BND-Affäre

Die Observation der Rechercheure

Von Peter Carstens

Der amtierende BND-Präsident Ernst Uhrlau

Der amtierende BND-Präsident Ernst Uhrlau

16. Mai 2006 Kaum waren die Musiker gegangen, die Häppchen gegessen und die Gäste abgereist, verwandelte sich die Geburtstagsfeier des Bundesnachrichtendienstes vergangene Woche in eine wilde politische Messerstecherei. Anlaß war ein Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ über die offenbar systematische Bespitzelung von Journalisten durch den BND.

Darüber war im vergangenen Herbst erstmals die Rede gewesen, als bekannt wurde, der Auslandsnachrichtendienst habe auf der Suche nach undichten Stellen in den eigenen Reihen Journalisten und Buchautoren ausgespäht.

„Spenden“ vom BND für Informationen

Der ehemalige Präsident des BND: Hansjörg Geiger

Der ehemalige Präsident des BND: Hansjörg Geiger

Der konkrete Vorwurf betraf zunächst zwei Personen. Einer davon, ein Journalist, war mit dem Decknamen „Jerez“ selbst eine Quelle des BND gewesen. Der Journalist „Jerez“ hatte angeblich sogar gegen recht ordentliche Bezahlung Neuigkeiten aus der journalistischen Kollegenschaft dem BND zugetragen.

Der andere war der Publizist E. E.; dieser schrieb Bücher, für die er Informationen mit dem BND wohl austauschte. Dafür soll er angeblich „Spenden“ des BND erhalten haben. Das sei „ein Fehler gewesen“, sagte E. nach Angaben der „Berliner Zeitung“.

Hausmüll durchsucht

Jedenfalls wurde er nun selbst bespitzelt ebenso wie die Personen, die in seinem Haus ein und aus gingen. Das vermutliche Gesamtziel der Operationen lag darin, Fälle von unerwünschter Publizistik nicht bloß nachträglich zu ahnden, sondern womöglich sogar präventiv zu verhindern. Jedenfalls zeigte der Dienst Interesse auch am Privatleben seiner Opfer und wühlte beispielsweise in deren Hausmüll.

Unklar ist, wer diese Maßnahmen verantwortete. Der frühere BND-Präsident Geiger wurde am Samstag vom früheren Geheimdienstkoordinator Schmidbauer bezichtigt, er habe im Dezember 1996 entsprechende Verfügungen erlassen.

Kanzleramt nicht informiert

Schmidbauer sagt: Das Bundeskanzleramt war darüber nicht informiert. Geiger hingegen wurde am Montag mit der Bemerkung zitiert, er habe ausdrücklich angewiesen, daß Journalisten nicht als Quelle geführt würden. Nicht er, sondern die „Abteilung 5 ist dafür zuständig gewesen, mögliche Abflüsse aus dem Dienst durch Mitarbeiter zu untersuchen“.

Geigers Nachfolger als BND-Präsident: August Hanning

Geigers Nachfolger als BND-Präsident: August Hanning

Die Überwachung von Journalisten sei dabei jedoch „ausdrücklich“ ausgeschlossen gewesen. Das weist auf den früheren Abteilungsleiter Foertsch hin, der seinerseits in einer überaus undurchsichtigen Angelegenheit Ende der neunziger Jahre der geheimdienstlichen Tätigkeit für den sowjetischen/russischen Geheimdienst beschuldigt wurde.

Persönliche Entschuldigungen

Schmidbauer war damals sein enger Vertrauter, Geiger leitete seinerzeit im März 1998 den Dienst und autorisierte auch die internen Ermittlungen (nebst Observation) gegen Foertsch. Eingebunden war auch der damalige Abteilungsleiter im Kanzleramt, Hanning. Die Sache ging ohne Ergebnis aus, Foertsch galt weiterhin als unschuldig. Gegen den Überbringer der schlechten, möglicherweise gefälschten Nachricht laufen Prozesse wegen Geheimnisverrats und Betrügereien.

Koordinator für Geheimdienste von 1991-98: Bernd Schmidbauer

Koordinator für Geheimdienste von 1991-98: Bernd Schmidbauer

Die Sache endete zunächst damit, daß die damaligen Verantwortlichen des BND sich im Herbst 2005 zu den Betroffenen begaben, um höchstpersönliche Entschuldigungen zu übermitteln. Dies war ungewöhnlich und wurde insbesondere dem damaligen BND-Präsidenten Hanning abermals als ein Zeichen seiner Souveränität und Untadeligkeit zugerechnet. Der Gang nach Weilheim, wo einer der Beobachteten wohnt, fiel aber deshalb nicht so schwer, weil die eigentlichen Übeltäter und die politisch Verantwortlichen teils tot, teils seit längerem außer Dienst sind. Außerdem sollte die Sache schon länger zurückliegen.

Berichte unter Decknamen verfasst

Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages, das von der Angelegenheit wieder einmal spät und wieder einmal aus der Zeitung erfahren hatte, entschloß sich zu einer umfassenderen Nachforschung. Es beauftragte im Spätherbst vergangenen Jahres einen „Sonderermittler“, den früheren Richter am Bundesgerichtshof Gerhard Schäfer, damit, einen umfassenden Bericht zu den operativen Maßnahmen gegen Journalisten und den Geheimdienstfachmann E. zu erarbeiten.

