Opposition kündigt Widerstand an

Bundestag beschließt BKA-Gesetz

Von Stephan Löwenstein, Berlin

Besonders umstritten: die Online-Durchsuchung privater Computer

Besonders umstritten: die Online-Durchsuchung privater Computer

13. November 2008 Nach jahrelangem Streit hat der Bundestag das Gesetz zur Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) gegen den Widerstand der Opposition verabschiedet. 375 Abgeordnete stimmten am Mittwoch für das Gesetz, 168 dagegen, sechs enthielten sich. Der Gesetzentwurf, den die große Koalition eingebracht hat, überträgt dem BKA Kompetenzen zur Terrorabwehr und ermöglicht unter anderem die Videoüberwachung von Wohnungen und die Online-Durchsuchung privater Computer. Die Grünen kündigten Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.

Bundesinnenminister Schäuble (CDU) setzte sich im Bundestag noch einmal mit Nachdruck für das Gesetz ein, das nach langem Ringen der Koalitionspartner CDU/CSU und SPD zustande gekommen war. Der SPD-Politiker Hofmann lobte es als „das modernste und rechtstaatlich anspruchsvollste Gesetz in Europa“. Die Opposition warnte hingegen vor einem tiefgreifenden Eingriff in das bestehende Rechtssystem. „Das BKA bekommt als Polizeibehörde geheimdienstliche Methoden“, sagte der FDP-Innenpolitiker Stadler. Auch einzelne Abgeordnete der SPD stimmten - hauptsächlich wegen der Online-Durchsuchung - gegen das Gesetz.

Schäuble: Vorwürfe der Grünen sind Beleidigung der Polizei

Schäuble: Die Grundrechte des freiheitlichen Rechtstaates bedürfen des Schutzes

Schäuble: Die Grundrechte des freiheitlichen Rechtstaates bedürfen des Schutzes

Schäuble sagte, die Grundrechte des freiheitlichen Rechtsstaates bedürften des Schutzes. Die insbesondere von den Grünen geäußerten Vorwürfe seien eine Beleidigung für die Polizei. Nichts werde den Ländern weggenommen, sondern das BKA bekomme Befugnisse hinzu. Es sei nicht hinzunehmen, „unseren freiheitlichen Verfassungsstaat so zu diffamieren, dass junge Leute denken, es handle sich um so was wie die Stasi“, sagte Schäuble.

Künftig kann das BKA die Gefahrenabwehr in Fällen von internationalem Terrorismus wahrnehmen, wenn „eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um Übernahme ersucht“. Im Rahmen der Online-Durchsuchung kann es unter bestimmten Voraussetzungen Programme einsetzen, um „Daten aus informationstechnischen Systemen zu erheben, um terroristische Gefahren abzuwehren und entsprechende Straftaten zu verhüten“. Ein Richter muss dies anordnen - in dringenden Fällen nachträglich.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP, dpa

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