Von Reinhard Müller
10. November 2007 Auch die Pläne zur Vorratsdatenspeicherung gehen auf den 11. September 2001 zurück. Kurz nach den Anschlägen gegen die Vereinigten Staaten forderte der Ministerrat die EU-Kommission zu Vorschlägen auf, wie Straftaten mittels der Telekommunikationsüberwachung besser aufgeklärt werden könnten. Nach den Anschlägen von Madrid im Jahr 2004 wurde erwogen, Daten auf Vorrat zu speichern. Im Rat wurde das aber letztlich nicht weiterverfolgt. Doch wurde die Kommission tätig. Sie machte vor zwei Jahren den Vorschlag für eine EU-Richtlinie. Die wurde dann im Rat gegen die Stimmen Dänemarks und der Slowakei im März des vergangenen Jahres in Kraft gesetzt.
In Deutschland hat der Bundesrat schon 2002 angeregt, die Anbieter öffentlicher Telekommunikationsdienste zu verpflichten, ihre Daten auf Vorrat zu speichern - und sie gegebenenfalls für die Sicherheitsbehörden bereitzuhalten. Der Bundestag war anfangs skeptisch. Auch die Bundesregierung lehnte zunächst eine Pflicht zur Speicherung der Daten ab: Es müssten insbesondere das Fernmeldegeheimnis, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie die Interessen der Sicherheitsbehörden gegeneinander abgewogen werden.
Mindestspeicherdauer auf sechs Monate beschränkt
Kritiker wie die frühere Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bemängeln, dass es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um eine heimliche Maßnahme von hoher Eingriffsintensität handle. Die Sicherheitsbehörden seien so in der Lage, Persönlichkeits-, Verhaltens- und Bewegungsprofile jedes Kommunikationsteilnehmers zu erstellen, schrieb kürzlich die Politikerin, die von Jutta Limbach schon für das Verfassungsrichteramt ins Gespräch gebracht wurde. Dem schwerwiegenden Grundrechtseingriff steht ihrer Ansicht nach nur ein geringer Nutzen gegenüber. Damit könnten kaum Straftäter abgeschreckt werden.
Die Bundesregierung hält sich demgegenüber zugute, die Vorratsdatenspeicherung möglichst grundrechtsschonend gestaltet zu haben - auch gegen den Widerstand vieler anderer EU-Mitgliedstaaten. So wurde die Mindestspeicherdauer auf sechs Monate beschränkt, obwohl man in der EU sogar über 36 Monate diskutierte. Auch bei der Frage, welche Daten gespeichert werden, habe sich Deutschland mit seiner restriktiven Linie durchgesetzt, hebt Justizministerin Zypries (SPD) hervor.
EU-Richtlinie über Datenspeicherung
So müssen Angaben über aufgerufene Internetseiten nicht gespeichert werden. Gleiches gilt für die von anderen EU-Mitgliedstaaten geforderte umfassende Speicherpflicht von Standortdaten von Mobilfunktelefonen. Es wird nunmehr lediglich das Standortdatum bei Beginn eines Mobilfunktelefonats gespeichert.
Zu den Telekommunikationsverkehrsdaten gehören neben Telefonverbindungen auch Daten, die bei der Kommunikation über das Internet anfallen. Folgende Daten müssen nach der EU-Richtlinie künftig ebenfalls gespeichert werden - in Deutschland erst von Anfang Januar 2009 an: Von den Internetzugangsanbieter die zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung und die Anschlusskennung (Rufnummer oder DSL-Kennung); von den Anbietern von E-Mail-Diensten die E-Mail-Adressen und die IP-Adressen von Absender beziehungsweise Empfänger nebst Zeitangaben; von Internettelefonieanbietern die Rufnummern, die Zeitpunkte der Kommunikation und die IP-Adressen. Inhalte werden nicht gespeichert.
Datenschützer: Regelung rechtlich unhaltbar
Die Daten werden wie bisher nur bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert. Wie bisher schon können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur dann auf die Daten zugreifen, wenn das in einem Ermittlungsverfahren zur Aufklärung einer konkreten Straftat zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. Der Richter legt dann fest, welche Daten das Unternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Strafverfolgungsbehörden übermitteln muss.
Kritik entzündet sich schon an der europarechtlichen Grundlage der Neuregelung. Der Frankfurter Rechtswissenschaftler und Datenschützer Spiros Simitis sagte der F.A.Z., die Regelung sei rechtlich unhaltbar. Er erinnerte an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Weitergabe von Fluggastdaten an die Vereinigten Staaten.
Zypries: Kein Überwachungsstaat
Diese Übermittlung ist nach Ansicht der Luxemburger Richter eine Datenverarbeitung, welche die öffentliche Sicherheit und das Strafrecht betreffe. Zwar seien die Daten im Rahmen einer Dienstleistung erhoben worden, die unter das Gemeinschaftsrecht falle (Verkauf von Flugtickets). Doch sei die Weitergabe der Informationen dazu nicht erforderlich. Deshalb konnte das Abkommen jedenfalls nicht auf der von der Kommission gewählten Grundlage des EG-Vertrages geschlossen werden.
Frau Zypries versicherte am Freitag, das Gesetz führe nicht auf den Weg in einen Überwachungsstaat. Eine Datenabfrage werde nicht willkürlich möglich. Kriminalität und Terror könnten wirksamer bekämpft werden. FDP-Politiker kündigten dagegen an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Es muss gekippt werden, sagte FDP-Rechtspolitiker van Essen. Bürger werden unter Generalverdacht gestellt. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen sprach von einem schwarzen Tag für die Bürgerrechte. Er befürchtete, dass die gespeicherten Daten künftig Geheimdiensten zur Verfügung gestellt würden.
Text: F.A.Z., 10.11.2007, Nr. 262 / Seite 4
Bildmaterial: dpa, reuters