Fall Zumwinkel: Darf sich der Staat Straftaten zunutze machen?

Steuerhinterziehern auf der Spur

Eine Frucht des verbotenen Baumes

Darf sich der Staat Straftaten zunutze machen? Darf er gestohlene Daten kaufen? Auch diese Fragen wirft der Fall Zumwinkel auf. Strafrechtler kritisieren, dass Verdächtigen zu häufig Haft angedroht werde. Von Reinhard Müller

Lesermeinungen zum Beitrag

19. Februar 2008 12:46

Das Beweisverbot ist eine Frage ...

Christian Schröder (Intrinsisch)

Das Beweisverbot ist eine Frage, eine vorgelagerte aber offenbar von den Politikern überhaupt nicht diskutierte Frage ist die, ob sich der Staat zum Zwecke der Steuerfahndung auf die Stufe der Kriminellen (Hacker/Bankangestellte) stellen darf.

Ungeachtet der Anwendbarkeit des § 259 StGB (ich verweise hierzu auf die sehr lesenswerten Ausführungen im vorherigen Leserbrief) stellt sich die moralischeFrage, ob ein Staat soetwas tun darf?

Darf ein Staat Millionen an einen Kriminellen leiten, um Steuerflüchtige zu finden? Darf der Staat - wie im Fall des § 259 StGB sogar explizit unter Strafe gestellt - Früchte aus einer eindeutig kriminellen Tat (Hacken, Geheimnisverrat) erwerben? Der Erwerber solcher Daten steht mit diesen Kriminellen auf einer Stufe, denn er fördert unmittelbar die Vornahme solcher Taten, indem er dem Hacker Vorteile gewährt und vorliegend den Täter evtl. sogar gegen die Rechtsverfolgung durch Lichtenstein schützt.

Diese Frage mögen mir doch unsere Politiker beantworten, die sich jetzt im Lichte der Ermittlungen sonnen. Wo sind wir in unserem Rechtsstaat angelangt, wenn der Staat kriminelles Tun fördert, um Steuerflüchtlinge zu finden? Der Zweck heiligt keineswegs sämtliche Mittel. Eine Diskussion tut not

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19. Februar 2008 11:01

Eine Frucht des verbotenen Baumes...

Hasso von Knochen (Pasa17dena)

Ganz egal wer im Zuge der weiteren Ermittlung noch ins Visier der Steuerfahndung gerät. Dies ändert dies nichts an dem Umstand, daß die fragliche CD auf illegalem Wege beschafft wurde. Es kann nicht sein, daß der Staat Rechtsgüter nach Ermessen beugt und an gestohlenem Gut oder daraus gezogenen Erkenntnissen partizipiert.
Daß Steuerhinterzieher zur Rechenschaft gezogen werden sollten, daran besteht kein Zweifel. Aber dies muß unbedingt auf Basis rechtsstaatlicher Grundlagen erfolgen.
Eine Lösung dieses Problems kann nur auf EU-, bzw. bilateraler Ebene gesucht werden, indem Steueroasen sukzessive trockengelegt werden. Aber Auge um Auge und damit Kriminellen mit kriminellen Methoden begegnen zu wollen, wiederspricht hoffentlich nicht nur meinem Rechtsempfinden.
Wenn derartig zweifelhafte Methoden Schule machen, ist es nur noch ein kleiner Schritt bis zum Einbruch in Banken oder Hacken der dortigen Server durch BND und Konsorten.

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19. Februar 2008 09:30

Steuerhinterziehung...

Kai Bockelmann (KB63)

...ist ein schwerwiegender Straftatbestand, wie man unschwer an der dafür vorgesehenen Höchststrafe von 10 Jahren Gefängnis erkennen kann. Insofern muß die Steuerfahndung aktiv werden, wenn ihr Informationen von Dritten (in dem Falle vom BND) zugeleitet werden. Dabei ist es meiner Meinung nach für die Steuerfahndung eher nebensächlich, wo die Informationen ursprünglich herstammen und wie sie beschafft wurden. Das ist Sache des BND. Ich bin der Meinung, daß eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit bei Straftaten aller Art nur mit Hilfe von Informanten möglich ist. Und die haben sicher in der Mehrheit der Fälle keine weiße Weste. Und for nothing rücken die ihre Informationen bestimmt auch nicht heraus. (Auch mit der in Aussicht gestellten Strafminderung z.B. durch die Kronzeugenregelung, werden Informationen erkauft.)

Im übrigen verstehe ich ganze Aufregung nicht. Hätten die betroffenen Herren ihre Einkünfte ordentlich versteuert, hätten sie jetzt auch nicht die Steuerfahndung und den BND im Nacken. Sollten die, die nachweislich wirklich Dreck am Stecken haben, trotzdem straffrei ausgehen, weil z.B. die Informationen des BND nicht zugelassen werden, dann kocht die Volksseele entgültig hoch.

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19. Februar 2008 09:19

Soll die Rechtsordnung Betrug schützen?

