09. Februar 2006 Der Mannheimer Prozeß gegen den Holocaust-Leugner Ernst Zündel hat am Donnerstag mit einer scharfen Konfrontation zwischen Gericht und Verteidigung begonnen. Die Wahlverteidiger des seit Jahren von der deutschen Justiz verfolgten 66 Jahre alten Zündel lehnten den Vorsitzenden Richter als befangen ab. Er habe die Pflichtverteidiger Zündels den Wahlverteidigern vorgezogen, denn letztere hätten nur eingeschränkte Akteneinsicht bekommen, hieß es.
Über die Anträge will der Richter allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Der Angeklagte muß sich wegen des Verdachts der Volksverhetzung, der Beleidigung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vor dem Landgericht verantworten.
Einer der aktivsten Holocaust-Leugner
Zündel gilt laut Anklage als einer der aktivsten Holocaust-Leugner. Von Kanada und den Vereinigten Staaten aus soll er über eine Internetseite sowie einschlägige Publikationen weltweit den Massenmord an den Juden im Nationalsozialismus abgestritten haben. Der Auftakt des Prozesses war von formellen Streitigkeiten geprägt, bis zum Mittag konnte die Anklageschrift nicht verlesen werden. Weil die Verteidigung zahlreiche Anträge stellte, wurde die Verhandlung mehrfach unterbrochen.
Auch beim ersten Prozeß gegen Zündel, der im vergangenen November geplatzt war, hatten seine Anwälte den Richter für befangen gehalten. Der Prozeß wurde neu aufgerollt, weil für den Angeklagten neue Pflichtverteidiger bestellt werden mußten.
Rechtsextreme Prominenz
Viele Zuschauer im Gerichtssaal klatschten, als Zündel zur Verhandlung erschien. Auch der frühere NPD-Anwalt Horst Mahler, der in den siebziger Jahren RAF-Terrorist war, nahm auf den Zuschauerbänken Platz. Im ersten Prozeß hatte die Verteidigung noch versucht, Mahler als juristische Hilfskraft einzusetzen - obwohl gegen ihn ein vorläufiges Berufsverbot besteht.
Zündels Wahlverteidiger rügten unter anderem, daß das Gericht nicht ordnungsgemäß besetzt sei. Sie verlangten zudem, daß die Pflichtverteidiger von den Wahlverteidigern räumlich getrennt sein müßten und begründeten das mit dem angeblich fehlenden Vertrauensverhältnis zum Angeklagten. Zu den Wahlverteidigern Zündels gehört unter anderem der Hamburger Rechtsanwalt Jürgen Rieger, der selbst bereits wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Beide Anträge wies das Gericht zurück.
Text: dpa
Bildmaterial: dpa/dpaweb
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