Jugendkriminalität

„Höhere Strafen sind wirkungslos“

Die Praktiker sind sich weitgehend einig. Das vorhandene Instrumentarium gegen Jugendkriminalitiät ist ausreichend. Doch es gibt auch Reformbedarf: Um jugendliche Straftäter schneller zu verurteilen, müsste die Justiz mit mehr Personal ausgestattet werden. Von Reinhard Müller

Lesermeinungen zum Beitrag

09. Januar 2008 15:20

Höhere Strafen sind wirkungslos - stimmt das?

Charlotte Simmens (Charlet)

Zu meiner Jugendzeit gab es den Wochenendarrest (über mehrere Wochen) und den Zwang zur Ableistung unbequemer Dienste. Das wirkte durchaus abschreckend, zumal zwischen Tat und Bestrafung nur kurze Zeit lagen. Auch heute dürften diese Mittel viele Jugendliche beeindrucken. Es müsste nur konsequent durchgezogen werden. Im Gegensatz dazu, Jugendliche in Haft zu nehmen und ihnen noch die eine oder andere kriminelle Weiterbildung angedeihen zu lassen, halte ich für nicht zielführend. Haft sollte die Ultima Ratio sein. Drohungen ohne konsequente Folgen bleiben wirkungslos. Straftäter müssen ihr Fehlverhalten sofort und unmittelbar verspüren. Wenn wie in München geschehen, Schläger nach Aufnahme der Personalien wieder ihrer eigenen Verantwortung überlassen werden, werden diese eine Verbindung zwischen Tat und eventueller späterer Strafe nur nachrangig herstellen. Die Strafe mag dann vorbeugend weitere Opfer vermeiden, sie mag auch dem allgemeinen Volksempfinden zur Sühne dienen aber, sie hat nur geringen erzieherischen Wert. Insofern ist die angestoßene Diskussion durchaus sinnvoll und führt hoffentlich zu einer offeneren und von idiologischen Zwängen befreiten Lösung. Auch die Justiz braucht hier Hilfe.

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09. Januar 2008 14:42

Lieber Herr Schurich,

Hermann Trouvain (liwiz)

Ihre Sorge verstehe ich, kann sie aber nicht nachvollziehen.
Deshalb meine Frage:
Wird das Vertrauen in unseren Staat nicht deshalb zerstört da

jugendliche Intensivtäter (mehr als 10, 15, 20 ... aktenkundige Straftaten) zwar ab und zu von der Polizei gefaßt, von Staatsanwälten angeklagt aber dann mit „netten, lieben Ermahnungen“ nach Hause geschickt werden. Wenn dies nicht so wäre, hätten sie nicht die Gelegenheit diese Taten in Serie zu begehen und andere dazu anzustiften

die Politik das Strafrecht nicht an die Gegebenheiten so anpaßt, daß solche Wiederholungstaten minimiert werde

die Politik die Verfassung nicht so ändert, daß es dem BVerfG die Möglichkeit nimmt, aus dem Elfenbeinturm heraus die Grundrechte dieser Intensivtäter höher zu bewerten als die Unversehrtheit der friedlichen Bevölkerung

unsere Kinder haben Angst in die Schule zu gehen, denn sie werden erpresst, geschlagen und bestohlen. Wo ist der Staat mit seinem Gewaltmonopol?

Wie sollen wir dem Staat vertrauen, der nicht handelt und in dem Täterschutz höher steht als die Rechte der möglichen Opfer.

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09. Januar 2008 11:48

Lauernde Gefahr

Gunnar Schurich (GSchurich)

Liebe Leser

In der derzeit herrschenden Diskussion um straffällige Jugendliche macht mir die Diskussion mehr Sorgen als die Straftaten selbst. Die nun auch aus dem konservativen Lager abgefeuerten Kanonen auf die Judikative zerstören das Vertrauen auf unseren Staat. Ja mehr noch, sie sind ein weiterer Angriff auf unser Grundgesetz.

