07. Mai 2007 Ein Tag des Streites über Horst Köhler, über die Befugnisse des Bundespräsidenten und gar über dessen Aussichten, im Mai 2009 von der Bundesversammlung im Amt bestätigt zu werden, schien bevorzustehen - wenngleich Köhler sich zu diesem Zeitpunkt schon im Sinne seiner Kritiker entschieden hatte. Ein CSU-Abgeordneter regte an, die Bundesregierung solle einen Gnadenerweis des Bundespräsidenten zugunsten Christian Klars unterlaufen und nicht gegenzeichnen.
Klaus Wowereit (SPD), der Regierende Bürgermeister von Berlin, sagte: Es hat sich leider eingebürgert, dass einige glauben, den Bundespräsidenten kritisieren zu müssen. Peter Müller (CDU), der saarländische Ministerpräsident, bemängelte, der Gnadenakt sei eine Art rechtsfreier Raum. Wolfgang Schäuble (CDU), der Bundesinnenminister, sagte: Der Bundespräsident hat das Recht, allein in diesen Fragen zu entscheiden, und er hat damit auch eine ganz besondere Verantwortung und eine besondere Verpflichtung.
Heil und Pofalla überrascht
Drohungen aus der CSU standen weiterhin im Raum, die Entscheidung Köhlers könne sich auf dessen abermalige Bewerbung für das höchste Amt im Staate auswirken - negativ. Der Sprecher der Bundesregierung wiederholte den Appell von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), der Respekt vor dem Amt und der Person des Bundespräsidenten gebiete es, sich in der Debatte Zurückhaltung aufzuerlegen. An diesen Maßstäben müssten sich alle Bewertungen messen lassen.
Und die Sprecherin der Justizministerin versicherte, es habe bislang keinen Fall gegeben, in dem die Bundesregierung die Begnadigung eines Straftäters durch den Bundespräsidenten dadurch vereitelt habe, dass sie ihn nicht gegengezeichnet habe. Der Eindruck wurde erweckt, ein solches Recht des Bundesregierung sei in der Formulierung des Grundgesetzes auch nicht vorgesehen. Die Pressekonferenzen der Generalsekretäre der CDU, Pofalla, und der SPD, Heil, standen noch bevor - und beide hätten sich - nolens, volens - zu den laufenden Auseinandersetzungen geäußert. Sie alle wussten da noch nicht, wann und wie sich Köhler entscheiden werde.
Sehr kurzfristig wurde die Bundesregierung gegen Mittag über die Entscheidung unterrichtet worden, die dann um 12.40 Uhr mit E-Mails bekanntmachte wurde. Der Bundespräsident hat entschieden, von einem Gnadenerweis für Herrn Christian Klar abzusehen. Auch sehe er sich nicht in der Lage, dem Gnadenersuchen von Frau Birgit Hogefeld zu entsprechen. Heil und Pofalla waren überrascht worden. Heil wurde während seiner Pressekonferenz mit der Entscheidung Köhlers konfrontiert. Pofalla versicherte, der CDU-Führung sei sie, als zu Beginn ihrer Sitzung darüber gesprochen wurde, nicht bekannt gewesen.
Ein Wochenende des medialen Streites
Die Entscheidung Köhler war wohl schon am vergangenen Freitag nach seinem Gespräch mit Klar in Süddeutschland - wie es immer noch unbestimmt heißt - gefallen. Er dürfte ergebnisoffen in das Gespräch gegangen sein. Doch nach der Unterredung war für ihn die Angelegenheit in dem Sinne geklärt, wie er es am Montag veröffentlichen ließ. Nur eine Nacht des Überdenkens nahm er sich noch Zeit.
Es kam, wie es kommen musste. Köhlers Gespräch mit Klar wurde bekannt; es hätte nichts mehr genutzt, entsprechende Meldungen zu dementieren. Es folgte ein Wochenende des medialen Streites. Die Führung - von Stoiber bis hin zu seinen möglichen Nachfolgern Huber und Beckstein - warnten vor einer Begnadigung.
Auch Volker Kauder, der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende, wandte sich dagegen. Der FDP-Vorsitzende Westerwelle lehnte eine Begnadigung ab, kritisierte aber zugleich die Kritiker des Bundespräsidenten. Am Sonntag dann sah die Bundeskanzlerin Anlass zu ihrem Appell. Der hätte aber, wie die Gesetzmäßigkeiten des politisch-medialen Betriebes am Montag zeigten, wenig bewirkt, hätte Köhler sich nicht öffentlich festgelegt. Schon warnte die SPD vor einer Nötigung Köhlers durch die Politik - vor allem durch den Koalitionspartner.
Schlussstein der Entscheidung
Seit Monaten hatte sich Köhler mit dem Gnadenersuchen Klars auseinandergesetzt, das noch aus der Amtszeit seines Vorgängers Johannes Rau übriggeblieben war. Rau hatte es durch Nicht-Entscheiden abgelehnt. Köhler waren die besonderen Umstände des Jahres 2007 bewusst, welche geprägt waren durch den zeitlichen Umstand, dass vor 30 Jahren die RAF den Generalbundesanwalt Buback, den Bankier Ponto und den Arbeitgeberpräsidenten Schleyer und Mitarbeiter von ihnen ermordet hatte. Schon anfängliche Überlegungen Köhlers, vor seiner Entscheidung werde auch ein Gespräch mit Klar stehen, hatten zu heftigen Auseinandersetzungen geführt und wurden entsprechend als Spekulation bezeichnet.
Köhler betrieb seine Überlegungen ernsthaft. Dem Studium von Akten und Gutachten folgte die Bitte um Stellungnahmen. Generalbundesanwältin Monika Harms machte ihre ablehnende Haltung deutlich. In der Bundesregierung hieß es, auch die Stellungnahme der Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sei so ausgefallen. Angehörige von RAF-Opfern äußerten sich in den Gesprächen mit Köhler unterschiedlich. Köhlers Unterredung mit Klar sollte den Schlussstein seiner Entscheidung bilden. Er war es wohl auch.
Die Tatanteile hat Klar für sich behalten
In der Mitteilung Köhlers ist keine Begründung enthalten. Weniger dessen Reue, die von vielen Politikern angemahnt worden war, sondern Klars Auseinandersetzung mit seiner Vergangenheit dürfte zu Köhlers Entscheidung beigetragen haben. Hinzu kamen Stellungnahmen, Klar hätte schon längst die Tatanteile von RAF-Terroristen an einzelnen Mordanschlägen kennzeichnen können; dass er das nicht getan habe, lauteten Schlussfolgerungen in unterschiedlichen Parteien, spreche gegen einen Gnadenakt des Bundespräsidenten.
Auch solche Politiker, die in der öffentlichen Debatte nicht als Vertreter einer harten Linie gelten, äußerten sich in diesem Sinne. Auch die Spitzen von CDU, SPD und FDP, die der CSU ohnehin, hatten sich skeptisch verhalten.
Köhler hatte in den vergangenen Wochen nicht den Eindruck erweckt, er lasse sich seitens der Politik unter Druck setzen. Sein - schon seit Wochen umstrittenes - Gespräch mit Klar ist ein Beleg dafür gewesen. Doch war Köhler auch bewusst, er könne seine Entscheidung nicht im luftleeren Raum treffen, sondern habe Rücksichten auf das Ansehen seines Amtes zu nehmen. Auch der unerwartet frühe Zeitpunkt der Bekanntgabe seiner Entscheidung hat das berücksichtigt.
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung
Bildmaterial: dpa