Auch wollte man mehr über Journalisten wissen, die ihrerseits gegen BND-Lohn Kollegen ausspioniert hatten. Hier ist der bekannt gewordene Fall „D.“ der berüchtigste. Der angebliche Journalist soll nach Angaben des Schäfer-Berichts 860 Berichte unter dem Decknamen „Schweiger“ und „Dali“ verfaßt und dafür mehr als 300.000 Euro erhalten haben. Inzwischen verfaßt der Mann angeblich Bücher mit früheren BND-Mitarbeitern, die sich gegen den Geheimdienst richten und ihrerseits wieder Gegenstand von Strafprozessen sind.

BND-intern gegen Verrat vorgehen

Der Bericht, den Schäfer vergangene Woche dem Kontrollgremium vorlegte, umfaßt etwa 170 Seiten, von denen sich etliche den bekannten und neuen Fällen widmen, weitere mit der rechtlichen Würdigung der Vorkommnisse beschäftigen. Denn grundsätzlich ist es dem Nachrichtendienst erlaubt, mit nachrichtendienstlichen Mitteln gegen Verrat in den eigenen Reihen vorzugehen.

Das gilt auch, wenn die BND-Informationen nicht einem ausländischen Geheimdienst übergeben werden, sondern beispielsweise einem Journalisten. Zu klären bleibt die Frage der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Hier scheint in einer Münchener Außenstelle des Dienstes eine sehr weitreichende Auffassung gegolten zu haben. Als die Beauftragten des BND-Präsidenten sich bei ihrer äußerst internen Observations-Dienststelle umsehen wollten, verwehrte man ihnen den Einlaß. Erst eine direkte Weisung des BND-Präsidenten erzwang die Öffnung der Türen.

Schäfer-Bericht vor Kontrollgremium

Inzwischen liegt der Schäfer-Bericht dem Kontrollgremium vor. Es klingt wie eine ironische Anmerkung zur häufig praktizierten Weitergabe geheimer oder vertraulicher Unterlagen an Journalisten, daß selbst dieser Bericht an Journalisten weitergegeben wurde. Angeblich hatte die „Süddeutsche“ ihn, noch bevor der BND den Schäfer-Bericht zu sehen bekam. Jedenfalls behauptet das der Nachrichtendienst. Doch dort verkündete man zunächst auch die Auffassung, es gebe in dem Schäfer-Report wenig Neues.

Neu ist jedoch, daß Schäfer über die bereits bekannten Fälle hinaus etliche weitere ermittelte. Der erstaunlichste betrifft den Journalisten Leyendecker von der „Süddeutschen Zeitung“. Der hatte schon zu seiner Zeit bei der Zeitschrift „Der Spiegel“ immer wieder aufsehenerregende Geschichten verfaßt.

Nach Leyendecker ausgefragt

Nach Darstellung seiner Zeitung wollte der BND über ihn „alles wissen: Warum Hans Leyendecker 1997 das Nachrichtenmagazin ,Der Spiegel' verließ, und warum er zur ,Süddeutschen Zeitung' ging. Wie hoch sein neues Gehalt war. An welchen Geschichten die ,Spiegel'-Reporter M. und L. arbeiteten.“ Bei Leyendeckers Kollegen Förster von der „Berliner Zeitung“ fragte nach Darstellung des Blattes noch im Herbst 2005 ein Informant des BND aus Leipzig namens „Sommer“ immer wieder an, um den Stand der Dinge in ebenjener Geschichte zu ermitteln, die nun Gegenstand der öffentlichen Erörterung ist.

Der Mann habe „oft angerufen und ist richtig massiv geworden“, sagt Förster. Den „Focus“-Reporter H. hätten „zeitweise acht BND-Mitarbeiter in drei Autos“ observiert. Auch über den „Spiegel“-Chefredakteur Aust finden sich in den Unterlagen nach Auskunft der „Süddeutschen“ angeblich Observationsergebnisse aus jüngerer Zeit, etwa ein Foto, das ihn in seiner Freizeit zeigt.

Eigensicherung als Begründung

Die Bundesregierung sucht in der Angelegenheit, die sich allmählich - gemeinsam mit anderen Unannehmlichkeiten - zu einer beispielslosen Krise des Dienstes türmt, inzwischen rasch wachsende Distanz. Am Montag teilte der Regierungssprecher mit, es sei dem Nachrichtendienst per Anweisung des Kanzleramtschefs untersagt worden, operative Maßnahmen gegen Journalisten zum Zwecke der Eigensicherung einzuleiten.

Das gilt auch für die Inanspruchnahme von Journalisten. Das bedeutet: Journalisten dürfen weder bespitzelt noch als Spitzel verpflichtet werden. Damit wird eine Verfügung Hannings für ungenügend erklärt, die dieser Ende 2005 erließ, als er solche Maßnahmen künftig von der ausdrücklichen Genehmigung des Präsidenten abhängig machte.

Stellungnahme des BND gefordert

Die Bundesregierung stellte allerdings weitere Folgen in Aussicht, nämlich „welche personellen Konsequenzen“ zu ziehen sind. Dieser Formulierung ist zu entnehmen, daß es hierbei um die Beantwortung der Frage „Wer geht wann?“ handelt, nicht um die Frage „Muß jemand gehen?“. Zunächst fordert das Kanzleramt bis zum Ende der Woche eine schriftliche Stellungnahme des BND zum Schäfer-Bericht.

Das Kontrollgremium des Parlaments tagt an diesem Dienstag in einer Sondersitzung zum Schäfer-Bericht. Es könnte sein, daß zumindest Teile davon alsbald offiziell veröffentlicht werden. Damit liefe das Gremium (wieder einmal) der Wirklichkeit hinterher, könnte aber zumindest das Wissensoligopol brechen, das durch die Weitergabe das Berichts entstanden ist.

Text: F.A.Z., 15.05.2006
Bildmaterial: picture-alliance / dpa, picture-alliance/ dpa/dpaweb

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