Die Art. 20, 92 und 97 beschreiben den Handlungsspielrahmen der Justiz. Selbstverständlich dürfen die hierüber ausgeübten Handlungen kritisiert werden, jedoch sollte sich die Politik nicht anmaßen, an Richter Forderungen bezüglich von Strafzumessungen zu stellen. Solch ein Verhalten zeigte schon die linksorientierten Politiker, als es um richterliche Entscheidungen in Sachen Ackermann und Co ging.

Der Angriff auf unsere Judikative kommt also von Rechts; und bildet mit dem von Links einen gefährlichen Zangenangriff.

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09. Januar 2008 11:10

Die 68er sitzen heute zu Gericht, daher das Verständnis für Gewalt

Detlef Symietz (Symietz)

Wer Gewalt befürwortete oder gar ausübte, ohne bestraft zu werden (Vizekanzler zu werden zählt hier nicht als Strafe), der wird es immer gut finden und entschuldigen.
Eine harte Strafe gegen alle Gewalttäter (links, rechts, Ausländer, Inländer) ist dringend notwendig. Die Bestrafung hat für mich drei Funktionen, die erste u. wichtigste ist, die Menschen zu schützen, deshalb ist langer Gefängnisaufenthalt gut für die friedliche Mehrheit der Bürger. Gewalttäter, die in Haft sind, können in dieser Zeit nicht wieder rückfällig werden.
Die zweite besteht in der Bestrafungsfunktion an sich, um den Rückfall nicht zu angenehm erscheinen zu lassen, die dritte ist der Versuch, erziehend und rückfallvermeidend tätig zu werden. Dass das letztere oft misslingt ist eine andere Frage.
Richter, die 20-fach und mehr kriminell gewesene Täter (siehe München) laufen lassen, gehören hart bestraft. Falls das die jetzigen Gesetze nicht zulassen, dann müssen sie geändert werden, so einfach ist das.

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09. Januar 2008 10:33

Härtere Strafen!

Christoph Jahnz (scu84)

Warum summiert man bei jugendlichen Straftätern nicht die Haftzeit bei vorherigen, gleichartigen Vergehen auf? Z.B. geht man von 3 Monaten Freihietsentzug für ein Gewaltdelikt aus (die reale Haftdauer kenne ich nicht, soll ja nur ein Beispiel sein), so macht das bei der ersten VErurteilung 3 Monate, bei der zweiten 6, bei der dritten 9 usw.?

Ich möchte in Ruhe hier in Deutschland leben und dazu gehört auch, dass die normale Bevölkerung vor Straftätern geschützt wird! Leider ist es hier so, dass es nur solidarität mit dem Täter gibt und niemals mit dem Opfer, sonst bräuchte man keine Organisationen wie den weißen Ring.

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09. Januar 2008 10:05

Im Steuerrecht und Verkehrsrecht gilt komischerweise

Udo Steffen (steffenu)

die Abschreckung. Nur bei Gewalttaten wird das von - allen oder manchen? - Fachleuten verneint. Demnach müsste man doch entweder alle Täter frei lassen oder auf Dauer wegschließen. Angesichts des hohen Anteils an Wiederholungstätern wäre letzeres eine naheliegende Lösung. Oder man ändere die Verfassung dahingehend, dass die Pflicht des Staates, die Grundrechte zu schützen, eingeschränkt wird auf den Schutz der Kriminellen. Die können ja nichts dafür, dass man durch Faulheit nicht legal zu Reichtum kommt. ("Perspektivlosigkeit")

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09. Januar 2008 01:31

Natuerlich haben hohe Strafen Wirkung

Ben Bussing (Benjamin1965)

Null Toleranz gegen Gewalt hat Wirkung. Jeder Mensch kann einmal oder auch zweimal Fehler machen. Aber beim dritten Mal ist einfach Schluss. Fuer Wiederholungstaeter sollte es deshalb lange Freiheitsstrafen und dann fuer Auslaender Abschiebung und fuer Deutsche lebenslange Sicherheitsverwahrung geben. Ausserdem sollten Personen ueber 18 Jahre im Regelfall als Erwachsene behandelt werden und nur in Ausnahmen als Jugendliche.

