Von Stefan Tomik
03. April 2006 Mehr Transparenz sollte das Gesetz mit dem sperrigen Namen bringen. Es sollte die Verwaltung umkrempeln und dem Bürger mehr Informationen zugänglich machen. Von manchen wurde es gar als Wunderwaffe gegen Korruption gepriesen. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist seit Januar in Kraft, aber löst es das Versprechen ein, mit dem die rot-grüne Koalition es auf ihre letzten Tage beschlossen hatte? In der Praxis stößt der Anwender auf erhebliche Schwierigkeiten.
Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg wird telefonisch um Einsicht in einen Bericht der Innenrevision vom Januar 2004 über umstrittene Beraterverträge gebeten. Darin sind angeblich gravierende Verstöße gegen das Vergaberecht aufgelistet, die dem damaligen Behördenchef Florian Gerster zum Verhängnis wurden. Er mußte sein Amt am 24. Januar desselben Jahres aufgeben. Ein freundlicher Herr nimmt das Anliegen entgegen, läßt aber eine gewisse Distanz gegenüber dem Informationssicherstellungsgesetz oder so ähnlich erkennen.
Anträge auch per E-Mail
Anträge gemäß IFG können sogar per E-Mail gestellt werden. Das Verteidigungsministerium hält ein Kontaktformular auf seiner Internetseite bereit. Wir fragen nach den Einsätzen der Flugbereitschaft in den vergangenen drei Monaten: Wer flog wann wohin und zu welchem Zweck? Einzelne Flüge hatten immer wieder die Öffentlichkeit beschäftigt, wie etwa der Leerflug einer Challenger-Maschine im Oktober 2003. Sie sollte die damaligen Grünen-Minister Trittin und Künast innerhalb Brasiliens von einem Ort zum anderen fliegen, wurde aber noch auf ihrem Weg über den Atlantik zurückgerufen. Unterlagen der Flugbereitschaft gelten als geheim, auch Journalisten durften sie bisher nicht einsehen.
Eine dritte Anfrage geht per Brief an das Bundesverkehrsministerium. Es wird um Einsicht in den Vertrag der Regierung mit dem Maut-Konsortium Toll Collect gebeten. Als es bei der Einführung der Lkw-Maut zu langen Verzögerungen kam, wurde die Frage aufgeworfen, wer dafür haften müsse. Aber selbst den Bundestagsabgeordneten wurde damals die Einsicht in den Vertrag verwehrt.
Nicht nur in eigener Sache
Die Bundesagentur für Arbeit antwortet schon nach drei Tagen und lehnt es ab, den Bericht der Innenrevision herauszugeben. Das IFG beziehe sich lediglich auf Auskünfte und Akteneinsicht in eigener Sache, lautet die Begründung. Der Bericht sei dagegen ausschließlich für die Führungsebenen des eigenen Hauses und die Aufsichtsgremien bestimmt. Man bedaure, keine andere Auskunft erteilen zu können.
Dabei war es ein erklärtes Ziel des IFG, Informationen auch dann zugänglich zu machen, wenn der Antragsteller nicht selbst betroffen ist. Darin unterscheidet es sich von anderen Gesetzen, die schon bisher ein Recht auf Auskunft in eigener Sache garantiert hatten. Doch die Arbeitsagentur beharrt trotz Nachfrage auf ihrer eigenwilligen Interpretation des Gesetzes und behauptet zudem, bei dem Prüfungsbericht handele es sich nicht um amtliche Informationen. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit widerspricht direkt: Diese Argumente sind nicht nachvollziehbar, sagt Peter Schaar. Alles, was in den Akten steht, ist als amtlich anzusehen.
Unter Verschluß
Das Verteidigungsministerium läßt sich gut drei Wochen Zeit, antwortet dann aber schriftlich mit förmlicher Zustellung. Schon der gelbe Umschlag trägt ein Aktenzeichen und die Unterschrift des Postboten. Er hat die Anmutung eines Einberufungsbescheids. Das Ministerium beruft sich auf Einschränkungen in Paragraph 3 IFG. Demnach besteht kein Informationsanspruch, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr. Die Flugbereitschaft sei als militärischer Einsatzverband im In- und Ausland tätig, so die Behörde. Angesichts der Vielschichtigkeit und Komplexität des Aufgabenspektrums komme eine Offenlegung von Flug- und Einsatzplänen nebst Passagierlisten nicht in Betracht. Außerdem seien die Dokumente aus Gründen des Geheimnisschutzes als Verschlußsache eingestuft.
Schaar widerspricht zumindest teilweise. Das Gesetz nimmt nicht die ganze Bundeswehr vom Informationsanspruch aus. So ist bei Flügen von Politikern nicht erkennbar, daß militärische Belange betroffen sind. Das Ministerium müsse prüfen, ob es nicht einzelne Informationen herausgeben kann, während andere geschwärzt werden. So sieht es das IFG vor. Wenn die Listen tatsächlich als Verschlußsache klassifiziert sind, darf das Ministerium sie nicht herausgeben. Aber auch dann muß es in jedem Einzelfall prüfen, ob die Klassifizierung noch aufrechtzuerhalten ist, zumal die Vorgänge schon abgeschlossen sind, so Schaar. Man kann nicht einfach alle Akten zur Verschlußsache stempeln.
Wir sind ausgelastet
Das Verkehrsministerium bittet etwa einen Monat nach der Anfrage in einer E-Mail um Verständnis, daß die Bearbeitung noch weitere Zeit in Anspruch nehme. Schließlich werde der Toll-Collect-Vertrag von etwa 17.000 Seiten Anlagen begleitet, enthalte eine Vertraulichkeitsklausel und wahrscheinlich Betriebsgeheimnisse. Laut IFG muß das Ministerium in diesem Fall dem Vertragspartner Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben. Daß Toll Collect der Einsichtnahme zustimmt, ist aber unwahrscheinlich. Ein Sprecher der Telekom, eines der Konsorten, sagte: In dem Vertrag wurde Vertraulichkeit von allen Seiten vereinbart. Daran halten wir fest.
Nun muß das Ministerium laut IFG für den Einzelfall prüfen, ob die vereinbarte Vertraulichkeit auch heute noch fortbesteht. Trotz dieser Hürden können Versuche, das Gesetz auf diesem Wege zu umgehen, nicht ausgeschlossen werden, sagt Schaar. Schließt sich das Ministerium der Auffassung von Toll Collect an und lehnt das Informationsgesuch ab, könnte der Antragsteller auf Akteneinsicht klagen. Gibt das Ministerium den Vertrag aber frei, könnte wiederum Toll Collect diese Entscheidung vor Gericht prüfen lassen. Das gilt auch für die Frage, was im Einzelfall als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis gilt.
Peter Schaar hat die Aufgabe, in Streitfällen über die Anwendung des IFG zu vermitteln. Jeder, der sein Recht auf Auskunft verletzt sieht, kann ihn anrufen. Schaar bemängelt, daß das neue Gesetz den Behörden zum Teil noch gar nicht bekannt sei. Seit Januar hat er 60 schriftliche Eingaben erhalten, dazu zahlreiche telefonische Anfragen. Wir sind ausgelastet.
Text: F.A.Z., 03.04.2006, Nr. 79 / Seite 4
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