03. Juli 2005 Der Bundespräsident wünscht, daß Schröder eine neue Nationalhymne schreibt. Das Deutschlandlied, das 1922 Reichspräsident Friedrich Ebert zur Hymne machte, hat dem bundesdeutschen Staatsoberhaupt noch nie gefallen.
Selbst der Bundeskanzler hat keine Möglichkeit, ihn umzustimmen. Also dichtet Schröder und liefert den Text, den er "Hymne an Deutschland" nennt: "Land des Glaubens, deutsches Land - Land der Väter und der Erben - uns im Leben und im Sterben - Haus und Herberg, Trost und Pfand...", beginnt die erste der schwülstigen drei Strophen.
Zuständigkeit für die Symbole der Deutschen
Der Bundespräsident hieß Theodor Heuss, der Bundeskanzler Konrad Adenauer und Schröder, Rudolf Alexander Schröder, war ein hochangesehener Bremer Lyriker. Dessen Liedtext von 1950 zu einer Melodie des Komponisten Hermann Reutter war die erste Nationalhymne der Bundesrepublik. Ihr Entstehen war zugleich der erste Machtkampf zwischen Bundespräsident und Bundeskanzler, den Heuss gewann.
Sein Liedvorschlag - vertrieben auf Schallplatten, gesungen in Schulen, gespielt im Rundfunk - setzte sich zwar nicht durch. 1952 gab Heuss klein bei und stimmte Adenauer zu, die dritte Strophe des Deutschlandlieds als Hymne zu akzeptieren. Doch seine Hartnäckigkeit verschaffte ihm die Zuständigkeit für die Symbole der Deutschen. Auch deshalb konnte sein Nachfolger Horst Köhler mehr als fünf Jahrzehnte später per Machtwort Bundeskanzler Gerhard Schröder verbieten, Symbolik, nämlich den Nationalfeiertag, aus Haushaltsgründen einzusparen.
Ohne formaljuristische Berechtigung
Die Machtlosigkeit des Bundespräsidenten ist eine Mär. Es stimmt nicht, daß er nur in so seltenen Situationen wie derzeit, da er allein über die Auflösung des Bundestags zu entscheiden hat, Macht besitzt. Macht ist allerdings kein präzises Wort für seine Befugnis. Deshalb erinnerte an ein treffenderes Theodor Eschenburg, Weggefährte von Heuss und Wegweiser der Politikwissenschaften.
Er unterschied zwischen potestas und auctoritas - entlehnt vom römischen Recht. Potestas, Macht und Herrschaftsgewalt im juristischen Sinne, habe ein Bundespräsident so gut wie keine. Aber er habe auctoritas, was zuweilen weit mehr Macht bedeuten kann. Die auctoritas wirkte in der römischen Republik überall dort als regulierende Entscheidungsgrundlage, wo keine juristischen Vorschriften vorhanden waren. Ohne formaljuristische Berechtigung also konnten politische Entscheidungen "nahegelegt" werden, und diese "Ratschläge" wurden allgemein akzeptiert.
Jovial geschwäbelt
Der Versuch, die materielle Macht des Bundespräsidenten auszuweiten, wurde nur einmal unternommen. Mehr potestas suchte ausgerechnet Heuss, "einer der Erzväter der institutionellen Regelungen des Grundgesetzes", wie ihn der Historiker Hans-Peter Schwarz nennt. Heuss, vormals erster Bundesvorsitzender der FDP, wollte 1954 unmittelbar vor Gründung der Bundeswehr, wogegen er war, gemeinsam mit der FDP-Fraktion erreichen, den militärischen Oberbefehl zu bekommen.
Das hatte Chuzpe: Der Bundespräsident, der später seine Distanz zur Bundeswehr beim Truppenbesuch mit einem jovial geschwäbelten "Nun siegt mal schön" bewies, sah sich als Feldherr. Aber schon verfassungsrechtlich wäre das eine unmögliche Konstruktion gewesen.
Hindenburg-Komplex
Der Rahmen des Grundgesetzes für die Macht des Bundespräsidenten blieb so eng, wie ihn der Parlamentarische Rat gesteckt hatte. Ein "Hindenburg-Komplex" wurde den Grundgesetzschreibern unterstellt. Sie wollten die unumschränkte Macht, die der vorletzte Reichspräsident hatte, seinem Nach-Nachfolger, dem Bundespräsidenten, vorenthalten. Die Bundesrepublik sollte keine "stählerne Spitze" mehr haben, weil die Weimarer Republik, so glaubte man, daran zugrunde gegangen war. "Hindenburg-Komplex" ist ein passender Ausdruck für die damaligen Ängste.
Denn alle bezogen die Machtfülle, die einst der Reichspräsident wie kein anderes Verfassungsorgan hatte, nur auf den greisen Reaktionär Paul von Hindenburg. Erst viel später wurde klar, daß die dem Präsidenten gegebene Kraft, mit der Hindenburg das Grab der Republik schaufelte, das Weimarer System unter seinem Vorgänger Ebert über Jahre am Leben gehalten hatte. Doch es war nicht die falsche Person, sondern die falsche Verfassung, die 1948/49 als Grund allen Übels gesehen wurde. Deshalb ist ein Grundgesetz geschaffen worden, nach dem selbst ein Bundespräsident Hindenburg nichts hätte anrichten können.