Wenn fuer die Umsetzung des obigen mehr Gefaengnisse gebraucht werden, dann koennen diese sicherlich von einen kompetenten deutschen Bauindustrie errichtet und kostenguenstig von Privatunternehmen betrieben werden.

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08. Januar 2008 21:44

Höhere Strafen haben Wirkung!

Hermann Trouvain (liwiz)

Wenn man ließt, daß Straftäter schon mehr als 20 mal wegen Gewaltdelikten verurteilt wurden bzw. aktenkundig sind, aber immer noch unter das Jugendstrafrecht fallen, dann hätten lange Haftstrafen die Mehrzahl dieser Gewalttaten verhindert.
Aber die Opfer haben für SPD und unsere 68er-Richter eine nachrangige Bedeutung.

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08. Januar 2008 21:37

Erziehungscamps für Richter

Andreas Klemm (Andreas_Klemm)

Der Deutsche Anwaltverein vertritt häufig fragwürdige Auffassungen und spricht auch dieses Mal keineswegs für alle Rechtsanwälte. Ich bin Rechtsanwalt
und empfinde insbesondere die regelmäßig Anwendung des Jugendstrafrechts auf 18 bis 21jährige als unerträglich.

Richtig ist, dass vieles bei der Erziehung anfängt: Jugendrichter sollten in Erziehungscamps geschickt und gedrillt werden, damit Sie lernen, endlich härter zu strafen.




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08. Januar 2008 20:48

Na so was

Torsten Klier (TorstenKlier)

„Höhere Strafen sind wirkungslos“ liest der staunende Bürger.
Seit wann denn das? Haben wir nicht von Ministerin Zypries jahrelang das Gegenteil gehört? Schaffung neuer Straftatbestände und Strafverschärfung; das war die Parole.

Ach so, da ging es gegen weiße arbeitende deutsche Männer. Klar, auf die muss man richtig dreschen. Eh alles Schläger, Nazis, Vergewaltiger und Kinderschänder. Widerspruch zwecklos, hat die feministische „Wissenschaft“ tausendfach "wissenschaftlilch" bewiesen. Am besten alle wegsperren.
Und wenn die Lebenswirklichkeit nichts hergibt, saugt man sich eben was aus den Fingern. Vaterschaftstests wollte die Gute mal eben so zum Verbrechen erklären. Ein Jahr Knast wäre schon angemessen - erklärte sie unter tosendem Beifall der grünen Schickeria.
Und Zwangsprostitution, häuslicher Gewalt und sonstige virtuelle Vergehen können nur mit höheren Strafen bekämpft werden. Aber feste!

Und jetzt?
Alles vergessen?
Woher der Stimmungswandel?
Ach so, im Blickpunkt sind keine arbeitenden weißen deutschen Männer, sondern ... ähem, ähem - nein, ich darfs nicht sagen, das wäre rassistisch. Klar, keine Rassen, keine Nationalität, schließlich sind wir doch alle vor dem Gesetz gleiche Menschen.

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08. Januar 2008 18:49

Ratlosigkeit und orientierungslose Fantomdiskussion !

Klaus P. Lücke (microplan2002)

Wenn ich lese: 'Verschärfung des Jugendstrafrechts ist nicht nötig', aber 'Um jugendliche Straftäter schneller zu verurteilen, müsste die Justiz mit mehr Personal ausgestattet...' werden, zweifle ich immer stärker an der Kompetenz dieses Staates. Offenkundig macht sich inzwischen angesichts des multikulturellen Experimentierens völlige Hilflosigkeit breit !? Die Geister, die man rief, wird man nicht mehr los. Erst wird die Ausländerjugend massenhaft mit Sondereinladungen - via doppelter Staatsbürgerschaft - schnell mal zu Deutschen umetikettiert. Die Möglichkeit des Abschiebens hat man sich dadurch - wohl bewusst - selbst versperrt. Und jetzt angesichts der ímmer offenkundiger werdenden Exzesse nun diese demonstrative Ratlosigkeit.

