08. August 2007 An diesem Freitag trifft Bundestagspräsident Lammert (CDU) den Vorstand der Bundespressekonferenz, der wie diverse Politiker gegen die Ermittlungen gegen Journalisten wegen Geheimnisverrats protestiert hatte. Gleichwohl will Lammert die Ermächtigung der Staatsanwaltschaften zu Ermittlungen gegen Bundestagsabgeordnete, Mitarbeiter und Journalisten nicht zurückziehen. Das verlautete am Dienstag aus der Bundestagsverwaltung. Lammert werde von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machen, hieß es, da unbestritten sei, dass es während der Arbeit des BND-Untersuchungsausschusses einen Verrat von Geheimnissen gegeben habe.
Oppositionspolitiker von FDP, darunter der Parteivorsitzende Westerwelle, Grünen und Linksfraktion forderten die Rücknahme der Ermächtigung, was eine Beendigung der Ermittlungen nach sich zöge. Sie begründeten das mit den Folgen der Ermittlungen für die Pressefreiheit. Aus der SPD gab es zwar auch solche Forderungen; der Vorsitzende des Innenausschusses Edathy befürwortete das. Doch die Spitzen der Fraktionen von Union und SPD erhoben die Forderung nach Rücknahme der Ermächtigung nicht.
Schweizer Käse
Im Untersuchungsausschuss ist bisher kein förmliches Begehren der Oppositionspolitiker angekommen, einen Beschluss des Ausschussvorsitzenden Siegfried Kauder (CDU) und der Mehrheit der Obleute von Anfang März zurückzunehmen. Freilich ist eine solche Entscheidung des Ausschusses auch nicht Bedingung für eine Rücknahme der Ermächtigung. Kauder hatte nach verschiedenen Veröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften den Eindruck gewonnen, es gebe dort zu viel Zitate aus geheimen Dokumenten, die dem Untersuchungsausschuss vorlagen. Er verwandte den Begriff vom Schweizer Käse, um die Durchlässigkeit des Ausschusses zu illustrieren. Es müssten die undichten Stellen gefunden werden.
Die Obleute von Union und SPD stimmten in einer Sitzung im März dem Begehren Kauders zu. Auch der FDP-Obmann Stadler stimmte zu - allerdings unter der Voraussetzung, es dürften keine Ermittlungen gegen Journalisten geführt werden. Sodann stellte das Ausschuss-Sekretariat eine Liste von etwa 30 Zeitungsartikeln zusammen, in denen Zitate aus Geheimdokumenten enthalten gewesen seien. Diese Sammlung wurde an Bundestagspräsident Lammert weitergeleitet. Lammert schaute sich die Unterlagen an und folgte dann dem Wunsch Kauders und der Obleute-Mehrheit.
Er sandte Anfang April ein Schreiben an die Berliner Staatsanwaltschaft. Darin heißt es: Als Anlage übersende ich Ihnen eine Zusammenstellung verschiedener Presseberichte mit der Bitte, diese unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen. Lammert bezog sich sodann auf Kauder. Nach meiner Unterrichtung durch den Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses der 16. Wahlperiode ergibt sich aus dem Vorgang, dass ein Anfangsverdacht auf Straftaten nach Paragraph 353 b StGB besteht. Die Fraktionen haben sich dem mit Mehrheit angeschlossen.
Die Tat wird nur mit Ermächtigung verfolgt
Lammert schrieb weiter: Ich ermächtige Sie daher zugleich gem. Paragraph 353 b Abs. 4 Nr. 1 StGB zur Verfolgung etwaiger Straftaten, die sich aus den Veröffentlichungen ergeben können. In dem entsprechenden Paragraphen geht es um die Verletzung von Dienstgeheimnissen - strafbar mache sich, wer Dienstgeheimnisse an einen anderen gelangen lässt oder öffentlich bekanntmacht und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet. In dem Paragraphen heißt es auch: Die Tat wird nur mit Ermächtigung verfolgt. Auf den Bundestag bezogen ist der Bundestagspräsident derjenige, der die Ermächtigung erteile.
Die Berliner Staatsanwaltschaft gab die Ermittlungen zum Teil an andere Staatsanwaltschaften weiter - je nach Sitz des Standortes der Zeitungen. Neben Berlin waren das - bisher - Frankfurt, Hamburg, München. Die Bundesregierung erteilte für ihren Bereich - es hätten auch Beamte die Dienstgeheimnisse an Journalisten geben können - nach dienstlichen Befragungen die Ermächtigung nicht. Bei den Staatsanwaltschaften gab es unterschiedliche Reaktionen, die auch das Cicero-Urteil der Bundesverfassungsgerichts reflektierten, wonach es keine Durchsuchungen bei Journalisten geben dürfe, bloß um an die Quellen der Indiskretionen zu kommen.
Vielen der betroffenen Journalisten war die ganze Sache naturgemäß schon seit längerem bekannt; sie hatten sich Anwälte genommen. Erst ein Fernsehbericht (ARD) aber machte ein öffentliches Thema daraus.
Sache der Staatsanwaltschaft
Lammert zieht sich auf die Position zurück, er sei von Kauder aufgefordert worden, die Ermächtigung zur Verfolgung etwaiger Straftaten zu erteilen, und diese Aufforderung sei von den Fraktionen im Untersuchungsausschuss mehrheitlich beschlossen worden. Es sei nun Sache der Staatsanwaltschaft, ob und gegen wen sie Ermittlungen einleitet oder nicht.
Auch heißt es, allein durch die Ermächtigung könne auch gegen Abgeordnete und andere Geheimnisträger (also Beamte oder Mitarbeiter) ermittelt werden. Lammert habe nicht Ermittlungen speziell gegen Journalisten veranlasst, heißt es in der Bundestagsverwaltung; gegen Journalisten hätte die Staatsanwaltschaft auch ohne eine Ermächtigung Lammerts ermitteln können.
Auch sei Lammert nicht der Auffassung, er habe mit seiner Ermächtigung eine Art Anzeige erstattet, die er nun wieder zurückziehen könne. Die Angelegenheiten lägen nun bei den Staatsanwaltschaften. Sie seien Herren des Verfahrens.
Text: ban./FAZ.NET
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