Steuerpolitik

CSU pocht auf Rückkehr der alten Pendlerpauschale

Fahrten zur Arbeit müssen “steuerlich voll abzugsfähig sein”

Fahrten zur Arbeit müssen "steuerlich voll abzugsfähig sein”

28. April 2008 Trotz des Neins der CDU pocht die CSU auf die volle Wiedereinführung der alten Regelung zur Pendlerpauschale. Er werde die Forderung am Montagabend mit Nachdruck im Koalitionsausschuss vorbringen, kündigte der Parteivorsitzende Huber am Montag nach einer CSU-Präsidiumssitzung in München an.

Im Jahr 2007 habe die öffentliche Hand durch die gestiegenen Energiepreise drei Milliarden Euro höhere Steuereinnahmen kassiert, überwiegend aus der Mehrwertsteuer.

Huber schätzte die Wahrscheinlichkeit als sehr hoch ein, dass das Bundesverfassungsgericht die Kürzung der Pendlerpauschale kippt. „Wir wollen Politik machen für die fleißigen Menschen. Eine Fahrt zur Arbeitsstätte sollte nicht wie die Fahrt zum Golfplatz behandelt werden.“

Finanzministerium weist Forderung zurück

Die CSU plädiert für die Wiedereinführung der Pendlerpauschale vom ersten Kilometer an. Die Koalition hatte diese Anfang 2007 abgeschafft und durch eine Härtefallregelung für Fernpendler vom 21. Kilometer an ersetzt. Der Staat spart dadurch jährlich 2,5 Milliarden Euro.

Das Bundesfinanzministerium hat die Forderung der CSU zurückgewiesen. „Getretener Quark wird breit, nicht stark“, erklärte Sprecher Torsten Albig auf Anfrage in Berlin. Die ständige Wiederholung dieser Forderung erhöhe allenfalls die Schnelligkeit, den Vorstoß wieder zu den Akten zu legen, nicht aber den politischen Druck.

Ramsauer: Kein Populismus

Dagegen verlangte der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Peter Ramsauer, der Koalitionsausschuss müsse am Abend erörtern, welche Handlungsmöglichkeiten es bei der Pendlerpauschale gebe. Er verwies darauf, dass der Bundesfinanzhof die jetzige Regelung für verfassungswidrig halte und dafür „beachtliche Gründe“ ins Feld führe. Den Vorwurf, die CSU betreibe mit Blick auf die bayerische Landtagswahl im September reinen Populismus, wies Ramsauer zurück.

Seine Partei habe der Neuregelung schon vor zwei Jahren nur „ungern“ zugestimmt, sagte er. Die Kürzung sei damals „im Paket“ beschlossen worden. Mit Wahltaktik habe der aktuelle Vorstoß nichts zu tun. „Ich kann die Landtagswahl nicht wegdiskutieren, aber man kann doch deshalb nicht auf das Machen von Politik verzichten“, sagte Ramsauer.

Spitzentreffen im Kanzleramt

Die Spitzen der Koalition wollten am Montagabend zum ersten Mal seit fast einem halben Jahr im Kanzleramt zusammenkommen, um eine ganze Reihe strittiger Themen zu erörtern. Auf der Tagesordnung standen unter anderem der Mindestlohn, die Teilprivatisierung der Bahn sowie die stärkere Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmenserfolg.

Die CSU hatte die Kürzung der Pendlerpauschale seinerzeit selbst mitgetragen. Seit der Neuregelung Anfang 2007 können die Fahrtkosten für die ersten 20 Kilometer zum Arbeitsplatz nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Erst ab Kilometer 21 dürfen Fernpendler 30 Cent pro Kilometer im Rahmen einer Härtefallregelung abrechnen.

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verstößt diese Regelung gegen die Verfassung. Das oberste deutsche Steuergericht hat das Gesetz deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Die Karlsruher Richter wollen noch dieses Jahr darüber entscheiden.

Unterstützung vom Bund der Steuerzahler

Unterstützung erhielt die CSU vom Bund der Steuerzahler. Die Pendlerpauschale müsse „so schnell wie möglich“ und rückwirkend zum 1. Januar 2007 in der alten Form wieder eingeführt werden, verlangte Geschäftsführer Reiner Holznagel in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Dies sei verfassungsrechtlich geboten. Der Bundesfinanzhof habe in seiner Entscheidung zu einem vom Steuerzahlerbund unterstützten Musterverfahren unmissverständlich klargestellt, dass die Fahrten zur Arbeit reine Werbungskosten seien. „Diese Aufwendungen müssen also steuerlich abzugsfähig sein“, sagte Holznagel. Er sei überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht diese Auffassung teilen werde. Union und SPD dürften in dieser Frage nicht bis zum Urteil aus Karlsruhe warten.

Text: FAZ.NET mit dpa/AP
Bildmaterial: ASSOCIATED PRESS

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

Die perfekte Wohnung oder das ideale Haus zum Kaufen oder Mieten: Jetzt über 960.000 Angebote bei Immowelt.de und FAZ.NET!

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche