Hartz IV

Zu freundliche Ermunterung aus Karlsruhe

Von Stefan Dietrich

20. Dezember 2007 Mehr als die Hälfte der 353 Kreise und Kommunen, in denen die Grundsicherung für Arbeitssuchende einer Mischverwaltung aus Bundes- und Kommunalbediensteten, sogenannten Arbeitsgemeinschaften, übertragen wurde, würden sich heute nicht mehr für diese Organisationsform entscheiden. Aber alle 69 Kommunen, die 2004 bereit waren, die Arbeitsverwaltung in Eigenregie zu führen - unter Kooperation mit der Bundesagentur, versteht sich -, würden das heute wieder tun.

Das Bundesverfassungsgericht musste dieser Befund des Berliner Instituts für Staats- und Europawissenschaften, das die Reform der Arbeitsverwaltung forschend begleitet, nicht interessieren. Das Gericht hatte über zwei Klagepunkte zu entscheiden: Die Angemessenheit der finanziellen Ausstattung der Kommunen in den Arbeitsgemeinschaften bejahte es; die Verfassungsmäßigkeit der damals verordneten Mischverwaltung verneinte es. Für die Politik kleidete der Senatsvorsitzende Hassemer diesen Rüffel in die „freundliche Ermunterung, mit der Suche nach der besten Lösung fortzufahren“.

Die Arbeitslosen hat Scholz wohl nicht gefragt

Für Bundesarbeitsminister Scholz war das offensichtlich zu freundlich formuliert. Seiner Ansicht nach muss sich nach diesem Urteil überhaupt nicht viel ändern. Es bleibe bei der Zuständigkeit der Bundesagentur für die Arbeitsvermittlung. Das sei auch die Auffassung der Bundeskanzlerin. Nach Maßgabe des Karlsruher Urteils würde das bedeuten, dass die Bundesagentur die alleinige Verantwortung für die Hartz-IV-Empfänger übernimmt, denn es verlangt eine klare Entscheidung: entweder der Bund oder die Länder (mit den ihnen zugeordneten Gemeinden).

Gegen die Alleinzuständigkeit des Bundes spricht allerdings schon die Tatsache, dass der eigentliche Anlass für die umfassendste sozialpolitische Reform seit dem Zweiten Weltkrieg das Versagen der einstigen Bundesanstalt für Arbeit war.

Die Bundeskanzlerin sollte sich deshalb erst einmal ansehen, welche Erfahrungen in den vergangenen drei Jahren gemacht worden sind. Die Begleitstudie spricht eindeutig für das Optionsmodell, das die Union von Anfang an befürwortet hatte, also für eine Auftragsverwaltung bei den Kommunen. Auch die Arbeitslosen, die dort besser betreut werden, würden dafür votieren. Aber die hat Scholz offenbar auch nicht gefragt.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP

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