Einfluß nahm Heuss zuweilen doch
Was Adenauer aber nicht davon abhielt, auf dem Höhepunkt seiner Kanzlerschaft 1959 für kurze Zeit selbst das Amt des Bundespräsidenten anzustreben, von wo er sich noch mehr Einfluß versprach. Dabei war er es gewesen, der in den Jahren zuvor das allseits akzeptierte Bild der Kanzlerdemokratie geprägt hat, in welcher der Bundespräsident die schwache Figur ist. Heuss' Begehren, persönlich an den Kabinettssitzungen im Kanzleramt teilzunehmen, hatte Adenauer abwehren können.
Der Staatssekretär des Bundespräsidenten darf kommen - sein Chef ist unerwünscht. Einfluß auf die Regierungsbildung nahm Heuss zuweilen doch. Er wollte sich keine "Filzschuhe" anziehen lassen, wie er es nannte, verbat sich, dem Bundeskanzler seine Reden vorzulegen und nutzte zugleich den guten Draht zu Adenauer für eigene Machtspielchen. So verhinderte Heuss, daß sein alter Parteifeind Thomas Dehler 1953 wieder Justizminister wurde - was Adenauer die lebenslange Feindschaft Dehlers spüren ließ.
Podest des gesamtstaatlichen Integrators
Heinrich Lübke versuchte auf gleiche Weise mitzuregieren. Er bemühte sich mehrfach, Außenminister Gerhard Schröder auszuschalten, der sein Erzfeind in der CDU gewesen war. Die Ernennungsurkunden des Ministers - 1961 und nochmals 1965 - unterschrieb er erst nach langem Zureden.
Lübke sah sich auch als Zimmermann einer großen Koalition. Wegen des Mauerbaus hielt er eine Regierung der "nationalen Sammlung" für notwendig, was ihm die Freundschaft der SPD einbrachte. Sie ersparte ihm 1964 einen Gegenkandidaten und ermöglichte seine Wiederwahl mit großer Mehrheit. Koalitionspolitisch unruhige Zeiten nehmen Bundespräsidenten in die Pflicht. Sie müßten dann sogar, sagt der Historiker Schwarz, "von dem erhobenen Podest des gesamtstaatlichen Integrators herabsteigen und mitmischen".
Der Konservativste trat möglichst unpolitisch auf
Der Sozialdemokrat Gustav Heinemann sorgte als Bundespräsident für Empörung und setzte sich dem Vorwurf der Parteilichkeit aus, weil er seine Wahl 1969 als "ein Stück Machtwechsel" bezeichnete - wohlgemerkt Monate vor der Bundestagswahl, die erstmals einen sozialdemokratischen Bundeskanzler ermöglichte. Jeder Bundespräsident war auf seine Weise parteiisch, wenn auch möglichst nicht zu deutlich für die Mutterpartei. Heinemann hatte damit am wenigsten ein Problem. Die Linke sah in ihm ihren Verbündeten, Heinrich Böll nannte ihn 1974 anerkennend einen "Radikalen im öffentlichen Dienst".
Karl Carstens hingegen, eigentlich der konservativste aller neun Bundespräsidenten, achtete penibel darauf, das hohe Amt möglichst unpolitisch zu führen. Ihn, den Staatsrechtler und nur kurze Zeit parteipolitisch aktiven CDU-Mann, quälte es, 1982 über die Auflösung des Bundestags entscheiden zu müssen. Denn Kohl hatte, wie nun Schröder, wunschgemäß nicht das Vertrauen seiner Koalition ausgesprochen bekommen, weil er Wahlen anstrebte. 17 Gespräche mit den maßgebenden Politikern aller Parteien führte Carstens zur Prüfung seiner selbst. Hätte das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung für falsch gehalten - was es mit sechs zu zwei Richterstimmen nicht tat -, wäre Carstens zurückgetreten.
Verhält sich Köhler anders?
Außer ihm ergriffen alle Bundespräsidenten für politische Inhalte Partei, so, wie es nun auch Köhler tut. Lübke trat als unerschütterlicher Gaullist auf; für die deutsch-französische Zusammenarbeit also, was seinerzeit die Atlantiker gegen ihn aufbrachte, die eine festere Bindung an Amerika für notwendig hielten. Richard von Weizsäcker ergriff nach der Wiedervereinigung Partei für Berlin als Regierungssitz. Ohne ihn, heißt es, würde Deutschland noch heute von Bonn aus regiert. Roman Herzog forderte in seiner "Ruck"-Rede Reformen, wobei unklar blieb, ob er die Regierung Kohl schelten wollte wegen Tatenlosigkeit oder die Opposition wegen Blockadehaltung. Unterschiedliche Meinungen zu Themen, zu denen Bundespräsidenten Positionierung wagten, gab es immer in jeder Partei. Deshalb war Parteinahme - etwa für Frankreich, gegen Bonn, für Reformen - doch überparteiisch.
Verhält sich Köhler anders? Er selbst sagt, er werde weiterhin Partei ergreifen - für die Arbeitslosen. Als er seine deutlichen und deswegen nun umstrittenen Worte für Reformmaßnahmen verkündete, erstmals nach seiner Wahl vor einem Jahr, dann vor drei Monaten in seiner "Vorfahrt für Arbeit"-Rede im Haus der Wirtschaft, war das überparteilich - noch. Denn sowohl Regierung als auch Opposition hatten bekundet, entschlossen den Reformweg gehen zu wollen, den Bundeskanzler Schröder eingeschlagen hatte. Köhlers Einsatz für Reformen kann Einfluß haben auf sein Ermessen, das ihm das Grundgesetz nun drei Wochen lang anheimstellt zur Auflösung des Bundestags. Es stünde in Tradition.
Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 03.07.2005, Nr. 26 / Seite 6
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