Von Reinhard Müller
12. Dezember 2007 Sind bald alle Marco W.? Am Freitag gibt es in der Türkei eine neue Anhörung zu dem scheinbar endlosen Fall eines Vergewaltigungsvorwurfs. Auch in Deutschland wird es, so behauptet mancher, nach dem Willen der Bundesregierung bald leichter sein, den Staatsanwalt nicht nur in Hotel- sondern auch in Kinderzimmer zu schicken. Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren machen sich nach den Plänen der Regierung künftig strafbar, wenn sie sexuelle Handlungen an Minderjährigen unter 16 Jahren unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt vornehmen.
Bisher mussten nur Achtzehnjährige mit einer Bestrafung rechnen. Zudem wird die Strafbarkeit der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes von (kinder-)pornografischen Schriften ausgedehnt: Solche Schriften sollen auch strafbar sein, wenn sie sexuelle Handlungen von Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren zeigen.
Im Kino darf weiter geschmust werden
Auf den ersten Blick hört sich das vernünftig an. Wer wollte nicht den sexuellen Missbrauch von Kindern möglichst umfassend und streng bestrafen? Aber die Idee birgt Gefahren. Schon in der Gesetzesbegründung weist die Regierung darauf hin, es könne mehr Aufwand bei den Strafverfolgungsbehörden entstehen, dessen Umfang zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht hinreichend genau abzuschätzen ist. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) beeilt sich zu versichern: Der Gesetzentwurf stellt nicht unter Strafe, wenn zwei Jugendliche eine sexuelle Beziehung miteinander haben.
Und: Kein Jugendlicher muss befürchten bestraft zu werden, wenn er einen anderen ins Kino einlädt und hofft, dass es zum Austausch von Zärtlichkeiten oder sexuellen Berührungen kommt. Die Justizministerin hebt das Ziel des Entwurfs hervor, nämlich Kinder und Jugendliche vor dem Abgleiten in die Prostitution zu bewahren. Es ist absurd, wenn behauptet wird, dass ein geschenktes Kaugummi oder ein Kinobesuch sexuelle Beziehungen zwischen Jugendlichen strafbar machen, sagt Frau Zypries.
Wird Sexualität nun kriminalisiert?
Tatsächlich ist sozialadäquates Verhalten nicht strafbar. Es fällt gleichsam von vornherein aus dem Schutzzweck der Norm. Zweifellos wird es künftig potentiell mehr Fälle gebe, die zur Strafverfolgung taugen. Doch darf nicht übersehen werden, dass sich in der Substanz nicht viel ändert. Schon bisher war es strafbar, jemanden zur Vornahme von sexuellen Handlungen zu nötigen. Wenn Jugendliche einander einladen, kann das jedenfalls nach dem Zweck des Gesetzes nicht strafbar sein, selbst wenn damit die Hoffnung auf sexuelle Handlungen verbunden ist.
Die Regelung setzt auf ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung von Prostitution - sexuelle Handlungen als Gegenleistung für Geld oder einen sonstigen Vorteil - im weiteren Sinn. Das ist nicht ohne Risiko. Fachleute warnten schon Ende Juni vor einer gefährlichen Kriminalisierung der Sexualität Jugendlicher und einer pauschalen Ausdehung der Strafbarkeit.
Europa gibt die Linie vor
Aber ist überhaupt eine Neuregelung notwendig? Die Regierung weist auf Europa. Und wie fast immer, wenn das der Fall ist, zeigt sie damit auch auf sich selbst. Tatsächlich gibt es einen Rahmenbeschluss des Rates der EU zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie. Hingewiesen wird auf die im EU-Vertrag vorgesehen schrittweise Annahme von Maßnahmen zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen in den Bereichen organisierte Kriminalität, Terrorismus und illegaler Drogenhandel.
