
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist kaum überraschend und offenbart die Schwächen des Artikels 68 im GG :
1) Die Einschätzungskompetenz des Bundeskanzlers wird in der politischen Praxis durch den Bundespräsidenten nicht
in Frage gestellt, deswegen konnte auch Horst Köhler eigentlich nur noch eine moralische Rechtfertigung für seine
Entscheidung ("Deutschland befindet sich in einer Krise") hinzufügen.
2) Auch die Entscheidung des Gerichts von 1983 lässt eine grosse Grauzone offen, in der sich Politiker wie Kanzler
Schröder auch taktische Manöver erlauben können, ohne dafür Konsequenzen tragen zu müssen.
3) Das BVerfG kann weder die Frage nach dem Motiv des Kanzlers klären (,welches durch eine verlorene Landtagswahl relativ deutlich zutage tritt) noch die Entscheidungen von Bundeskanzler und Bundespräsident an einem Raster messen oder gar in Frage stellen.
Insofern ist es a priori im politischen Blickfeld eingeschränkt und kann eigentlich nur die unspezifische Frage klären, ob die Vertrauensfrage formal richtig gestellt wurde. Da dies ja nun der Fall war, wird der Zeitpunkt der Ankündigung der Neuwahl und das Motiv, der CDU einen Schuss vor den Bug zu verpassen, bald vergessen sein und (falls die CDU die Wahl gewinnt) Herrn Schröder eine noble Geste zugesprochen. Denn er hat den Wähler entscheiden lassen, wer Deutschland gestalten soll. Vielleicht traut er auch den Wählern nicht zu, nächstes Jahr zwischen Fussball-WM und Bundestagswahl unterscheiden zu können.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist kaum überraschend und offenbart die Schwächen des Artikels 68 im GG :
1) Die Einschätzungskompetenz des Bundeskanzlers wird in der politischen Praxis durch den Bundespräsidenten nicht
in Frage gestellt, deswegen konnte auch Horst Köhler eigentlich nur noch eine moralische Rechtfertigung für seine
Entscheidung ("Deutschland befindet sich in einer Krise") hinzufügen.
2) Auch die Entscheidung des Gerichts von 1983 lässt eine grosse Grauzone offen, in der sich Politiker wie Kanzler
Schröder auch taktische Manöver erlauben können, ohne dafür Konsequenzen tragen zu müssen.
3) Das BVerfG kann weder die Frage nach dem Motiv des Kanzlers klären (,welches durch eine verlorene Landtagswahl relativ deutlich zutage tritt) noch die Entscheidungen von Bundeskanzler und Bundespräsident an einem Raster messen oder gar in Frage stellen.
Insofern ist es a priori im politischen Blickfeld eingeschränkt und kann eigentlich nur die unspezifische Frage klären, ob die Vertrauensfrage formal richtig gestellt wurde.
Da dies ja nun der Fall war, wird der Zeitpunkt der Ankündigung der Neuwahl und das Motiv, der CDU einen Schuss vor den Bug zu verpassen, bald vergessen sein und (falls die CDU die Wahl gewinnt) Herrn Schröder eine noble Geste zugesprochen. Denn er hat den Wähler entscheiden lassen, wer Deutschland gestalten soll.

Der CDU-Star Wulff heute morgen im Radio. Er "erwarte", daß das Gericht dem Präsidenten und dem Kanzler "folge". Nicht etwa der Verfassung, Recht und Gesetz. Das hätte auch von Thierse so kommen können. Soll das etwa die Alternative sein, wofür Deutschland angeblich so dringend den Wechsel braucht? Da hätte ich mir mehr erhofft.
Was, wenn es mit der Neuwahl aber doch nichts wird? Möchte Herr Wulff die Richter dann vielleicht zu sich "einbestellen"?

