Kindschaftsrecht

Zypries will gegen Scheinvaterschaften vorgehen

Justizministerin Zypries will durchgreifen

Justizministerin Zypries will durchgreifen

10. Mai 2006 Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will mit einem Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts gegen die sogenannten „Scheinvaterschaften“ vorgehen. Anfang August solle der Gesetzentwurf dem Kabinett vorgelegt werden, sagte die Ministerin am Montag der Tageszeitung „Die Welt“.

Staatliche Behörden sollen das Recht erhalten, Vaterschaftsanerkennungen anzufechten - insbesondere dann, wenn der Anerkennung weder eine sozial-familiäre Beziehung noch eine leibliche Vaterschaft zugrunde liegt. Anlaß für die Initiative der SPD-Politikerin ist der Fall des deutschen Jürgen Hass, der in Paraguay und anderen Ländern die Vaterschaft von mehr als 300 ausländischen Kindern anerkannt hat.

Der in Paraguay lebende Rheinländer Hass kann mit der Anerkennung seiner Vaterschaft den Kindern die Möglichkeit zur Ausbildung in Deutschland eröffnen und ihnen den Zugang zu deutschen Sozialleistungen verschaffen. Die Kinder erhalten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Unterhalt muß der 56 Jahre alte Frührentner nicht zahlen, weil seine Rente von rund 1.000 Euro nicht pfändbar ist.

Bis zum Jahresende will er die Vaterschaft von 1.000 ausländischen Kindern anerkannt haben. Die Zeitschrift „Spiegel“ berichtet, daß Hass für sein „privates Entwicklungshilfeprogramm“, wie er seine Aktion nennt, ein Netzwerk von Helfern aufgebaut habe. Der Zeitschrift sagte er, daß er den in Armut lebenden Jungen und Mädchen helfen wolle. Seine Aktion sei aber auch ein „persönlicher, privater Rachefeldzug“ gegen den Staat.

Vater werden, ohne es zu sein

Der frühere Versicherungskaufmann und FDP-Kommunalpolitiker aus Rees am Niederrhein war im Jahr 1987 wegen Betrugs zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zuvor mußte er wiederholt Bußgelder zahlen, weil er Rechtsberatungen gegen Geld gegeben hatte, ohne dafür zugelassen zu sein. Er soll vielen Behörden als unermüdlicher Beschwerdeführer ein Begriff sein. Hass bezeichnet sich als „unschuldig“. Er wolle dem Staat so lange schaden, bis ihm die Erlaubnis gegeben werde, als Rechtsberater zu arbeiten.

Vater zu werden, ohne es zu sein, ist in Deutschland seit 1998 nicht schwer. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs genügen für die Anerkennung eines minderjährigen Kindes eine entsprechende Erklärung des Vaters und die Zustimmung der Mutter - beide in öffentlich beurkundeter Form. Eine Überprüfung durch das Jugendamt, ob Kind und „Vater“ tatsächlich verwandt sind, gibt es seit der Novelle des Kindschaftsrechts von 1998 nicht mehr. Davor unterstanden uneheliche Kinder kraft Gesetzes der Amtspflegschaft durch das Jugendamt, das so Einfluß auf die Anerkennung der Vaterschaft nehmen konnte.

Eigentlich war das Ziel der Reform, dem Vater zu erleichtern, sich der Verantwortung für seinen nichtehelichen Nachwuchs zu stellen. Zugleich hat die Reform aber auch dem Mißbrauch Vorschub geleistet. Denn mit der Anerkennung erwirbt das minderjährige Kind die deutsche Staatsbürgerschaft - und seine ausländische Mutter damit ein Aufenthaltsrecht. 2.238 Aufenthaltserlaubnisse wurden vom April 2003 bis März 2004 auf dieser Basis an unverheiratete ausländische Mütter erteilt. 70 Prozent von ihnen waren zu diesem Zeitpunkt ausreisepflichtig, hat das Bundesinnenministerium festgestellt.

Kein Anfechtungsrecht

Ist die Vaterschaft einmal anerkannt, gibt es für die Behörden auch kein Anfechtungsrecht. Nur zum Zeitpunkt der Beurkundung der Vaterschaft kann der Mißbrauch gestoppt werden: Notare sollen nämlich nach dem Beurkundungsgesetz eine Beurkundung ablehnen, wenn damit „erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden“. Das genügt dem Bundesjustizministerium jedoch nicht. Ein Gesetzentwurf, der schon Anfang April vorgestellt wurde, schafft wieder ein behördliches Anfechtungsrecht, wenn „die Vaterschaft die Voraussetzung für die Einreise oder den Aufenthalt des Kindes oder eines Elternteils schafft“. Um die redlichen Väter zu schonen, sind Fälle ausgenommen, in denen eine „sozial-familiäre Beziehung“ zwischen dem Kind und dem Anerkennenden bestehen.

Mit ihrer Gesetzesinitiative reagierte Zypries auf eine Bitte der Länder-Innenminister. Bislang kann gegen Hass nur auf der Grundlage des Beurkundungsgesetzes vorgegangen werden. Zypries berichtete im WDR, daß die Bundesrepublik im Fall Hass gegen die Anerkennung der Vaterschaft geklagt und in erster Instanz gewonnen habe. Man wisse, daß Hass mit den Anerkennungen seiner Vaterschaft „offensichtlich unredliche Zwecke“ verfolge. Die deutsche Botschaft in Paraguay hat sich bislang geweigert, die Urkunden der Vaterschaft und die Kinderpässe auszustellen.

Text: ama./kkr., F.A.Z., 10.05.2006, Nr. 108 / Seite 5
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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