Reinhard Scholz (reinhardscholz)

Durch Steuerbetrug (dabei werden bereits gesetzlich entstandene Steuerschulden gegenüber der Allgemeinheit unterschlagen) wurde die Rechtsordnung verletzt (Steuersparen findet ja beknanntlich im Rahmen des Gesetzes statt).
Die Rechtsordnung soll aber herhalten um die Betrug zu verteidigen, (die Beweisbeschaffung war unrechtmäßi).
Ich denke, dass das politisch zu entscheiden sein wird.
Der Gesetzgeber soll - wenn politisch gewünscht, das Steuerbetrug erfolgreich bekämpft werden kann, die notwendigen Gesetze erlassen. In der derzeitigen aufgeheizten Stimmung stehen die Chancen dafür nicht schlecht.
Unsere Rechtsordnung schützt denjenigen besser, der materiell stark ist und sich teure Rechtsberatung leisten kann, der einflussreich ist und entsprechendes Lobbying betreiben kann.
Selbstanzeige ist üblicherweise nur solange möglich, solange keine Verfolgungshandlungen eingeleitet wurden! Das Mitleidsgetue um Zumwinkl ist daher übertrieben...

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19. Februar 2008 07:50

„Kommerzialisierung von Strafverfahrensrecht (RA Kempf)"

Thomas Spaniel (Echnaton1970)

Das trifft es - und zwar auf den Punkt, genau und nur darum geht es hier.

Interessant auch diese Aussage hier:

"Mancher Strafrechtler sieht Zumwinkel hier angesichts des öffentlichen Rummels [] als instrumentalisiert an. [] Hamm wundert sich: „Steuerhinterziehung ist ein einfach zu beweisendes Delikt, wenn man ohnehin Zugang zu den Dokumenten hat.“ Er fragt: „Warum wurde nur Zumwinkel die Chance einer Selbstanzeige nicht eingeräumt“?"

Das frage ich mich mittlerweile nämlich auch ... Für Zufall steckt mir hier einfach zuviel Methodik dahinter, denn wenn das Öffentlich-Rechtliche Fernsehen schon vor den Steuerfahndern zur Stelle ist, kann man durchaus von einer gewollten Inszenierung sprechen, da fehlt dann nur noch:

"Diese Liveübertragung wird Ihnen präsentiert mit freundlicher Unterstützung von ...".

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19. Februar 2008 07:50

Verbotene Bäume sind sehr, sehr selten

Wilhelm Friedrich (WillyF)

Anders als im angelsächsischen Recht darf der Staat die Früchte des verbotenen Baumes grundsätzlich genießen. Es gilt kein Beweisverwertungsverbot - auch nicht für rechtswidrig erlangte Beweise. Etwas anderes gilt nur für Beweise, die durch eine rechtswidrige Wohnraumüberwachung erlangt wurden. Hier führt das Grundrecht, sich nicht selbst belasten zu müssen, nach der Rechtsprechung des BVerfG regelmäßig zum Verbot der Beweisverwertung.

Ob der Staat allerdings auch vom verbotenen Baum naschen darf, wenn er die Frucht selbst unmittelbar durch eine Straftat erlangt, ist so m. W. noch nicht entschieden worden. Dabei könnte es, so spitzfindig das klingen mag, darauf ankommen, ob der Informant die Daten-DVD selbst in der Bank in Liechtenstein gestohlen hat; denn dann wäre ihr Ankauf durch die BRD wohl als Hehlerei nach § 259 StGB strafbar. Hat der Informant die Daten dagegen auf seine eigene DVD gebrannt, hätte er lediglich sein eigenes Sacheigentum (an der DVD) an die BRD veräußert. Eine Hehlerei schiede dann aus, weil man eine solche Tat nur an Sachen begehen kann und die reinen Daten (auf der DVD) selbst nun mal keine Sachen sind, die man hehlen kann, mögen diese Daten auch rechtswidrig auf die DVD gelangt sein.

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18. Februar 2008 19:57

Danke!

Volker Boeger (Volker-Boeger)

Wieder einmal ein FAZ-Artikel, der die Sache verständlich und rechtlich fundiert darstellt:
Hierzu ergänzend zum Fall Zumwinkel:
Gegen Herr Zumwinkel bestand nach Presseberichten ein Haftbefehl, der mit einer Verdunkelungsgefahr begründet wurde. Selbst wenn Zumwinkel als Beschuldigter den ihm zur Last gelegten Sachverhalt eingeräumt haben sollte, so kann dies allein den Haftgrund beseitigt haben. Ein Schuldeingeständnis ist ein solches Verhalten allein deshalb nicht. Der zugegebene Sachverhalt muss ja schließlich keine Steuerstraftat begründen. Rechtlich mag nämlich noch völlig ungeklärt sein, ob das Verhalten, dass Zumwinkel vorgeworfen wurde auch strafrechtlich relevant war, oder ob die zuständige StA samt SteuFa das Verfahren nur dazu benutzt haben, eine Flut von Selbstanzeigen loszutreten. So gewagt dieses Vermutung auch sei: Sie ist bislang die einzige Erklärung für die auf den Paukenschlag folgende "Waffenruhe am Wochenende".
Noch etwas:
Wie kann es sein, dass der Staat die Nebenprodukte der für den Terrorismuskampf gestalteten Sonderrechte der BND-Ermittler, missbraucht?
Auch das BVerfG wird sich mit der "fruit-of-the-poisenous-tree-doctrine" im Lichte dieser neuen Befugnisse neu zu beschäftigen haben..

Volker Böger

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