14. Februar 2007 Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch über die Klage der früheren Bundestagsopposition aus CDU/CSU und FDP gegen den Bundeshaushalt für das Jahr 2004 verhandelt. Inhalt der Anhörung von Haushaltspolitikern, Rechtsgutachtern und Wirtschaftswissenschaftlern war die Frage, ob die Richter die entsprechenden Vorschriften des Grundgesetzes künftig strenger auslegen sollten als bisher.
Der Vorsitzende des Zweiten Senats, Hassemer, sagte zum Auftakt, dass sich das politische System in der Finanzpolitik verselbständigt habe: Das Verfassungsgericht kommt immer zu spät. Er stellte die Frage, ob dieses nicht angesichts notwendig unscharfer Rechtsbegriffe im Grundgesetz an die Grenzen des Regelbaren gelange.
In ihrer bisher letzten Grundsatzentscheidung dazu hatten die Richter 1989 Regierung und Parlament noch einen weiten Beurteilungsspielraum darüber zugemessen, ob eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts eine Kreditaufnahme rechtfertigt, die über den Investitionsausgaben liegt. Nach Artikel 115 des Grundgesetzes ist dies nämlich nur in Ausnahmefällen gestattet (siehe dazu: Öffentliche Verschuldung: Der missbrauchte Artikel 115).
Keynes Theorien ökonomisch gegenstandslos
Über all diesen Erörterungen schwebte im gläsernen Verhandlungssaal am Karlsruher Schlosspark sogar die noch viel grundsätzlichere Frage, ob die Ankurbelungspolitik des längst verstorbenen Ökonomen Keynes, also die antizyklische Ausgabenpolitik, nicht eigentlich aus dem Grundgesetz gestrichen werden sollte.
Denn die maßgeblichen Vorschriften darin sind - wie die Richterin Lerke Osterloh, die Berichterstatterin bei dieser Normenkontrollklage süffisant anmerkte - Alt-68er. Sie waren nämlich von der großen Koalition in den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts in die Verfassung eingefügt worden. Und jedenfalls für Gerichtsgutachter Blankert sind die wirtschaftswissenschaftlichen Theorien von Keynes ökonomisch gegenstandslos geworden, weil die Wirtschaftswissenschaften in den vergangenen 70 Jahren nicht stehen geblieben seien.
Geben ist leichter als Nehmen
Sein Kollege Rürup regte jedenfalls an, künftig Schuldenhaushalte von einem besonderen Gremium genehmigen zu lassen. So sei die Arbeitslosigkeit im Jahr 2004 stärker strukturell als konjunkturell bedingt und damit kein Ausnahmefall gewesen. Richterin Osterloh merkte denn auch an, dass der Sachverständigenrat der Wirtschaftsweisen, dem Rürup vorsitzt, in seinen kritischen Tönen gegenüber der fortlaufenden Anwendung der Ausnahmeklausel immer schärfer geworden sei.
Der Verfassungsgesetzgeber habe sich einst den seither stetigen Anstieg der Staatsverschuldung einfach nicht vorstellen können, sagte sie. Heute wünschten sich viele den ordentlichen Hausvater zurück, der bis zur Verfassungsänderung von 1969 das Leitbild des Grundgesetzes gewesen sei. Für viele Politiker gilt offensichtlich: Geben ist leichter als Nehmen, rügte Osterloh. Doch warf sie auch die Frage auf, wer denn nun für Änderungen zuständig sei: das Gericht, der Haushaltsgesetzgeber oder Bundestag und Bundesrat mit verfassungsändernder Mehrheit?
Notwendigkeit von Übergangsregelungen
Vom zweiten Teil der Föderalismusreform, der bevorsteht, war auch sonst mehrfach die Rede. Und ihr Richterkollege Di Fabio wies auf die Notwendigkeit von Übergangsregelungen hin: Die Situation sei vergleichbar mit einem Morphinisten, der zu sterben drohe, wenn er abrupt die Droge absetzen müsse.
Der CDU-Haushaltspolitiker Kampeter erläuterte eingangs, warum seine Fraktion ihre Klage nicht zurückgezogen habe, als sie selbst in die Regierung eintrat. Es gehe der Union nicht um Parteienstreit, sondern um Problemlösung und Generationengerechtigkeit, sagte er zur ausdrücklich bekundeten Freude Hassemers. Zudem müsse das Verhältnis zu den europäischen Verschuldungsregeln geklärt werden. Sein Abgeordnetenkollege Fricke von der FDP, zugleich Vorsitzender des Haushaltsausschusses, pochte überdies auf das Budgetrecht, das sich das Parlament vor mehr als 100 Jahren erkämpft habe.
Automatische Stabilisatoren
Der damalige wie heutige Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Diller, wies dagegen alle Vorwürfe gegen das Haushaltsgebaren des damaligen Ressortchefs Eichel (SPD) zurück. Er erinnerte an damalige Sparmaßnahmen im Steuerrecht, die Unvorhersehbarkeit von Wechselkursschwankungen mit ihren Auswirkungen auf den Bundesbankgewinn und auf damals im Vermittlungsausschuss steckende Reformgesetze.
Doch als sich dann die Konjunktur als unerwartet schlecht erwiesen habe, habe die Regierung auf die Wirkung der automatischen Stabilisatoren gesetzt - also eine höhere Neuverschuldung beschlossen statt höherer Einnahmen oder geringerer Ausgaben.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa