ja, aber nicht bedingungslos! Sie wollen ja auch nicht, dass man Ihnen schadet und dem Täter dann vergeben wird, ohne dass er Reue gezeigt hätte. Bitte verallgemeinern Sie meine Äußerungen nicht. Vergebung ist auch Teil des Rechtsstaats, aber der Rechtsstaat umfasst immer in erster Linie die angemessene Bestrafung der Täter und NUR unter bestimmten Bedingungen die Vergebung/Begnadigung.
Gnade und Vergebung sind Teil unseres Rechtssystems. Lebenslänglich ist nach einer gewissen Zeit überprüf- und vergebbar.
Da wird der Rechtsstaat nicht gebeugt, sondern der Rechtsstaat will es explizit so.
Solange den Terroristen, und das sind sie für mich auch heute noch, von einer "Ehre" sprechen, die es in ihrer Organisation gab und diese Ehre für diese Leute noch existiert, existiert auch diese Organisation noch! Und solange ein Hauch davon noch besteht, kann man nicht annehmen, es gehe keine Gefahr mehr von diesen Menschen aus!
Wer ernsthaft Reue zeigt, tut auch alles, damit die Verbrechen von damals aufgeklärt werden. Will er keine Aufklärung, so kann von einer ernsthaften Reue wohl kaum gesprochen werden und so jemand hat auch keine Gnade zu erwarten.
Nur ein bißchen Reue reicht halt einfach nicht, es gibt auch bei den Hinterbliebenen nicht nur ein bißchen Trauer und ein bißchen verändertes Leben!!
Es ist bewundernswert, dass der Papst vergeben konnte. Aber leider können viele Opfer der RAF nicht vergeben, weil sie tot sind!
Es ist ziemlich billig, jetzt als Außenstehender Vergebung zu fordern. Der Gott der Bibel kann vielleicht auch uneinsichtigen Sündern (die "nicht wissen, was sie tun") vergeben. Der Rechtsstaat sollte es aber auf keinen Fall tun! Dann wäre er kein Rechtsstaat mehr. Auch wenn manche der RAF-Terroristen tragische Gestalten waren.
Würden Sie Ihre Positionen auch vor der Witwe Schleyers so vertreten?
Ist es etwa übertrieben, von Mördern echte Reue zu verlangen?
Sehr geehrter Herr Erkelenz,
Sie haben recht, dass das Wort lebenslänglich in diesen Sachverhalten unverständlich klingt. Jedoch halte ich die Praxis für gut. Warum? Unsere Gesellschaft ist eine christlich, vom Neuen Testament, geprägte Gesellschaft und diese Werte finden wir auch in unserer Strafpraxis wieder. Dem Sünder (Straftäter) soll verziehen werden können. Der Lebenslängliche soll durch die Möglichkeit der Gnade sein Tun überdenken und bereuen. Dieses hat uns Jesus gelehrt, dieses hat uns Papst Johannis Paul II. vorgelebt, indem er seinen Attentäter im Gefängnis besuchte. Dieses sollten wir leben, wenn es um Sünder aus unserer Mitte geht. Sühne und Vergebung der Schuld (wir geloben es im Vater unser). Das diese Werte in unserer Strafpraxis Platz gefunden haben, macht mich stolz auf diesen Bereich unseres Landes.
Mit freundlichen Grüssen
Matthias Rietz
Dass Kurnaz unschuldig ist, ist fragwuerdig. Was hat er denn getan in Afghanistan nach dem 11. September? Seiner Tante eine Torte zum Geburtstag gebacken? Wohl kaum!
Wieder und wieder lese ich "Auf Bewaehrung freigelassen" unter den Fotos dieser Schwerstkriminellen. Da dreht sich mir fast der Magen um! Es ist laecherlich, dass man so weich mit diesen Ganoven umgeht. Die gehoeren allesamt wieder eingeschlossen - nur diesmal werft den Schluessel weg!
Die Unfähigkeit vieler RAF-Protagonisten,
ihr Verhalten zu reflektieren und an sich selbst aufklärerisch zu wirken, ist beinahe bemitleidenswert.
Die Wut über das "Schweinesystem" und die ihnen zugemessene Bestrafung sollte über die Jahre im Knast dem Nachdenken über sich, die Taten und die Opfer weichen können.
Die eine oder andere Denkhilfe findet sich zur Not auch in der Gefängnisbibliothek.
Im Erfolgsfall kommt der Delinquent sodann zu einer Neueinschätzung der Lage, wie sie damals war und wie sie heute sein mag und äußert sich dazu.
Das wäre dann ein Fortschritt, an dem man eine Begnadigung oder frühzeitige Entlassung festmachen könnte
Solange Mohnhaupt und Klar nicht bereit sind vor, allem aus Rücksicht auf die Angehörigen, die "Zurückgelassenen", wirklich zur Aufklärung ihrer abscheulichen Verbrechen beizutragen, haben sie keine Begnadigung verdient. Die Rücksicht auf die Angehörigen der Ofer, die selbst lebenslang Opfer sind, hat Vorrang vor der sogenannten "Ehre" der Verbrecher untereinander.
Peter Hartz: schuldig: 2 Jahre auf Bewährung.
Murat Kurnaz: unschuldig: 4 Jahre Guantanamo.
Brigitte Monhaupt: schuldig - aber 24 Jahre sind Herrn Stoiber nicht genug.
,,Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat."
(Friedrich Dürrenmatt)
Der im Schlussabsatz rasch eingefügte Hinweis auf die Naziverbrecher und die Frage, wie man in Deutschland mit ihnen umgegangen ist, ist niveaulos und falsch. Die politischen Nazihauptverbrecher wurden, wenn man ihrer habhaft wurde, primär einmal von den Siegermächten bestraft. Im Fall Eichmann von Israel.
Deutschland selbst war bei den Nazi-Verbrechern viel weniger stringent (siehe Eric Voegelin "Hitler und die Deutschen", 2006 erschienen). Gnade wurde fast immer rechtsradikalen Verbrechern gewährt, bei Linken wie der RAF und der DDR, da entdecken die Medien Deutschlands dann den Rechtsstaat ohne Gnade.
Bernd Gallob, Wien
Ich wäre dankbar, wenn mir irgendjemand erklären könnte, was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat, eine Strafdauer mit "lebenslänglich" zu titulieren, damit aber nur in der Regel 15 Jahre meint! Kann mir jemand weiter
erklären, warum 4 X lebenslänglich nur 24 Jahre Haft be-
deuten.
Es scheint, dass sich das Juristendeutsch mittlerweile vom
allgemeinen Gebrauch der Sprache deutlich abhebt.
Kein Mensch versteht mehr diese Absurdität. Es ist genau,
wie bei den Ärzten: Deutsch rangiert hier seit eh und je
als Sekundärsprache.
Warum wohl? Will man unter sich bleiben? Je weniger der
tumbe Allgemeinmensch versteht, desto besser!
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der beiden Häftlinge für eine Gefahr. Die Monhaupt hat es
bereits bewiesen.
Das sollte das stärkste Argument gegen ein Freilassung sein.
D. Erkelenz