet die SPD mit diesem „Katastrophenvorschlag“ das Geschäft von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) betreibe, „der sich bei diesem Vorschlag wohl die Hände gerieben hat“.

„Dazu stehe ich“

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hatte am Freitag in einem offenen Brief dazu aufgerufen, von der Wahl Dreiers abzusehen. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Volker Beck, hatte Dreier Mitte Januar dazu aufgefordert, sich „von einer Haltung, Folter sei unter bestimmten Voraussetzungen gerechtfertigt“, zu distanzieren.

Der 53 Jahre alte Jurist hatte seine umstrittenen Ausführungen zur Folter in einem Grundgesetz-Kommentar Mitte Januar verteidigt. „Was ich geschrieben habe, habe ich geschrieben“, sagte Dreier der Nachrichtenagentur ddp. „Dazu stehe ich.“

In dem Kommentar schreibt Dreier, „nach Ausschöpfung aller anderen Mittel“ könnten staatliche Organe sich im Einzelfall damit konfrontiert sehen, die Menschenwürde eines Täters „zu verletzen“, um das Opfer eines Verbrechens zu retten. „In diesen Konstellationen dürfte der Rechtsgedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision nicht von vornherein auszuschließen sein“. Dreier hält es für „anfechtbar“, wenn die Auffassung, wonach die Menschenwürde nicht gegen andere Verfassungswerte abgewogen werden darf, ausnahmslos gilt.



Text: FAZ.NET mit ddp
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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