Innere Sicherheit

SPD: Online-Durchsuchungen vorerst nicht ins BKA-Gesetz

Online-Duchsuchungen: Erst im kommenden Jahr?

Online-Duchsuchungen: Erst im kommenden Jahr?

24. Juli 2007 Die umstrittene Online-Durchsuchung von Computern wird in diesem Jahr wohl nicht mehr in das geplante BKA-Gesetz aufgenommen. Die SPD stellte am Dienstag klar, dass für diesen Aspekt das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts im nächsten Frühjahr abgewartet werden müsse. „Es ist ein Gebot der politischen Klugheit, jetzt nicht mit der Brechstange auch noch die Online-Durchsuchung in die BKA-Novelle hineinzunehmen“, sagte SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz.

In der SPD-Fraktion gebe es eine breite Skepsis und den Wunsch nach gründlicher Beratung. Die Union sprach von einer unverantwortlichen „Verweigerungshaltung“. Das Bundesinnenministerium äußerte sich zurückhaltend. Wiefelspütz hob hervor, dass es der SPD nicht darum gehe, das Verfahren gänzlich zu blockieren. „Das ist jetzt kein Verschiebebahnhof und es geht auch nicht darum, jemanden auszutricksen“, sagte er.

In Ruhe später einarbeiten

Doch brauche die SPD-Fraktion beim Thema Online-Durchsuchungen mehr Zeit. „Wer hier zu viel Druck entwickelt, der gefährdet das zügige Zustandekommen der BKA-Novelle“, mahnte er. Es sei daher sinnvoller, den Teil Online-Durchsuchungen abzukoppeln, in Ruhe zu untersuchen und später einzuarbeiten. Die anderen Punkte des Gesetzes über die Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) im Anti-Terror-Kampf könnten dennoch zügig realisiert werden.

Die Karlsruher Richter prüfen derzeit das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das Online-Durchsuchungen ermöglicht. Ein Urteil wird im März 2008 erwartet. Wiefelspütz verwies darauf, dass auch die Beratungen über die BKA-Novelle ohne die Online-Durchsuchungen geraume Zeit in Anspruch nehmen dürften.

Schäuble: Online-Durchsuchungen unverzichtbar

Voraussichtlich werde eine Anhörung im Innenausschuss nötig. Der Bundesrat müsse sich damit befassen. Daher werde die Novelle frühestens Anfang nächsten Jahres im Gesetzblatt stehen. Nach Wiefelspütz' Angaben sind die Abstimmungen zur Novelle zwischen Innenministerium und Bundesjustizministerium schon weit vorangeschritten.

Parallel dazu arbeite zu den Online-Durchsuchungen eine Projektgruppe, die sich Ende August erneut treffe. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte mehrfach deutlich gemacht, dass er die Online-Durchsuchungen in der BKA-Novelle für unverzichtbar hält. Ein Sprecher Schäubles sagte am Dienstag, das Ministerium hoffe weiter, „dass es zu einer baldigen Lösung“ mit der SPD komme.

„Unverzichtbares Fahndungsmittel“

Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte verlangt, es müsse bereits im Herbst ein BKA-Gesetz mit Online-Durchsuchungen geben. Wolfgang Bosbach (CDU), Mitglied des Innenausschusses des Bundestags, verwies auf die terroristische Bedrohung und nannte die Haltung der SPD „unverantwortlich“. Die Online-Durchsuchungen seien ein „unverzichtbares Fahndungsmittel“, sagte er.

Es gebe zwar hohe rechtliche Hürden für einen Gesetzentwurf. Doch solle Ende August die Arbeitsgruppe zur Klärung rechtlicher Fragen tagen. Oppositionspolitiker warnten vor einer Dramatisierung der Terrorgefahr. „Das Innenministerium betreibt eine falsche Informationspolitik“, kritisierte der FDP-Innenpolitiker Max Stadler in der „Passauer Neuen Presse“.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) sagte hingegen, die Gefahr habe sich eindeutig erhöht. Es gebe Hinweise, dass Islamisten in pakistanischen Terror-Trainingslagern ausgebildet werden und wieder nach Deutschland zurückkehrten. Die Sicherheitsbehörden beobachteten derzeit vor allem Rückkehrer im Raum Ulm und Neu-Ulm mit Sorge. Die Behörden gehen demnach davon aus, dass das Terrornetz Al Qaida gezielt junge Männer nach Europa schickt, die Anschläge auf deutsche Ziele oder in Deutschland selbst ausführen sollen. (Siehe auch: Gefährliche Islamisten: Gekommen um zu töten)

Text: AFP
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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