Bundesfinanzhof

Klagen gegen Abgeordnetenpauschale abgewiesen

Keine Einwände: Die Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete ist rechtens

Keine Einwände: Die Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete ist rechtens

02. Oktober 2008 Der juristische Feldzug mehrerer Bürger gegen die steuerfreie Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete ist vorerst gescheitert. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München wies am Donnerstag die Klagen in letzter Instanz als unbegründet ab. Die Kläger sahen durch die steuerfreie Abgeordnetenpauschale von rund 45.000 Euro im Jahr den Gleichheitsgrundsatz verletzt und forderten für sich eine ähnlich hohe Steuerbefreiung.

Entgegen den Hoffnungen der Kläger lehnte der VI. BFH-Senat es ab, die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur grundsätzlichen Klärung vorzulegen. Das Gericht machte deutlich, dass die Kläger selbst bei einer Verfassungswidrigkeit der Pauschale daraus keinen Nutzen ziehen könnten. Denn Abgeordnete seien nicht mit anderen Berufsgruppen vergleichbar, betonten die Richter. Deshalb habe der BFH letztlich auch nicht darüber entscheiden müssen, ob und inwieweit die Pauschale verfassungsrechtlichen Anforderungen genüge.

Verfassungsbeschwerde möglich

Die Kläger können nun noch Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen. Ob sie das tun werden, ließen zwei der bei der Verkündung anwesende Kläger vorerst offen.

Die steuerfreie Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete, die diese zusätzlich zu den Diäten erhalten, beträgt derzeit 3782 Euro im Monat. Die Pauschale soll bei der Ausübung des Mandats entstehende Aufwendungen abdecken. Umstritten ist die Pauschale deshalb, weil sie für Abgeordnete mit geringen Ausgaben de facto ein zusätzliches Einkommen sein kann, für Abgeordnete mit hohen Ausgaben (weil zum Beispiel ihr Wahlkreis größer ist) aber nicht ausreicht. Zu den Aufwandsentschädigungen zählt auch die Mitarbeiterpauschale sowie die freie Nutzung der Deutschen Bahn.

Andere Steuerzahler müssen Ausgaben nachweisen

Für die Parlamentarier gilt die Steuerfreiheit der Kostenpauschale ohne jeden Nachweis der Ausgaben. Beim normalen Lohnsteuerzahler bleiben hingegen nur 920 Euro im Jahr als Werbungskostenpauschale unversteuert. Bei darüber hinausgehenden Kosten muss er für einen Steuerabzug stets Belege vorlegen.

Bei einem Erörterungstermin vor dem BFH vor drei Wochen hatte der Bonner Staatsrechtler Christian Waldhoff die steuerfreie Kostenpauschale verteidigt. Sie sei geprägt vom Gedanken der freien Mandatsausübung und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Kläger waren in erster Instanz bei den Finanzgerichten in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen gescheitert. Nach ihrer Ansicht verstößt die Pauschale gegen Grundsätze des deutschen Steuerrechts. „Das ist ein Selbstbedienungsladen“, sagte Kläger-Vertreter Hans-Peter Schneider. „Wir brauchen da eine Kontrolle.“

Text: FAZ.NET mit dpa
Bildmaterial: DIETER RÜCHEL

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