Von Nico Fickinger
13. Februar 2006 Junge Arbeitslose unter 25 Jahren, die aus dem elterlichen Haushalt ausziehen wollen, müssen zuvor die Zustimmung der Arbeitsagentur oder des Sozialamts einholen. Andernfalls werden ihnen die Kosten für Miete und Heizung nicht erstattet und der Regelsatz um ein Fünftel auf den Betrag gekürzt, der ihnen auch in der elterlichen Wohnung zugestanden hätte. Das sieht ein Gesetzentwurf der Großen Koalition vor, der am Montag im Bundestagsausschuß für Arbeit und Soziales beraten wurde.
Die Änderungen können wegen der nötigen Umstellung der Software frühestens am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Außerdem wird das Arbeitslosengeld II in Ostdeutschland auf das Westniveau angehoben; vom 1. Juli an steigt der Regelsatz von 331 auf 345 Euro im Monat. Der Rentenbeitrag der Langzeitarbeitslosen wird von 78 auf 40 Euro im Monat gesenkt - dies allerdings erst zum 1. Januar 2007, da sonst schon im laufenden Jahr der Rentenbeitragssatz steigen müßte.
Erhoffte Einsparungen bleiben aus
Die im Koalitionsvertrag erhofften Einsparungen durch die Zusammenführung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) von 3 Milliarden Euro in diesem Jahr und 4 Milliarden in den folgenden Jahren bleiben damit vorerst aus: Die Senkung der Rentenbeiträge, womit der Bund 2 Milliarden Euro sparen will, greift erst 2007. Die Einsparungen infolge der Einbeziehung der unter Fünfundzwanzigjährigen in den elterlichen Haushalt - hier waren für 2006 insgesamt 600 Millionen Euro angesetzt - dürften nur noch halb so hoch ausfallen, da die Änderungen erst im zweiten Halbjahr in Kraft treten.
Diesen Kostensenkungen um 300 Millionen Euro stehen Mehrausgaben von insgesamt 260 (Bund: 220, Kommunen: 40) Millionen Euro durch das höhere Arbeitslosengeld II gegenüber. Für den Bund ergibt sich damit letztlich nur eine Nettoentlastung um rund 80 Millionen Euro. Ob, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, weitere 1,2 Milliarden Euro durch die Verbesserung der Verwaltungsabläufe und Organisationsstrukturen erwirtschaftet werden, ist ebenfalls noch offen.
Kritik der Grünen
Der Deutsche Gewerkschaftsbund bemängelt denn auch in der Anhörung vor dem Ausschuß, der Gesetzentwurf enthalte keine Regelungen, um die Eingliederung Arbeitsloser und das Zusammenspiel der beteiligten Behörden und Träger zu verbessern. Die Einschränkungen beim Erstwohnungsbezug seien überzogen, Altersarmut der Betroffenen und Löcher in der Rentenkasse durch die Kürzung der Rentenbeiträge programmiert. Die Anhebung des Arbeitslosengelds II erst zur Jahresmitte sei sehr spät. Die Grünen kritisierten die Pläne als inakzeptable Haushaltssanierung auf Kosten arbeitsloser Jugendlicher.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) lobt hingegen die verminderten Anreize zum Auszug aus der elterlichen Wohnung; so werde der 2005 vielfach praktizierten Zellteilung ein Riegel vorgeschoben. Die Anhebung des Arbeitslosengelds II im Osten dagegen sei falsch, da nicht nur die Lebenshaltungskosten, sondern auch die Löhne in den neuen Ländern niedriger seien; verschärfte Lohnabstandsprobleme und geringere Leistungsanreize seien zu befürchten.
Linkspartei fordert mehr Arbeitslosengeld
Ähnlich äußern sich auch die kommunalen Spitzenverbände; sie verlangen wie der Bundesrat, die Anhebung so lange zurückzustellen, bis die Ergebnisse der neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen. Weiter fordert die BDA, die befristeten Zuschläge auf das Arbeitslosengeld II abzuschaffen, die Anrechnung von Partnereinkünften in nichtehelichen Lebensgemeinschaften durch eine Beweislastumkehr zu verschärfen, Arbeitslose zur Teilnahme an Telefonabfragen zu verpflichten und den Unterhaltsrückgriff auf die Eltern - analog zu den früheren Sozialhilferegeln - nicht bis zum 25. Lebensjahr zu begrenzen.
Die Linkspartei fordert in einem eigenen Gesetzesantrag unter anderem, von der geplanten Einbeziehung der unter Fünfundzwanzigjährigen in den Haushalt der Eltern und der Kürzung der Rentenbeiträge abzusehen und das Arbeitslosengeld II auf 420 Euro im Monat zu erhöhen. Die Anhebung auf 345 Euro solle rückwirkend zum 1. Januar 2005 gelten. Außerdem sollen die Anrechnung von Partnereinkommen erschwert, die Vermögensbeiträge zur Altersvorsorge erhöht, die Telefonkontrollen Erwerbsloser beendet und die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (auf einen Monat Leistungsanspruch je Beitragsjahr) verlängert werden.
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa
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