Bundesrat

Der FDP droht Bedeutungsverlust

Von Günter Bannas, Berlin

Das Drohpotential der FDP könnte auf einen Schlag verschwinden

Das Drohpotential der FDP könnte auf einen Schlag verschwinden

22. März 2006 Die Verhältnisse im Bundesrat werden - was die alltägliche Gesetzgebungsarbeit betrifft - durch die Landtagswahlen am kommenden Sonntag nicht wesentlich verändert werden. Die Umfragen für den Ausgang der Wahlen und die Koalitionsaussagen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz signalisieren Kontinuität. In Stuttgart wird danach die Koalition aus CDU und FDP fortgesetzt werden, in Mainz jene aus SPD und FDP. Ungewißheiten gibt es nur in Sachsen-Anhalt, wo nach den Prognosen die CDU/FDP-Koalition ihre Mehrheit verlieren und sodann eine große Koalition aus CDU und SPD gebildet werden könnte.

Eine unmittelbare Auswirkung auf die Gesetzgebung aber könnte ein solcher Wahlausgang in Sachsen-Anhalt auf die Reform des Föderalismus haben - und auf alle anderen Verfassungsänderungen auch. Für die Änderungen des Bund-Länder-Verhältnisses wird bisher die Zustimmung jener Länder „gebraucht“, an deren Regierungen die FDP beteiligt ist. Derzeit verfügen diese Länder (Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen je sechs Stimmen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt je vier) über 26 der 69 Stimmen im Bundesrat.

Liberale ohne Vetomöglichkeit?

Sollte die FDP in Magdeburg aus der Regierung ausscheiden, verlöre sie ihren Einfluß, eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat verhindern zu können; sie könnte nur noch 22 Bundesratsstimmen beeinflussen. Bislang hatte die FDP damit gedroht, sie werde der Föderalismusreform nur zustimmen, wenn zugleich deren zweiter Schritt, eine Neuordnung der Finanzbeziehungen, eingeleitet würde.

Da dieses Vorhaben als überaus schwierig gilt und bisher noch nicht einmal in Grundzügen vorbereitet ist, hatte diese Aussage einen drohenden Charakter. Die FDP-Mitglieder in den jeweiligen Landesregierungen könnten auf einer Ablehnung der Föderalismusreform bestehen und damit eine Stimmenthaltung „ihrer“ Landesregierungen im Bundesrat erzwingen. Auf diese Weise könnte sie ein Scheitern des Verfassungsvorhabens erzwingen - zumindest aber politische Zugeständnisse von Union und SPD. Mit dieser Möglichkeit wäre es vorbei, sollte sie aus der Regierung in Sachsen-Anhalt ausscheiden.

Nicht immer entlang der Parteilinien

Andererseits rückte für das Bündnis von Ländern, die von Union und FDP regiert werden, die Aussicht auf eine Zweidrittelmehrheit (46 Stimmen) im Bundesrat in weitere Ferne. Diese Aussicht war einer der Gründe für den früheren Bundeskanzler Schröder, die Bundestagswahl vorzuziehen, da eine solche Mehrheit im Bundesrat jegliche Vorhaben der rot-grünen Koalition hätte vereiteln können. Bisher haben die von Union und FDP regierten Länder 43 Stimmen im Bundesrat; sollte die SPD an der Regierung in Magdeburg beteiligt werden, sänke diese Stimmenzahl auf 39. Der Anteil der Bundesratsstimmen, über die Länder mit großer Koalition verfügen, würde sich leicht erhöhen. Bisher sind es 15 Stimmen (Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein je vier, Bremen drei), künftig könnten es 19 sein.

Doch hat das Abstimmungsverhalten im Bundesrat am vorletzten Freitag über das Arzneimittelsparpaket gezeigt, daß die Stimmen nicht unbedingt entlang parteipolitischer Vorgaben vergeben werden. Der Vermittlungsausschuß wurde von Landesregierungen mit unterschiedlichster Zusammensetzung angerufen. Beteiligt waren solche mit absoluter CDU- und CSU-Mehrheit, solche mit CDU/FDP-Koalition, aber auch Rheinland-Pfalz mit seiner SPD/FDP-Koalition und sogar Berlin mit der rot-roten Koalition. Nur die Länder mit großer Koalition lehnten geschlossen die Anrufung des Vermittlungsausschusses ab.

Text: F.A.Z., 22.03.2006, Nr. 69 / Seite 4
Bildmaterial: dpa/dpaweb

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