Scheidungsfall

Richterin wegen Rechtfertigung von Gewalt durch Koran abberufen

21. März 2007 Eine Frankfurter Familienrichterin, die eheliche Gewalt mit Bezug auf den Koran gerechtfertigt hat, ist von einem Scheidungsverfahren abgezogen worden. Das Amtsgericht in Frankfurt am Main gab am Mittwoch einem Befangenheitsantrag einer Rechtsanwältin gegen die Richterin statt. Der Fall werde einem anderen Richter übergeben, hieß es.

Die Amtsrichterin hatte einer Deutschen marokkanischer Herkunft eine vorzeitige Scheidung von ihrem Ehemann mit Bezug auf das Züchtigungsrecht im Koran verweigert. Die Frau hatte angegeben, von ihrem Mann mehrfach schwer misshandelt und sogar mit dem Tod bedroht worden zu sein.

Die Frau hatte aus Angst vor ihrem Mann eine vorzeitige Scheidung beantragt. Diese war aber von der Frankfurter Amtsrichterin „unter Bezugnahme auf eine konkrete Koranstelle“, abgelehnt worden. Man müsse berücksichtigen, dass beide Ehepartner aus dem marokkanischen Kulturkreis stammten, hatte die Richterin argumentiert. Der Koran sehe ein „Züchtigungsrecht“ vor, deshalb liege keine unzumutbare Härte vor, die eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres rechtfertigen würde.

Text: FAZ.NET mit ddp

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