Karlsruher Urteil

Computer-Grundrecht erblickt die Welt

Spezial Mit der Geburt eines neuen Grundrechts auf vertrauliche Computernutzung klärt Karlsruhe einen Koalitionsstreit. Aber weitere Urteile zu umstrittenen Themen folgen schon bald. Für Innenminister Schäuble und Justizministerin Zypries wird es weiterhin Raum zur Profilierung geben. Von Reinhard Müller

Lesermeinungen zum Beitrag

28. Februar 2008 11:29

Wer bestimmt, was in Deutschland geht?

Josef Bujtor (Mramorak)

In einer Demokratie macht das Freigewaehlte Parlament die die Verfassung und die Gesetze, nicht das Verfassungsgericht!

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28. Februar 2008 09:50

Neu ist es nicht - aber zeitgemäß interpretiert

Gerhard Falk (gerhardfalk)

Wie schon beim "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" ist nicht wirklich ein neues Grundrecht geboren worden. Es wurde lediglich Artikel 2 GG in einem modernen Kontext interpretiert. Das macht eben gute Gesetze aus, und zu denen zählt unser Grundgesetz trotz vieler Bastelei immer noch. Man sollte auch nicht den Eindruck erwecken, als habe unser oberstes Gericht eine Lücke geschlossen, die der Verfassungsgeber gelassen hätte. Es besteht ohnehin mittlerweile ein ausgeprägter Hang zu Einzelfallgesetzen, was sicherlich mehr Probleme als mehr Gerechtigkeit schafft.

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28. Februar 2008 00:06

leichtfertige Grundrechtsübergriffe dem Rechtsstaat unbekannt ?!

Kai Dziock (kaiffm)

Herr Müller
Ihr Artikel beinhaltet mehrere Aussagen die schlicht falsch sind.
1. Zitat: "...dass der Staat nicht „leichtfertig“ in Grundrechte eingreife. Doch dafür sind weder Behörden noch Gerichte, dafür ist dieser Rechtsstaat nicht bekannt."
Haben Sie als Journalist dessen sämtliche Kontakte mittlerweile auf einer Festplatte Ihres Telefon-, Internet-, Email-Providers gelandet sind, eigentlich noch nichts von der Vorratsdatenspeicherung gehört? Ist das kein "leichtfertiger" Eingriff?
Warum gerade die Journalisten (auch von der FAZ) nichts, weder journalistisch noch sonst irgendwie gegen einen solchen massiven verdachtslosen Grundrechtseingriff unternehmen, ist bereits für sich gesehen ein Skandal oder schlichte Ignoranz, wenn nicht Dummheit.
2. Sie schreiben weiterhin, das BVerfG hätte klargestellt, dass "eine reine Aufklärung des Verhaltens im Internet in der Regel kein Grundrechtseingriff ist."
Dies ist der Ignoranz zweiter Teil. Selbstverständlich ist das Ausforschen ein Eingriff in das grundrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das BVerfG schreibt vielmehr, dass es den Nachrichtendiensten gestattet sei.

Eine solche Verkennung (oder Verbiegung) erklärt dann wohl auch meinen ersten Punkt.

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27. Februar 2008 23:53

Neues Grundrecht?

Bernd Winkler (BerndWinkler)

Das Urteil klingt zunächst gut. Man ist als Bürger ja schon dankbar, dass es in unserem Staat überhaupt noch eine Institution gibt, die sich um den "Schutz" des Bürgers vor staatlicher Neugierde kümmert. Bei näherem Hinsehen jedoch stellt sich schnell heraus, dass die "Auflagen" des Verfassungsgeichts in der Praxis unterlaufen werden. Beispiel Hausdurchsuchungen: In Bayern verwenden Ermittlungsrichter ca. 7 Minuten auf die Prüfung einer Hausdurchsuchung, in Baden-Württemberg ca. 34 Minuten. Der durch Richter zu kontrollierende Staat verweigert schlicht die Haushaltsmittel für die Gerichte und unterläuft so die vorgeschriebene Kontrolle. Ein Schelm ist, der nichts böses dabei denkt. Folge ist, dass Hausdurchsuchungen zum Routinemittel staatlicher Ermittlungen verkommen sind. Schutz des Bürgers? Pech gehabt! Man wird gespannt sein, wieviele neue Planstellen bei Gerichten zugelassen werden, um die zusätzlichen Kontrollen durchzuführen. BVG-Urteile sind schön, aber die staatliche Exekutive setzt sie nur oberflächlich um. So bleibt festzuhalten: an der Oberfläche ist Deutschland noch ein Rechtsstaat - bei näherem Hinsehen jedoch wird Unrecht nicht nur in Kauf genommen, sondern von der Exekutive geradezu gefördert.

