Innenminister erwägen Verbot

„Scientology unvereinbar mit dem Grundgesetz“

Die Deutschland-Zentrale der Scientology-Organisation in Berlin

Die Deutschland-Zentrale der Scientology-Organisation in Berlin

07. Dezember 2007 Die Innenminister von Bund und Länder halten die Ziele von Scientology für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Alle 17 Teilnehmer der Innenministerkonferenz seien sich einig gewesen, „dass wir Scientology für eine nicht mit der Verfassung vereinbare Organisation halten“, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Berliner Innensenator Ehrhart Körting am Freitag.

Die Verfassungsschutzbehörden sollen damit beauftragt werden, alle Informationen zu sammeln, die für ein mögliches vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren erforderlich sind. Darüber soll im Herbst kommenden Jahres entscheiden werden. Erst nach diesem Ermittlungsverfahren könnte die Frage eines Verbots der Organisation geklärt werden.

Vorerst kein neues NPD-Verbot

Generell sollen Vereine, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, nach dem Beschluss der Innenminister nicht als gemeinnützig anerkannt werden.

Nicht diskutiert haben die Innenminister laut Körting die Frage eines neuen Anlaufs für ein Verbot der NPD. Dies wird vor allem von SPD-Politikern gefordert. Die Innenminister von Bund und Ländern wollen die Finanzierung von NPD-nahen Stiftungen erschweren. Die Minister seien sich völlig einig über die Verfassungsfeindlichkeit der NPD, sagte Körting. Parteinahe Bildungseinrichtungen, die verfassungsfeindliche Inhalte verfolgten, könnten nicht gemeinnützig sein. Sollte solchen Vereinen die Gemeinnützigkeit zuerkannt sein, müsste sie ihnen wieder entzogen werden.

Verfassungsschutz beobachtet Scientology

Die Scientology-Organisation in Deutschland ist zuletzt vor allem durch den amerikanischen Schauspieler Tom Cruise in die Schlagzeilen geraten. Die deutsche Niederlassung der Organisation ist allerdings schon länger im Fokus der Behörden.

Schon 1997 stellten die Länderinnenminister fest, dass die Ziele der Organisation gefährlich sind und die demokratische Grundordnung bedrohen. Daher wurde damals die Beobachtung durch den Verfassungsschutz beschlossen.

Gegründet wurde die Organisation 1954 von L. Ron Hubbard in den Vereinigten Staaten, Grundlage war das von Hubbard veröffentlichte Buch „Dianetik - Die moderne Wissenschaft der geistigen Gesundheit“. Die Scientology-Organisationen veranstalten bis heute Kurse, die sich auf diese Grundlagen des 1986 verstorbenen Gründers berufen.

„Planetarische Rettungskampagnen“

In Deutschland trat Scientology erstmals 1970 auf. Etwa 5000 bis 6000 Mitglieder zählte die Organisation nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz im vergangenen Jahr in Deutschland. Scientology Deutschland betreibt demnach zehn „Kirchen“, die sich allesamt in Großstädten befinden. Darüber hinaus gibt es 14 „Missionen“. Auf ihrer eigenen Homepage verweist die Organisation nur auf neun „Kirchen“, die „Missionen“ werden nicht erwähnt.

In einem Urteil stellte das Verwaltungsgericht Köln „tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür fest, dass Scientoloy gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge. Wesentliche Grund- und Menschenrechte wie die Menschenwürde oder das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit werden demnach bei Scientology außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt. Außerdem strebe die Organisation eine Gesellschaft ohne freie Wahlen an.

Scientology verfolgt nach jüngeren Beobachtungen des Verfassungsschutzes Expansionsbestrebungen für die ganze EU. In Deutschland hat die Niederlassung in Berlin die wichtigste Funktion. Berlin sei „die lebenswichtige Adresse“ für Scientoloy, heißt es in einem internen Papier der Organisation. „Um unsere planetarischen Rettungskampagnen in Anwendung zu bringen, müssen wir die obersten Ebenen der deutschen Regierung in Berlin erreichen“, heißt es in dem vom Verfassungsschutz zitierten Papier weiter.

Text: FAZ.NET mit AP/AFP
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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