Mit dem Gesetzentwurf wollte die Bundesregierung, ihrer europarechtlichen Pflicht, die Vorgaben eines Rahmenbeschlusses der Europäischen Union in nationales Recht umzusetzen. Und im Rahmenbeschuss der EU steht die Standardformel, der Beschluss beschränke sich im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf das erforderliche Minimum. Organisierte Kriminalität gibt es auch bei sexueller Ausbeutung und Kinderpornografie. Aber wie kann damit diese Ausdehnung der Strafbarkeit gerechtfertigt werden?
Koalition verschiebt Entscheidung
Der Bundestag wird den Gesetzesentwurf jedoch nicht wie geplant an diesem Donnerstag verbschieden.exualstrafrecht an diesem Donnerstag doch noch nicht verabschieden. Die Entscheidung darüber wurde zunächst in das neue Jahr verschoben. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker begründete dies mit der Klärung einer Detailfrage und wies Vorwürfe der Opposition, das Gesetz solle Jugendsex unter Strafe stellen, als abenteuerlich und unzutreffend zurück. Die Struktur des Gesetzes werde nicht geändert. Die Oppositionskritik geht völlig ins Leere.
Die FDP begrüßte die Absetzung. Die berechtigten Warnungen von Opposition und Sachverständigen haben offensichtlich Wirkung gezeigt, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP- Fraktion, Jörg van Essen. Es gebe keinerlei Anlass über die Vorgaben des EU-Rahmenbeschlusses hinaus auch 14- bis 17-Jährige zu Tätern zu machen. Auch im Bereich der Pornografie sollte der vernünftige Unterschied zwischen kinder- und jugendpornografischen Schutzvorschriften weiter bestehen bleiben. Seine Fraktionskollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte, dass die Ausweitung des Sexualstrafrechts den Bundestag nicht wie geplant am Donnerstag passieren wird. Sie warnte vor Widersprüchlichkeiten, die überzogene Ermittlungen zur Folge haben könnten.
Laut Stünker bezieht sich der Beratungsbedarf lediglich auf eine zusätzliche Änderung des Strafgesetzbuchs. Bei der neu in den Entwurf aufgenommenen Regelung gehe es um Sexbilder, die Jugendliche im Einvernehmen von sich machten. Zu klären sei die Frage, ob ein Dritter, an den diese Bilder weitergegeben würden, sich allein schon durch den Besitz strafbar mache.
Freiwillige Sexualkontakte werden nicht kriminalisiert
Die CSU-Abgeordnete Daniela Raab gestand ein, ihre Partei sei sich nicht ganz sicher, ob Zypries' Entwurf nicht über das Ziel hinausschieße. Es muss jetzt genau geprüft werden, ob es überhaupt Bedarf für solche Regelungen gibt, betonte sie. Raab widersprach trotz innerparteilicher Zweifel an dem Gesetzesvorhaben der Kritik der Opposition. Es sei Blödsinn anzunehmen, dass Annäherungsversuche zwischen Jugendlichen zum Fall für Polizei und Gerichte werden könnten. Auch aus dem Kinobesuch werde keine Förderung der Prostitution.
Der rechtspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jürgen Gehb (CDU), nannte die von den Grünen und der FDP angeführten Fallbeispiele hingegen dümmlich, abwegig und falsch. Das zeigt mir, dass beide Parteien auf lange Sicht nicht geeignet sind, Regierungsverantwortung zu übernehmen, sagte Gehb. Er wolle aber sicherstellen, dass Jugendliche keine Straftat begehen, wenn sie sich in gegenseitigem Einverständnis für die Zeitschrift Bravo fotografierten.
Der CSU-Rechtspolitiker Norbert Geis sagte: Wir dürfen keine Fälle erfassen, die nicht erfasst werden sollen. Er halte es für möglich, dass der Zypries-Entwurf etwa aus der Kino-Einladung eine Straftat mache. Zwar sei eine Verschärfung richtig. Über die Formulierungen im Gesetz müssen wir aber noch reden, sagte Geis.
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, widersprach Kritikern der geplanten Gesetzesnovelle. Freiwillige Sexualkontakte zwischen Jugendlichen werden damit auf keinen Fall kriminalisiert, sagte Frank.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: CINETEXT