Urteil zum Luftsicherheitsgesetz

Union will Grundgesetz ändern

Nach dem Richterspruch in Karlsruhe ist die Politik gefordert

Nach dem Richterspruch in Karlsruhe ist die Politik gefordert

15. Februar 2006 Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz fordern führende Politiker der Union eine „klare Rechtsgrundlage“ für den Einsatz der Bundeswehr „bei besonderen Lagen“ im Innern. Der Einsatz dürfe nicht im verfassungspolitischen Zwielicht bleiben, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU), am Mittwoch bei einem Polizeikongreß in Berlin.

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) wies das Argument der Kritiker zurück, die Bundeswehr solle zur Hilfspolizei gemacht werden. „Wir wollen doch keine Panzer vor Kindergärten.“ Die Bundeswehr solle zum Objektschutz eingesetzt werden, damit Kräfte der Polizei frei werden.

„Keine weiteren Monate fruchtloser Diskussionen“

Die CSU dringt nun auf eine Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Innern. Die SPD müsse sich jetzt in dieser Frage bewegen, sagte der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber: „Wir sind gesprächsbereit, damit die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat zu Stande kommt.“ Gut drei Monate vor der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland müsse Klarheit geschaffen werden.

Angesichts eines Weltereignisses mit Millionen Gästen und einer latent gefährdeten internationalen Sicherheitslage müßten alle Kräfte in Deutschland zur Sicherheit der Fußball-WM beitragen. „Wir können uns hier nicht weitere Monate fruchtlose Diskussionen leisten“, sagte der bayerische Ministerpräsident. Beckstein forderte, eine Grundgesetzänderung müsse „klar regeln, wann und auf Grund welcher Befugnisse die Streitkräfte eingesetzt werden können“. Eine Änderung der Artikel 35 sowie 87a des Grundgesetzes sei „bei gutem Willen aller Beteiligten“ bis zum Sommer möglich.

Beckstein bezeichnete es als ein „leider realistisches Szenario“, daß zur Fußball-WM Drohungen mit biologischen Waffen oder sogar mit einer schmutzigen atomaren Waffe erfolgen können. Dagegen sollten die ABC-Abwehrmöglichkeiten der Bundeswehr eingesetzt werden. Es könne doch nicht sein, daß erst der Katastrophenfall eintreten müsse, ehe die bei der Bundeswehr vorhandenen „weltbesten Kräfte“ mit dem ABC-Spürpanzer „Fuchs“ auch im eigenen Land eingesetzt werden können

Struck: „Für mich ist das erledigt“

Dagegen machte der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck deutlich, daß die Sozialdemokraten den Unionsvorschlag nicht unterstützen wollten. „Für mich ist dieser Vorgang inzwischen erledigt“, sagte Struck. Das Karlsruher Urteil bestätige die Position seiner Partei, daß die Bundeswehr im Innern nur im Katastrophen- und Unglücksfall eingesetzt werden dürfe. Struck forderte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf, von seinen Plänen für einen stärkeren Einsatz der Bundeswehr im Innern etwa für Polizeiaufgaben bei der Fußball-WM Abstand zu nehmen. Schäuble solle seine „entsprechenden Bemühungen einstellen“. Die Karlsruher Richter hätten mit ihrem Urteil „das Recht auf Unversehrtheit unschuldigen Lebens“ stark betont, sagte Struck.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch entschieden, daß ein von Selbstmordattentätern entführtes Passagierflugzeug von der Luftwaffe der Bundeswehr nicht gezielt abgeschossen werden darf, selbst wenn damit ein Anschlag verhindert werden solle. Damit kippten die Richter eine entsprechende Regelung im Luftsicherheitsgesetz, das seit Anfang 2005 in Kraft ist. Das Gesetz sollte nach den Anschlägen in den Vereinigten Staaten am 11. September 2001 mit entführten Passagierflugzeugen in ähnlichen Fällen den gezielten Abschuß erlauben. (Siehe auch:Abschußerlaubnis für Flugzeuge nichtig )

„Sehr enge Grenzen gesetzt“

Die SPD sieht in dem Urteil eine klare Absage an Forderungen aus der Union, die Bundeswehr stärker für Sicherheitsaufgaben im Innern einzusetzen. Struck sagte, es werde nun sehr schwer, terroristische Bedrohungen aus der Luft und von der See abzuwehren.