Wer gehört eigentlich mehr bestraft: diese gewälttätige Migrantenjugend oder 'unsere' Politiker' ??? Aber wetten: bei der nächsten Wahl werden wieder dieselben Figuren gewählt. Adieu, Deutschland !

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08. Januar 2008 18:21

"Niedrige Strafen sind wirkungslos"

René Colin Fuchs (ReneColin)

Die "Praktiker" sollten sich nicht voreilig mit ihrem "Instrumentarium" zufrieden geben, solange sie noch nicht berichten können: "Auch die Opfer von Jugendkriminalität sind sich weitgehend einig, dass eine weitere Verschärfung des Jugendstrafrechts nicht mehr nötig sei und das Instrumentarium inzwischen ausreiche."

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08. Januar 2008 17:52

Was soll die Masche?

Hartmut Schliefkowitz (Kapau2007)

Natürlich kann jeder für alles und gegen alle Argumente finden. Wie logisch die erscheinen bleibt den tatsachen vorbehalten und nicht dem Wunschdenken!
Tatsache ist: Mord bleibt Mord und wenn der Täter dazu fähig war sein Unrecht einzusehen, ist er einheitlich mit anderen Mördern zu bestrafen. Ob Jugendlich oder Heranwachsender oder Erwachsener... das darf keine Rolle spielen. Und solch flaches und widersprüchliches Geschwafel, die Gewaltkriminalität bei Jugendlichen sei rückgängig und dies sei diesem und jenem Umstand zu verdanken (zumeist werden "verständnisvolle Strafen" angeführt), die Gefängnisse seien voll, deswegen kann nicht eingesperrt werden in einem Atemzug zu verbreiten, dient der Massenverdummung, nicht aber der Wahrheitsfindung. Die Mordopfer sind auf ewig tot und deren Angehörige auf ewig geschädigt und solche Tatfolgen sind bereits mit sechs Jahren Freiheitsentzug ausreichend geahndet? Ganz sicher nicht!!! Wer solch einen Unfug behauptet ist ein Ignorant erster Güte! Konrad Adenauer war ein Verfechter vom Bau neuer Gefängnisse. Und so ist es nun mal, wenn die Quote der Straftäter steigt, müssen auch die Mittel bereit gestellt werden, um die Restgesellschaft wirkungsvoll vor diesen und anderen Tätern zu schützen!

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08. Januar 2008 17:16

Nicht härter, sondern schneller und überhaupt, sollte gehandelt werden.

Karl-Heinz Andresen (khaproperty)


Jeder Staatsanwalt und jeder Richter kann in Jugendsachen offensiv mit Arrest und anderen Instrumenten unterhalb der Schwelle der Bestrafung und damit ohne Vorstrafenfolge für den Betroffenen operieren, tut es aber offenbar viel zu wenig.

Eine große Rolle mag die Einstellung spielen, durch die viele Organe der Rechtspflege in den letzten zwanzig Jahren vornehmlich geprägt wurden.

Gewisse Diffusitäten machten sich auch in den Gerichtssälen breit und führten mit einer gewissen Nonchalance zum Glauben an das Gute, Wahre und Schöne in allem und auch dem Täter - als Opfer. Das mag er vielleicht auch sein, ändert jedoch nichts an der nötigen Rechtsanwendung, die allzuoft unterblieb.

Weitere Gesetze werden nicht benötigt.
Das gegebene Instrumentarium reicht völlig aus, den Weg erfolgreich zu gehen.

Die personelle Ausstattung neigt hingegen dazu, sich selbst zu vermehren.
Wo ein Wille, da ist auch jetzt schon ein Weg.

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08. Januar 2008 16:16

Wo bleibt Reusch?

Frank Wohlgemuth (fwohlgemuth)

Es ist ja interessant, dass die "Praktiker sich weitgehend einig sind". Bis auf Ihren Super-Praktiker Reusch, für den Sie viel Reklame gemacht haben, ohne zu zeigen, dass er etwas anderes als Jagen und Anklagen beherrscht. Was Sie hier schreiben, ist eine Bestätigung der Einschätzung Peiffers, dessen Darstellung bei Will Sie als nicht hinreichend hinterfragt kritisiert haben.

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