Treffen der Ministerpräsidenten

Länder uneins über Rauchverbot

Wo sollen freiwillige Lösungen gelten, wo Rauchverbote?

Wo sollen freiwillige Lösungen gelten, wo Rauchverbote?

13. Dezember 2006 Nachdem die Bundesregierung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken ihr Vorhaben aufgegeben hat, den Schutz der Nichtraucher in Deutschland durch Rauchverbote gesetzlich zu regeln, droht nun ein zähes Ringen zwischen Bund und Ländern um eine gemeinsame Linie. An diesem Mittwoch treffen sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder, um andere Möglichkeiten eines einheitlichen Vorgehens zu erörtern.

In den Ländern herrschen zum Teil sehr unterschiedliche Auffassungen über ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Teilen der Gastronomie. Auf freiwillige Lösungen setzen bislang das Saarland, Niedersachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Der saarländische Ministerpräsident Müller (CDU) sagte, Gaststättenbesitzer sollten selbst entscheiden, ob bei ihnen geraucht werden dürfe.

Rauchverbot in Gaststätten „übertrieben“

Müllers niedersächsischer Amtskollege Wulff (CDU) warnte, der Staat solle sich nicht in alle Lebensbereiche einmischen. Ein Rauchverbot solle es nur dort geben, „wo sich Menschen zwangsläufig aufhalten müssen“, etwa in Behörden, auf Bahnhöfen oder Flughäfen. Andernorts seien freiwillige Lösungen vorzuziehen.

Thüringens Gesundheitsminister Zeh (CDU) lehnte ein Rauchverbot in Gaststätten als übertrieben ab. In Mecklenburg-Vorpommern soll das Rauchen zwar von Frühjahr 2007 an in Behörden, Schulen und Krankenhäusern verboten sein. Ein Rauchverbot in Gaststätten solle es aber nicht geben, sagte Gesundheitsminister Sellering (SPD).

„Signal für bundesweit einheitliche Regelung“

Dagegen haben Bayern, Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein strikte Rauchverbote in öffentlichen Räumen und Restaurants angekündigt. Der bayerische Ministerpräsident Stoiber (CSU) sagte, wenn es keine gemeinsame Lösung gebe, werde Bayern im Interesse des Gesundheitsschutzes selbständig handeln. Für diesen Fall ist ein Rauchverbot für Restaurants und öffentliche Räume vorgesehen, Ausnahmen soll es etwa für Bierzelte geben.

Für ein rigoroses Rauchverbot in der gesamten Gastronomie setzt sich überraschend als erste deutsche Wirtevereinigung der bayerische Hotel- und Gaststättenverband ein. „Wir wollen vor der Ministerpräsidentenkonferenz ein eindeutiges Signal für eine bundesweit einheitliche Regelung setzen“, sagte Verbandspräsident Siegfried Gallus. Das generelle Rauchverbot solle alle Restaurants, Kneipen, Diskotheken und auch Bierzelte erfassen.

In Sachsen wird nach Angaben von Sozialministerin Orosz (CDU) ein Gesetzentwurf erarbeitet, der neben öffentlichen Gebäuden auch Gaststätten umfasse. Nordrhein-Westfalen plant ein Rauchverbot für Kindergärten, Krankenhäuser, öffentliche Gebäude sowie für Restaurants und Gaststätten. In Kneipen und Bars soll das Rauchen weiter erlaubt sein. In Schleswig-Holstein hat Gesundheitsministerin Trauernicht (SPD) sich für einen Schutz der Nichtraucher auf Grundlage der Bundesvorlage ausgesprochen, also in öffentlichen Bereichen ebenso wie in Teilen der Gastronomie.

Hessen will keine „Raucher-Landkarte“

Die übrigen Länder sind noch unentschlossen oder äußern sich zurückhaltend. In Hessen sagte der Sprecher der CDU-Landesregierung, Metz: „Ministerpräsident Koch ist der Nichtraucherschutz außerordentlich wichtig.“ Genauso wichtig sei aber, daß die Länder in dieser Frage nahe beieinander blieben, „damit man nicht mit einer Raucher-Landkarte durch Deutschland fahren muß“.

Eine „bundeseinheitliche Regelung“ wünscht man sich auch in Rheinland-Pfalz. „Wir haben noch keine Festlegung getroffen. Ein effektiver Nichtraucherschutz ist die Zielrichtung, welcher Weg dorthin führt, das müssen wir sehen“, sagte eine Sprecherin des Sozialministeriums. In Baden-Württemberg will die CDU/FDP-Koalition schon im Januar ein umfassendes Nichtraucherschutzgesetz vorbereiten. Angestrebt wird ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten. Noch keine Einigung gibt es bei Kneipen und Restaurants.

Hamburg: Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden

In Bremen ist seit August 2006 das Rauchen in Krankenhäusern, Schulen und Kindergärten verboten. Gesundheitssenatorin Rosenkötter (SPD) dringt nun auf ein Verbot auch in Gaststätten. Auch die Gesundheitsministerin von Sachsen-Anhalt, Kuppe (SPD), fordert ein Rauchverbot für Gaststätten. In Berlin sprach sich Gesundheitssenatorin Lompscher (Linkspartei/PDS) für ein Rauchverbot in Krankenhäusern und anderen öffentlichen Einrichtungen aus. Aber auch in Gaststätten und Restaurants sei ein wirksamer Nichtraucherschutz erforderlich.

Das brandenburgische Gesundheitsministerium will ebenfalls ein Rauchverbot im Nahverkehr, in Schulen, Krankenhäusern und Gaststätten erwirken. In Hamburg gibt es seit 2006 schon ein Rauchverbot in Schulen, Kindergärten und öffentlichen Gebäuden. Dagegen setzt die Senatsgesundheitsverwaltung in Gaststätten weiter auf Freiwilligkeit.

Text: nwo. / Frankfurter Allgemeine Zeitung
Bildmaterial: dpa

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