24. April 2007 Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar hat der Bundesregierung massive Versäumnisse beim Datenschutz der Bürger vorgeworfen. Das Grundrecht auf Datenschutz habe nicht mit dem technologischen Fortschritt mithalten können. Und technologisch ist eine Totalüberwachung heute bereits möglich, sagte Schaar am Dienstag bei der Vorstellung seines Datenschutzberichtes in Berlin.
In den vergangenen Jahren sei der Datenschutz zu Gunsten der inneren Sicherheit immer mehr eingeschränkt worden. Das Gleichgewicht zwischen dem Schutz des Bürgers vor Terror und Kriminalität und dem Schutz seiner Freiheit drohe zu kippen.
Kritik an Online-Durchsuchung
Massiv kritisierte Schaar die derzeitige Debatte über eine Online-Durchsuchung privater Computer. Weder sei der Zweck klar definiert noch die Zielgruppe. Nebulös ist schließlich auch, wie das Ganze ablaufen soll. Er sei erschrocken, mit welcher Vehemenz die Online-Durchsuchung gefordert werde. Notfalls werde auch eine Verfassungsänderung in Kauf genommen, kritisierte er.
Zugleich machte Schaar deutlich, dass die Datenbegehrlichkeiten auch in der Privatwirtschaft zunähmen. Nicht nur das Marketing werde aggressiver, sondern auch die Risikobewertung bei potentiellen Kunden. Diese Datenverwendung führe mehr und mehr zur Ausgrenzung vieler Bürger.
Schwerwiegende datenschutzrechtliche Verstöße
Den Sicherheitsbehörden warf Schaar Gesetzesverstöße bei ihren Maßnahmen zur Terrorabwehr vor. In dem Ende 2004 in Berlin eingerichteten Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) habe er schwerwiegende datenschutzrechtliche Verstöße festgestellt, sagte er.
So hätten Bundeskriminalamt und Bundespolizei an den Verfassungsschutz eine Vielzahl von Daten übermittelt, die zum Anti-Terror-Kampf gar nicht benötigt würden. Die Notwendigkeit sei auch nicht überprüft worden, sagte Schaar. Nach seiner Beanstandung seien die Daten beim Verfassungsschutz inzwischen gesperrt worden, sie würden auch weiterhin nicht verwendet. Es handele sich um Daten über ganz normale Bürger. Genauere Angaben machte Schaar unter Hinweis auf seine Geheimhaltungspflicht aber nicht.
Neue Pässe verfassungsrechtlich bedenklich
Kritisch äußerte sich der Datenschutzbeauftragte auch zur geplanten Nutzung der neuen biometrischen Pässe. Es wäre verfassungsrechtlich bedenklich, die Fingerabdrücke aller Pass- und Personalausweisinhaber in Dateien zu erfassen. Dies käme der unterschiedslosen erkennungsdienstlichen Erfassung der gesamten Bevölkerung auf Vorrat gleich, kritisierte Schaar. Deshalb würde er es begrüßen, wenn die Koalition tatsächlich auf die Speicherung der Fingerabdrücke verzichtete. Durch den geplanten Online-Zugriff auf die digitalisierten Passfotos würden letztlich die über 5000 kommunalen Register zusammengeschaltet. Dadurch entstünde faktisch eine virtuelle Referenzdatei biometrischer Daten, wie sie der Bundestag ausdrücklich habe verhindern wollen.
Die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Ausweitung staatlicher Überwachungsmaßnahmen kritisierte er als maßlos. Er fürchte um unseren Rechtsstaat, sagte Schaar dem Magazin Stern. So gehe er davon aus, dass bei der von Schäuble diskutierten Aufweichung der Unschuldsvermutung im Kampf gegen Terrorismus überwiegend Unschuldige und Unverdächtige betroffen wären.
Der Datenschutzexperte befürchtet, dass durch die Summe der Überwachungsmaßnahmen die Freiheit stückweise verloren geht und sich die Gesellschaft schleichend verändert - zum Duckmäusertum nach dem Motto: Bloß nicht auffallen. Wenn demnächst telefonische Verbindungsdaten ein halbes Jahr lang gespeichert werden müssten, könne man sehen, ob ich bei einer Suchtberatungsstelle angerufen habe, meinen Arzt oder meine Geliebte, monierte Schaar. Daraus ließen sich Schlussfolgerungen über Privatleben, Interessen und Gewohnheiten ziehen.
Text: FAZ.NET mit dpa, ddp, AFP
Bildmaterial: ddp, dpa, Reuters