Kinderpornos im Netz

Der schwierige Weg zum Stopp-Schild

Von Christina Hebel, Berlin

Hält an ihrem Zeitplan fest: Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen

Hält an ihrem Zeitplan fest: Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen

12. Februar 2009 Zu Beginn des Wahljahres hat Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) ihre Bemühungen verstärkt, gegen Kinderpornographie im Internet vorzugehen. Der Zeitplan, den sie vorgegeben hat, ist ehrgeizig: Bis Ende Februar soll die rechtliche Vereinbarung mit den sieben größten deutschen Providern zustande kommen, die die Sperrung der Seiten mit Kinderpornographie ermöglichen soll. An diesem Donnerstag befragt der Unterausschuss Neue Medien im Bundestag Fachleute zu der Machbarkeit des Vorhabens. In der Internetwirtschaft gibt es Bedenken, ob die geplanten Sperrungen im Internet rechtlich und technisch umsetzbar sind; auch Gutachter, auf die das Ministerium selbst sich stützt, zeigen sich skeptisch über die Wirksamkeit.

Die Bundesregierung plant Zugangssperren über sogenannte Domain-Name-Server, kurz DNS, wie sie in Skandinavien seit Jahren eingesetzt werden. Diese Server übersetzen Adressanfragen im Internet in die zugehörigen Zahlenkolonnen, die IP-Adressen. Fragt ein Nutzer im Internet eine Seite mit kinderpornographischen Bildern oder Filmen an, wird er bei einer Sperre nicht auf die aufgerufene, sondern auf eine Seite mit einem Stopp-Schild umgeleitet.

Sperrung rechtlich möglich?

Ulrich Sieber, Direktor am Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, hat im Auftrag der Kommission Jugendmedienschutz im vergangenem Jahr ein Gutachten zu Sperren erstellt, auf das sich das Bundesfamilienministerium beruft. Sieber hält die geplanten Sperrungen zwar für „rechtlich möglich“, sofern sie „wegen der damit häufig verbundenen Sperrung legaler Inhalte verhältnismäßig ist“. Er spricht aber von einer „symbolischen Politik“ mit „einzelnen punktuellen und begrenzt wirksamen Maßnahmen“.

Dieter Frey hat die Sperren im Auftrag des Bundesverbandes digitale Wirtschaft rechtlich geprüft. Er widerspricht Sieber: Seiner Meinung nach „greifen die Sperren in das Fernmeldegeheimnis ein und sind damit derzeit rechtlich nicht zulässig“. Eine Vereinbarung mit den Providern reiche deshalb nicht aus, eine gesetzliche Grundlage sei notwendig.

Nicht Inhalt gesperrt, sondern nur der Zugang

Das Telemediengesetz, das das Bundesfamilienministerium ändern will, hält der Jurist „nicht für den richtigen Ort“, da dort allgemein und abstrakt die Haftung für die Provider geregelt ist. Damit bestünde die Gefahr, „dass das System insgesamt durch vielfältige Sperrungsforderungen in Frage gestellt wird“, also auch andere Inhalte zukünftig gesperrt werden könnten. Gerd Fuchs vom Bundesverband digitale Wirtschaft fordert deshalb: „Wir brauchen erst die gesetzliche Änderung, dann die Vereinbarung mit den Providern.“ Er spricht von einem „Schnellschuss“ der Ministerin.

Hannes Federrath, Professor am Lehrstuhl Management der Informationssicherheit an der Universität Regensburg, hält die Initiative „für richtig, aber sie wird zu schnell und unüberlegt umgesetzt“. Er kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Sperre leicht zu umgehen sei, indem zum Beispiel statt der Buchstaben-Adresse die IP-Adresse eingegeben werde. „Es wird ja nicht der Inhalt, sondern nur der Zugang zu den Seiten mit Kinderpornographie gesperrt“, erläutert Federrath. Gegen Nutzer, die ernsthaft Kinderpornographie ansehen wollen, seien die Sperren wirkungslos.

Politik übernimmt Verantwortung für Liste

Ein Problem ist zudem, dass kinderpornographische Inhalte meist nur einige Stunden oder Tage online auf einer Seite stehen, die dann offline geschaltet oder auf andere Server verlagert wird. Deshalb will das Bundeskriminalamt (BKA), das die Liste mit den zu sperrenden Adressen erstellen soll, die Daten täglich aktualisieren. Verantwortung für diese Liste werde die Politik tragen, hat Frau von der Leyen den Providern versprochen.

Bislang ist jedoch unklar, wie die Liste sicher an die Provider übertragen wird. Das wird derzeit mit anderen technischen Fragen in den Arbeitsgruppen mit Vertretern der Provider, Beamten des BKA und des Innen-, des Wirtschafts- und des Familienministeriums diskutiert. Der Zeitplan ist „sehr ambitioniert“, sagt Andreas Maurer, Sprecher des Providers „1 & 1“. Wichtig sei, dass die Regelungen am Ende „wasserdicht“ seien.

Das Bundesfamilienministerium hält den Zeitplan für „machbar“, die Kritik für nicht gerechtfertigt. „Wir haben die rechtliche und technische Umsetzung vorher geprüft. Ich sehe da keine Schwierigkeiten“, sagt ein Sprecher. Die Politik könne sich bei den steigenden Angeboten an Kinderpornographie im Internet nicht zurücklehnen. Es gehe schließlich um „harten brutalen Kindesmissbrauch“, der gezeigt werde.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp

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