12. Dezember 2006 Zu den Berichten über das Rauchverbot: Wir betreiben das Café Größenwahn in Frankfurt, eine Mischung aus Kneipe und Restaurant. So wird dieses Lokal seit fast dreißig Jahren von den Gästen angenommen. Mit diesem Konzept stehen wir nicht alleine. Jedes Bistrot ist solch eine Mischform. Diese Art der Gastronomie ist durch die ursprünglich von der Bundesregierung beabsichtigte Form des Rauchverbots in öffentlichen Gaststätten existentiell bedroht. Wir möchten vorausschicken, daß wir uns nicht gegen ein Rauchverbot wehren. Wir wehren uns lediglich gegen ein Rauchverbot, das völlig verzerrte Wettbewerbsbedingungen schafft und zu einer Trennung von Kneipen und Bars auf der einen Seite und Restaurants auf der anderen Seite führt.
Uns ist völlig unklar, wie eine solche Trennung gerechtfertigt werden soll, warum nur der Mitarbeiter in einem Restaurant schützenswert sein soll. Wir werden gegebenenfalls auch gegen ein Gesetz klagen, das uns zwingt, entweder zu einer Speisegaststätte zu werden oder zu einer Kneipe. Wenn es nicht nur um den Schutz von Kindern gehen soll, die normalerweise nicht in Bars und Kneipen anzutreffen sind, entbehrt dieses Gesetz jeder inneren Logik. Sollen Jugendliche geschützt werden, wie aus der Regelung hinsichtlich der Diskotheken zu schließen ist, so gilt, daß diese häufiger in Kneipen und Bars anzutreffen sind als in Speiserestaurants. Geht es allgemein um den Schutz von Nichtrauchern, ist nicht einzusehen, daß diese nur in einem Speiserestaurant zu schützen seien. Unsere Gäste werden gezwungen, vor die Tür zu gehen, was zu zusätzlichen Problemen mit Nachbarn führen kann, während dies für Bars und Kneipen nicht gilt.
Wir sind weder gegen ein allgemeines Rauchverbot in den Gaststätten noch im Minderfall gegen die Einrichtung von rauchfreien Zonen. Wir sind lediglich gegen diesen Kompromiß, in dessen Konsequenz Gaststätten wie die unsere, die bisher auch als Kneipen bezeichnet wurden, verschwinden werden. In Deutschland scheint es unmöglich zu sein, Gesetze zu erlassen, die sich durch Klarheit auszeichnen. Statt dessen liegt auch hier wieder ein Entwurf vor, der Ausnahmeregelungen vorsieht, viele Unklarheiten hinterläßt und zu Wettbewerbsverzerrungen führt.
Hans-Jürgen Heine, Frankfurt am Main
Text: F.A.Z., 13.12.2006, Nr. 290 / Seite 8