... wenn das bundesverfassungsgericht der klage der beiden abgeordneten statt geben würde. kanzler schröder, die spielernatur, wäre mit seinem konstruierten paukenschlag gegen die wand gefahren, die schmalzrede von bundespräsident köhler (ich hätte von ihm mehr rückgrat erwartet !) würde sich im gegensatz zum parlament in luft auflösen. wie aus den vorangegangenen meinungen (,die grösstenteils auch meine ansicht widerspiegeln) ersichtlich wird, fühlen sich manche leser der faz anscheinend mehr dem grundgesetz verbunden als einige abgeordnete und verstehen auch angesichts der deutschen geschichte, warum die auflösung des parlaments kein spielball im täglichen politischen geschäft sein darf.

zu hoffen ist und das glaube ich , dass das gericht
trotz der drohungen der parteien
der -verwilderung--
die offensichtlich parteiuebergreifend betrieben wird,
wie von lemmingen
einen riegel vorschiebt
und zwar --endgueltig---

Schröder hat mit seiner Verkündung einer Neuwahl (!) seine eigene Regierungskoalition überrascht. Er hat nicht etwa eine Vertrauensfrage gestellt und verloren, sondern er hat angekündigt, daß er Neuwahlen am 18.09. anstrebt. Danach erst hat er den Weg dorthin bekanntgegeben. Und sein Fraktionschef Müntefering hat die Abgeordneten explizit aufgefordert, "dem Kanzler das Vertrauen auszusprechen, indem sie sich bei der Vertrauensfrage enthalten". Ich denke, das spricht für sich.
Der Bundeskanzler hat aus seiner Sicht einen Coup gelandet, der ihm die Peinlichkeit eines Rücktritts ersparen soll. Wie sonst ist es zu erklären, daß der Kanzler ohne Vertrauen ganz selbstverständlich und ohne Widerspruch erneut Spitzenkandidat ist? Nach einem Rücktritt wäre dies wohl selbst für den Kanzlerwahlverein SPD zu viel gewesen.
Wenn dieses Verhalten vom BVerfG bestätigt wird, sind wir in einer Kanzlerdemokratie angekommen. Es wird künftig keinen Weg mehr geben, einer beliebig angesetzten Neuwahl zu widersprechen. Jeder Kanzler kann in Zukunft mit einem Bauerntheater die Neuwahl begründen und dem Gericht wird nichts übrig bleiben, als dies zu bestätigen. Mit dem Beharren auf einer Meinung, die 1983 schon zweifelhaft war, schadet das Gericht der Demokratie und auch sich selbst.

Deshalb fährt er so gerne nach China oder Rußland. So wie die Herrschenden dort würde er auch gerne schalten und walten können. Von Anbeginn hat er durch seine Kommissionshuberei dem Parlament Entscheidungsprozesse entzogen; die Abgeordneten haben sich obendrein noch selbst zum Stimmvieh degradiert. Jetzt, wo er wohl das Gefühl hat, daß es nicht mehr so funktioniert, oder vielleicht eher, weil er einfach "kein Bock" mehr hat, weil Regieren nicht mehr "Spaß macht", will er sie alle nach Hause schicken. Ein neues Parlament will sich der Herr Kanzler wählen lassen. Wenn es nicht seinen Wünschen entspricht, kann er ja immer noch aufs Altenteil in die Toscana ziehen.
Erteilt das Bundesverfassungsgericht ihm (und eigentlich der ganzen politischen Kaste) erneut eine Watschn - was ja beileibe nicht das erste mal wäre - nun ja, die passende Dolchstoßlegende liegt ja schon in der Schublade bereit.
Nach den heutigen Rauchzeichen kann man ja noch ein wenig Hoffnung haben, daß Gerhard Schröder wenigstens der Showdown vermasselt wird.

Bei der Auflistung hochrangiger Persönlichkeiten in öffentlichen Ämtern wurde eine Person leider nicht genannt: Herr Bundestagspräsident Thierse. Mit Erstaunen muss ich lesen, dass Bundestagspräsident Thierse nicht an einen Wahlstopp durch die Karlsruher Verfassungsrichter glaubt und sich erneut für ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages ausspricht. Entgegen des - aus meiner Sicht - Irrglaubens des Herrn Thierse, vertrete ich die Auffassung, dass bei richtiger Lesart, die Verfassungsrichter gar nicht anders können, als die Wahl zu stoppen. Erstens gibt das GG den durch Herrn Schröder beschrittenen Weg nicht her. Zweitens hätte Herr Schröder zuvor eine Abstimmung durch das Volk herbeiführen müssen, bevor er präjudizierte, dass "alle" Neuwahlen wollen. Als Teil des Souveräns der nicht befragt wurde, vertrete ich die Auffassung, dass Herr Schröder seinen Arbeitsvertrag und -auftrag bislang noch nicht erfüllt hat. Und ich vertrete die Auffassung, dass Herr Schröder persönlich für die Verletzung seines Arbeitsvertrages haftbar gemacht werden muss und darüber hinaus auch noch die Lasten seiner Neuwahlkampagne aus eigener Tasche zu leisten hat und hierfür nicht den ohnehin schon überstrapazierten Bundeshaushalt, letztlich den Steuerzahler "schröpft". Abschließend vertrete ich die Auffassung, entgegen des fortgesetzten Irrglaubens des Herrn Thierse, dass dem Deutschen Bundestag zu keiner Zeit ein Selbstauflösungsrecht zuerkannt werden kann.

