Familienpolitk

Der Streit um die Kinderbetreuungskosten

17. Januar 2006 Die SPD hat durch ihren Vorstandsbeschluß den Kompromiß der Bundesregierung über die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten wieder ausgehebelt. Finanzminister Peer Steinbrück und Familienministerin Ursula von der Leyen hatten sich erst nach wochenlangem Zwist auf eine Regelung verständigt. Diese war jedoch auf Kritik gestoßen. Es folgt eine Übersicht der verschiedenen Modelle und ihrer politischen Motivation.

GELTENDES RECHT: Familien mit zwei Erwerbstätigen können bis zu 1.500 Euro (berufstätige allein Stehende 750 Euro) im Jahr von der Steuer absetzen, falls ihre Kosten über 1.548 Euro (774 Euro) liegen. Daß heißt, sie müssen 3048 (1524) Euro Kosten nachweisen aufbringen, um 1.500 (750) Euro beim Fiskus geltend machen zu können. Die Steuersubvention gilt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes.

VORGABE IM KOALITIONSVERTRAG: Union und SPD wollten nach der Regelung im Koalitionsvertrag zwei Ziele erreichen. Zum einen sollten neue Beschäftigungsverhältnisse im haushaltsnahen Bereich geschaffen werden. Zum anderen sollten die steuerlichen Bedingungen für erwerbstätige Eltern verbessert werden.

STEINBRÜCK-VORSCHLAG: Der SPD-Politiker hatte in einem Gesetzentwurf vom 8. Dezember vorgeschlagen, daß pro Kind Betreuungskosten von bis zu 1.000 Euro im Jahr absetzbar sein können. Dies hätte den Staat pro Jahr 410 Euro in Form von Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag gekostet.

Von der Leyen wandte dagegen ein, daß dadurch Familien mit hohen Betreuungskosten - also mit Ausgaben von 3.048 Euro oder mehr - schlechter gestellt würden, weil sie nach der geltenden Regelung 500 Euro mehr absetzen könnten. Sie hatte deshalb vorgeschlagen, Steinbrücks Regelung auf einen Betrag zwischen 1.500 und 3.000 Euro auszudehnen. Dies hätte jedoch zu Mehrkosten geführt - für einen absetzbaren Betrag von 1.500 Euro etwa 160 Millionen Euro im Jahr. Dies wollte der Kassenwart mit Blick auf die maroden öffentlichen Kassen nicht hinnehmen.
Die Familienministerin spielte daher zwischenzeitlich mit dem Gedanken, die Laufzeit der Regelung einzuschränken. Das heißt, die Absetzbarkeit nur noch bis zum zwölften Lebensjahr zu gewähren. Das Modell stieß jedoch innerhalb der Koalition auf Widerstand, weil es im Vergleich zum bestehenden Recht einen Rückschritt bedeutet hätte.

VON-DER-LEYEN-VORSCHLAG: Finanz- und Familienministerium verständigten sich dann in Genshagen auf eine weitaus komplexere Lösung, die den Staat aber mit 460 Millionen Euro nur wenig teurer kommt als Steinbrücks ursprüngliches Modell. Bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr können Eltern demnach 4.000 Euro absetzen, wenn diese Kosten einen Sockel von 1.000 Euro übersteigen. Das heißt, bei Ausgaben von 5.000 Euro könnten 4.000 abgesetzt werden. Für Sieben- bis 14jährige sollten die 4.000 Euro von ersten Cent an abgesetzt werden können. Diesen Vorschlag will auch das Kabinett am Mittwoch beschließen.

Damit ist die Förderung für jüngere Kinder geringer als die für ältere. Die tatsächlich anfallenden Kosten sind jedoch für kleinere Kinder höher, weil der Kindergartenplatz Gebühren kostet, der Schulplatz aber nicht.

Nach Angaben aus Regierungskreisen zog von der Leyen die Anrechnungsgrenze auf Druck verschiedener Ministerpräsidenten ein. Die befürchteten, daß die Kommunen mit Verweis auf die steuerliche Absetzbarkeit die Gebühren für die Kindergärten anheben könnten und sich somit mit den Steuermindereinnahmen von Bund und Ländern querfinanzierten.

In der Union legte man ferner Wert darauf, daß die von CDU und CSU bislang favorisierte klassische Familie mit einem Einzelverdiener nicht schlechter gestellt werden solle. Sie hätten die Kosten für den Kindergarten nämlich nicht absetzen können. Weil sie hauptsächlich Halbtagsplätze im Kindergarten nachfragen und diese im Durchschnitt pro Jahr 1.020 Euro kosten, sollten auch die Doppelverdiener-Familien diesen Betrag selbst aufbringen.

SPD-VORSCHLAG: Diese Regelung führte jedoch in der SPD zu Unmut. Die Sozialdemokraten kritisierten sie als ungerecht, weil Haushalte mit niedrigem Einkommen kaum Steuern zahlen. Unter bestimmten Bedingungen übersteigen in diesen Fällen die Betreuungskosten die eigentliche Steuerschuld. Sie gehen leer aus. Die SPD beschloß daher die Rückkehr zum ursprünglichen Steinbrück-Modell. Einzelne Politiker wollten dabei aber eine Ausdehnung auf 1.500 Euro nicht ausschließen. Dagegen müßte sich der Finanzminister aus fiskalischen Gründen wieder wehren.

Text: Reuters
Bildmaterial: dpa, F.A.Z.

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