CDU-Parteitag

Der Antrag aus Düsseldorf

28. November 2006 Unter dem Motto „Wer den Menschen etwas zumutet, muß ihnen auch eine Perspektive bieten“ plädiert der Antrag der nordrhein-westfälischen CDU dafür, „Hartz IV generell zu überholen“. Das Papier sieht vor, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wieder stärker an die Dauer der Beitragszahlung zu koppeln. Es solle eine Staffelung entwickelt werden, durch die sichergestellt sei, daß künftig jemand, der jahrzehntelang Beiträge gezahlt habe, länger Arbeitslosengeld erhält als jemand, der nur wenig eingezahlt hat.

Die gegenwärtige Regelung sei „ungerecht“ und führe dazu, „daß ganze Lebensentwürfe und Arbeitsbiographien entwertet werden“, heißt es in dem Entwurf des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Rüttgers und seiner Partei. In Zukunft solle Arbeitslosengeld I im Regelfall bis zu zwölf Monate lang gezahlt werden. Die Bezugsdauer solle sich aber schrittweise verlängern: Wer mindestens 15 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe, solle bis zu 15 Monate lang vom Staat unterstützt werden, wer mindestens 25 Jahre eingezahlt habe, bis zu 18 Monate lang. Bei mehr als 40 Beitragsjahren solle das Arbeitslosengeld I bis zu 24 Monate lang gezahlt werden.

Ein alter Vorschlag

Neu ist dieser Vorschlag nicht. Im Wahlprogramm der CDU vom Juli 2005 hieß es: „Wir treten dafür ein, daß die Beitragsbezogenheit der Leistungen in der Arbeitslosenversicherung stärker erkennbar wird. Wer lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, soll anders gestellt werden als jemand, der nur für kurze Zeit in die Solidarkasse eingezahlt hat.“

Zur Begründung ihrer Vorschläge schreiben die Düsseldorfer Antragsteller, das Ziel der Hartz-Reformen, erwerbsfähige Arbeitslose so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sei nicht erreicht worden. Nahezu jeder zweite Arbeitslose sei schon länger als ein Jahr ohne Beschäftigung. Insgesamt gebe es mehr als sieben Millionen Menschen in Deutschland, die in sogenannten Bedarfsgemeinschaften von Hartz-IV-Leistungen lebten.

Freibeträge sollen steigen

„Weil die Ausgaben steigen, die wir für ein menschenwürdiges Leben von immer mehr Männern und Frauen aufbringen müssen, empfinden zugleich zunehmend mehr Menschen ihre notwendigen Beiträge für Gesundheits-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung als Belastung.“ Hier gelte es, mittels umfassender Reformen „diese mangelnde Effizienz zu beheben und die Kosten deutlich zu senken“.

Der nordrhein-westfälische Vorschlag sieht ferner unter anderem vor, die Freibeträge für privates Sparvermögen zur Altersvorsorge von bisher 250 Euro auf bis zu 700 Euro pro Lebensjahr zu erhöhen. Außerdem solle ein Kombilohnmodell eingeführt werden, um „insbesondere Menschen mit schweren Vermittlungshemmnissen... eine Chance auf Teilhabe am Arbeitsmarkt und damit auf ein selbstbestimmtes Leben“ zu geben.



Text: nwo., F.A.Z., 28.11.2006, Nr. 277 / Seite 2

 
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