Ich bin gespannt, ob die Klagen Aussicht auf Erfolg haben werden. Den Klageführern wäre dies nur zu wünschen - und mit ihnen dem Deutschen Volk. Denn - es ist ein Unding, wie Herr Dr. h.c. Schröder auf der Klaviatur unseres GG spielt und dieses "verballhornt". Da schon Herr Bundespräsident Köhler kein Rückgrat zeigte, wäre es im Interesse der Weiterentwicklung des Rechts gut, wenn die Verfassungsrichter klarstellten, dass dieser Umgang mit unserem GG "nicht im Sinne des Erfinders" ist und in Folge "das Bemühen" des Herrn Schröder um Neuwahlen verneinten. Dies gilt insbesondere für das Nicht-Recht auf selbständige Auflösung des Bundestages, das de facto vorliegt. Anzumerken bleiben nur noch 1.: Herr BK Schröder hat mit dem Deutschen Volk einen Arbeitsvertrag über eine vollständige Legislaturperiode abgeschlossen. Wenn er für seine Programme keine Mehrheiten mehr findet, so hat er sich darum zu bemühen. Dieses Bemühen kann aber nicht in der Ausrufung von Neuwahlen münden. Und 2.: Es ist ein Unding der Parteien - insbesondere Schwarz-bunt und Rot-Grün, noch bevor das BVerfG eine zweifelsfreie Beschlusslage herbeigeführt hat, mit Wahlkampfplakaten aufzuwarten.

Es ist schon erstaunlich, welche Unverfrorenheit unsere Politiker gegenüber dem Verfassungsgericht an den Tag legen. Es wird immer wieder über das mangelnde Rechtsbewußtsein der Bürger geklagt, aber auch bei den Abgeordneten steht es damit nicht zum besten.
Wie kann sich der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck, erdreisten, dem Verfassungsgericht vorschreiben zu wollen, wie es zu entscheiden habe? Eine peinlichere Begründung, als daß "ein Stop der Neuwahl ... für den Stand der Politik in der Bevölkerung ein Problem" sei, kann es doch wohl kaum geben! Welche Schuld trägt denn das Verfassungsgericht an der Unfähigkeit der Politiker? Natürlich würde durch solch eine Entscheidung wieder einmal überdeutlich, welche Gestalten das deutsche Volk vertreten. Andererseits bekommt bekanntlich jedes Volk die Regierung, die es verdient.
Herr Schröder hat anstelle des sauberen Rücktritts die konstruierte Vertrauensfrage gestellt. Und alle Abgeordneten haben bei diesem Schmierentheater mitgespielt. Und es läßt sich natürlich niemand gerne nachsagen, er habe illegal gehandelt oder bei einer illegalen Handlung mitgewirkt. Insofern ist Herrn Becks Äußerung verständlich. Allerdings hätte er sich das vorher überlegen sollen.
Wolfgang Henn, Aschaffenburg

Aus meiner Sicht haben Sie das Dilemma sehr gut herausgearbeitet. Auch die Arroganz und undemokratischen Absichten des Kanzlers, aber auch des Präsidenten ("...das Volk will es...) kamen sehr gut heraus.
Leider gehen alle Medien unseren Showbusiness Mandatsträgern immer wieder auf den Leim. Bereits nach dem Abend der Verkündigung hätte ein Aufbäumen gegen diesen Mißbrauch der Verfassung durch Deutschland gehen müssen. Was ging tatsächlich durch? Man erfreute sich an der neuen "taktischen Wendung" des Kanzlers, die Berichtsmöglichkeiten öffnet.
Wenn dieser Kanzler keine Regierungslust mehr hat und/oder sich nichts mehr zutrauen kann, dann soll er zurücktreten. Nach 7 Jahren Erfolglosigkeit ohnehin fällig.