Im Prinzip gehe das nur noch, „wenn keine unschuldigen Menschen an Bord sind“. Dazu müßte ein Flugzeug nur mit Terroristen besetzt sein. „Das ist unrealistisch.“ Nun müßte das Urteil geprüft und untersucht werden, welche gesetzlichen Regelungen geschaffen werden könnten, sagte Struck weiter. „Das Urteil hat sehr enge Grenzen gesetzt.“

Schäuble mahnte nach dem Richterspruch Besonnenheit an Der Einsatz von Soldaten bei der Fußball-WM sei ein anderes Thema. Es werde weiter geprüft, ob man Soldaten während der Fußball-WM per Abordnung oder Abkommandierung der Polizei zur Seite stellen könne. „Was immer wir tun, wir tun nur das, was nach dem Grundgesetz zulässig ist“, sagte Schäuble nach einer gemeinsamen Sitzung des Sport- und des Innenausschusses des Bundestages. Eine mögliche Grundgesetzänderung mache man nicht innerhalb von Tagen, sagte Schäuble. Insofern sei fraglich, ob es bis zur WM Anfang Juni schon eine Lösung geben könne. Natürlich sei man sich innerhalb der Koalition einig, „daß wir den Schutzzweck des Luftsicherheitsgesetzes erreichen wollen“ sagte Schäuble. Nur der Weg dahin sei offen.

Grüne gegen „Verschiebung der Sicherheitsarchitektur“

Der Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck erklärte, in dem Karlsruher Urteil sei die insbesondere von der Union erhoffte Botschaft für mehr Einsätzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inland ausgeblieben. Er wandte sich damit auch gegen eine „Verschiebung der Sicherheitsarchitektur des Grundgesetzes“. Das Gericht habe den Hinweis gegeben, daß „der Einsatz der Streitkräfte außerhalb der Landesverteidigung nur in engen Grenzen zulässig ist“.

Beck begrüßte zugleich das Urteil in der Sache: „Karlsruhe hat das Grundrecht der Menschenwürde gestärkt und Otto Schilys Luftsicherheitsgesetz in einem wesentlichen Punkt abgeschossen.“ Das Gericht habe das Gesetz gestoppt, das „im Extremfall auch das Töten unschuldiger Menschen für zulässig“ erklärt hätte

Hirsch und Baum: „Historische Entscheidung“

Die früheren FDP-Rechtspolitiker Burkhard Hirsch und Gerhart Baum, die zusammen mit vier weiteren Beschwerdeführern in Karlsruhe geklagt hatten, bezeichneten das Urteil der Verfassungsrichter als historische Entscheidung „Dadurch wird der elementare Schutz des menschlichen Lebens und der Menschenwürde festgeschrieben“, sagte Hirsch in Karlsruhe. Baum sprach von einer „weiteren Entscheidung gegen die Erosion der Grundrechte“. Das Bundesverfassungsgericht habe jene Politiker zurechtgewiesen, „die die Sicherheit über die Grundrechte gestellt haben“, sagte er.

Hirsch erläuterte, daß die Regelung selbst durch eine Grundgesetzänderung nicht wiederholt werden könnte, weil die Garantie der Menschenwürde nicht eingeschränkt werden dürfe. Baum warnte davor, die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inneren auszuweiten. „Die Bundeswehr ist keine Ersatzpolizei.“ Wenn die Bundesregierung nicht dazu in der Lage sei, die Fußball-Weltmeisterschaft mit polizeilichen Mitteln zu schützen, hätte sie den Wettbewerb nicht nach Deutschland holen dürfen, sagte Baum.

„Kein Rückschlag für irgendwelche Überlegungen“

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier (CDU), sagte in Karlsruhe, das Urteil sei mit Blick auf die WM „kein Rückschlag für irgendwelche Überlegungen“. Beim Luftsicherheitsgesetz bestehe nun ein Handlungsauftrag, „wie wir eine terroristischen Bedrohung aus der Luft abwehren können“. Das Bundesinnenministerium wolle „den sachlichen Kern“ des Gesetzes erhalten.

Das Bundesinnenministerium werde nun „zügig, aber ohne übertriebene Hast“ den Erlaß einer verfassungsmäßigen Neuregelung zum Schutz der Bürger vor Terrorangriffen prüfen, sagte Staatssekretär Peter Altmeier.

Text: FAZ.NET mit dpa/AFP/ddp
Bildmaterial: dpa/dpaweb

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