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27. Februar 2008 22:13

B Lehmann

uwe gottwald (ugottwald)

Ihre Analyse stimmt.

Ingo Wolf ,ist ein Vertreter jenes Mehrheitsflügels in der FDP , der diese Janushaftigkeit verkörpert.

Doch die Guido-Sphinx ist schon ein eigenes Medienphänomen :
Medial stetig anbalzend - irgendwo zwischen Drag- u. Dreckqueen zwanghaft um dauerhafte Präsenz bemüht - und dann ist im liberalen Fundus immer etwas vorhanden , was dem dient.

Die Gruppe der Verfassungsliberalen und ehrbaren Kaufleute in der Partei müsste sich nun beizeiten schon fragen , ob sie einem Borderline-Narzisten und seinen Lobbyverbänden weiter so folgen will!!!

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27. Februar 2008 20:36

Ob sich das neue Grundrecht bewährt, darüber entscheiden andere...

Gerhard Finsterbusch (bahlsen)

Darüber wird die Geschichte entscheiden, wenn mal wieder alles in Schutt und Asche zerfallen ist.

Geschichte besteht nicht nur aus Jahreszahlen...

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27. Februar 2008 20:10

"Doch dafür sind weder Behörden noch Gerichte, dafür ist dieser Rechtsstaat

Heiner Müller (rene_ger)

nicht bekannt."
Dem kann ich nicht zustimmen!
Gegenbeispiel: Richtervorbehalt bei Telekommunikationsüberwachungen.
Bei diesem kommt das Max-Planck-Institut für Strafrecht zum Ergebnis, daß es damit in Deutschland defacto nicht weit her ist (0,4% Ablehnungsquote). Auch mit der vorgeschriebenen nachträglichen Unterrichtung der Überwachten seitens der Behörden hapert es. Hier einige prägnante Auszüge:
"Die Überprüfung der TKÜ durch den Ermittlungsrichter ist mit Blick auf die Begründungsinhalte und die Schnelle der Entscheidungen zumindest anzuzweifeln.
...
Aus den Begründungen einer TKÜ ist nicht immer ersichtlich, warum die Anschlüsse nicht beschuldigter Dritter in die Überwachung einbezogen werden."

Des weiteren sind ja Bundesanwaltschaft et al. im Vorfeld des G8-Gipfels nicht durch zurückhaltenden Umgang mit Hausdurchsuchungen, etc. im globalisierungskritischen Lager aufgefallen. Dafür sind sie ja auch im nachhinein höchstrichterlich zurückgepfiffen worden.

BR, Sendung "Quer": "Bad Windsheim: Bürgermeister setzt Staatsschutz gegen Bürger wegen angeblicher Beleidigung in einem Blog in Gang."

To be continued ...

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27. Februar 2008 19:57

Sieg und Schande für die FDP!

B. Lehmann (lemdax1)

Nein, liebe FAZ: Durch das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat kein neues Grundrecht die Welt erblickt und keine neue Auslegung des Grundgesetzes stattgefunden. Vielmehr wurde schlichtweg die Fortgeltung der rechtstaatlichen Grundsätze unserer Gesellschaft bestätigt. Es waren die für das nichtige Gesetz Verantwortlichen von CDU und FDP in NRW, die mit dem Erlass des Gesetzes den Versuch unternommen hatten, die traditionelle Auslegung der Freiheitsrechte zugunsten eines "starken Staates" zu verschieben. Die zumindest latent faschistoide Neuauslegung der bürgerlichen Freiheitsrechte durch die Politik war neu. Jeder halbwegs billig und gerecht DENKENDE DEMOKRAT hätte nach Lektüre des Gesetzes einen ähnlichen Tenor aus "Gerechtigkeits-Bauchgefühl" hervorgebracht. Ein Urteil im Namen des Volkes! Besonders pikant: Der FDP-Inneminister Ingo Wolf ist für das nichtige NRW-Gesetz verantwortlich. Geklagt dagegen hatten die FDP-Abgeordnete Leutheusser-Schnarrenberger und der Ex-FDP Bundesinnenminister Baum. Westerwelle hat sich wie immer zurückgehalten und Schnarrenberger nicht unterstützt. Er tut jetzt aber so!! Bei Wolf sind die Bürgerrechte wohl nicht gut aufgehoben. Dieser Innenminister ist eine Schande für die FDP!!

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