Bund-Länder-Beziehungen

Föderalismusreform tritt in Kraft

Gordischer Knoten Staatsreform

Gordischer Knoten Staatsreform

01. September 2006 Die Föderalismusreform tritt an diesem Freitag in Kraft. Am Donnerstag wurde die bisher umfangreichste Änderung des Grundgesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet. Schon am 7. Juli hatte der Bundesrat dem Reformwerk zugestimmt.

Das federführende Bundesinnenministerium hatte jedoch das Bundespräsidialamt gebeten, mit der Unterzeichnung der Föderalismusreform zu warten und erst die seinerzeit ebenfalls beschlossenen Gesetze in Kraft zu setzen. Begründet wird das im Innenministerium damit, daß diese Gesetze noch auf der alten verfassungsrechtlichen Grundlage in Kraft treten sollten. Zudem wollte die Bundesregierung die Zeit nutzen, Folgegesetze und Verordnungen zur Reform vorzubereiten.

Zweifel an der Zweckmäßigkeit

Die eigentliche Prüfung der Föderalismusreform durch den Bundespräsidenten nahm dagegen - trotz der umfangreichen Änderungen - nicht übermäßig viel Zeit in Anspruch. Das Begleitgesetz zur Reform, also die zahlreichen mit der Verfassungsänderung verbundenen einfachgesetzlichen Regelungen, wurde schon dem Präsidialamt zugeleitet. Es wird erst nach der Grundgesetzänderung in Kraft gesetzt.

Wenn auch gegen die Föderalismusreform keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, so gibt es doch unter Staatsrechtslehrern Zweifel an der Zweckmäßigkeit der Reform. Ihr Ziel ist es, die Kompetenzordnung neu zu gliedern, die Zuständigkeiten übersichtlicher zu regeln und mehr Transparenz zu schaffen.

Die Zahl der zustimmungsbedürftigen Gesetze soll gesenkt werden. Schließlich hätten die Mitwirkungsrechte der Länder an der Gesetzgebung des Bundes zur Verhinderung wichtiger Gesetze und zu „in sich nicht stimmigen Kompromissen geführt“.

Ein Einfallstor für den Einfluß der Länder waren die grundgesetzlichen Zuständigkeiten zum Verwaltungsverfahren. Sie sind geändert worden. Zugleich erhalten die Länder aber die neue Möglichkeit, von Vorgaben des Bundes abzuweichen. Ferner wurden die Mitwirkungsrechte der Länder aber auch ausgeweitet, und zwar im Fall von Gesetzen mit erheblichen Kostenfolgen für die Länder.

Nationaler Stabilitätspakt

Wichtige Änderungen gibt es bei den Kompetenzen für zahlreiche Politikfelder: So sind nunmehr die Länder (wieder) für die Besoldung ihrer Beamten zuständig. Das gilt auch für den Ladenschluß und das Versammlungsrecht. Das Bundeskriminalamt erhält das Recht zur Gefahrenabwehr in länderübergreifenden Fällen.

In der Finanzverfassung ist die wichtigste Neuerung ein nationaler Stabilitätspakt. Gleichwohl wurde eine grundlegende Reform der Finanzverfassung, die viele als das eigentliche Problem der föderalen Ordnung ansehen, vorerst nicht in Angriff genommen.

Text: Mü.; F.A.Z., 01.09.2006
Bildmaterial: F.A.Z, picture-alliance/ dpa

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