RAF-Terroristen

Recht vor Gnade

Von Reinhard Müller

Als Kriegsgefangene wollten Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt nach ihrer Festnahme behandelt werden. Wie die übrigen Angehörigen der „Rote-Armee-Fraktion“ sahen sie sich im Krieg gegen den Staat, gegen das System. Ihre mordenden Banden nannten sich Kommandos.

Von den Repräsentanten des Staates, die auf der Todesliste der RAF standen, wussten viele aus eigener Erfahrung, was Krieg ist. Ihr Staat führte keinen Krieg. Trotz mancher Überreaktion bekämpfte er seine erbitterten Feinde im Grundsatz wie gewöhnliche Kriminelle. Er musste zwar mit ihnen verhandeln, und er schickte den Inhaftierten später auch einen Justizstaatssekretär ins Gefängnis, um die Chancen einer Versöhnung auszuloten. Das hatte seinen Grund in der Art des Terrors, den die RAF verbreitete und der den noch recht jungen Rechtsstaat vor dreißig Jahren erschütterte.

Mehr als lebenslang geht nicht

Dieser Terror war gnadenlos. Er war nicht - wie heute der islamistische Terrorismus - darauf gerichtet, eine möglichst große Zahl von Menschen umzubringen. Aber er beschränkte sich auch keineswegs auf das Führungspersonal der Republik. Die Opfer wurden regelrecht hingerichtet, vorzugsweise mit Schüssen in den Hinterkopf, zum Teil im Beisein der Angehörigen. Leibwächter und Fahrer starben im Kugelhagel. Ein Attentat auf das Gebäude der Bundesanwaltschaft mit einer Art Stalinorgel, das ein Blutbad angerichtet hätte, scheiterte nur knapp. Es gab Pläne, die Kinder von Verfassungsrichtern zu entführen. Und ein zwanzig Jahre alter amerikanischer Soldat, den die (heute noch inhaftierte) Birgit Hogefeld aus einer Diskothek gelockt hatte, wurde niedergeschlagen und am Boden liegend durch einen Kopfschuss ermordet, weil die RAF einen Dienstausweis brauchte.

Dass die Terroristen keine Gnade kannten, kann für den Rechtsstaat kein Argument sein, keine Gnade zu gewähren. Voraussetzung eines Gnadenaktes ist freilich die strafrechtliche Aufarbeitung der Tat. In vielen Fällen haben die Gerichte schon gesprochen. Die Urteile gegen Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt ragten dabei durch das Strafmaß heraus: jeweils fünfmal lebenslange Haft sowie eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Mehr als lebenslang geht freilich nicht.

Gnadengesuch beim Bundespräsidenten

Theoretisch kann „lebenslang“ tatsächlich lebenslange Haft bedeuten, doch in der Praxis ist das meist nicht der Fall. Das Gesetz bestimmt, dass das Gericht nach 15 Jahren Haft den Rest der Strafe zur Bewährung aussetzt, wenn nicht die besondere Schwere der Schuld die weitere Vollstreckung gebietet. Hier sind etwa die in der Tat zum Ausdruck kommende Gesinnung und das spätere Verhalten des Täters zu berücksichtigen. Zudem ist Voraussetzung, dass die Aussetzung des Strafrestes „unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann“.

Für Frau Mohnhaupt setzten die Richter unlängst fest, dass Haft von mindestens 24 Jahren geboten sei, Klar soll frühestens nach 26 Jahren auf Bewährung entlassen werden. Nur dem Zweck, ob Mohnhaupt nun, da diese Zeit um ist, entlassen werden kann, diente die Anhörung, bei der die Bundesanwaltschaft ihre Freilassung beantragte. Hier geht es nicht um Gnade, sondern um die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung gegeben sind.

Klar dagegen hat ein Gnadengesuch beim Bundespräsidenten eingereicht. Die für ihn in Übereinstimmung mit der Bundesanwaltschaft vorgesehene Haftdauer endet im Jahr 2009. Man kann sich vorstellen, dass die Behörde, die jährlich des ermordeten Generalbundesanwalts Buback gedenkt, in ihrer Stellungnahme für Köhler darauf besonders hinweist. Ihren Antrag zugunsten Mohnhaupts begründet die Behörde im wesentlichen damit, dass von ihr keine Gefahr mehr ausgehe.

Ihre Ehre heißt Treue

Doch von einer wirklichen Abkehr kann nicht die Rede sein, solange Kapitalverbrechen, an denen Klar und Mohnhaupt beteiligt waren, nicht aufgeklärt sind. Sowohl die beiden als auch die schon begnadigten oder aufgrund der Kronzeugenregelung freigelassenen früheren RAF-Terroristen, wie etwa der gern geladene Talkshow-Gast Peter-Jürgen Boock, schweigen beharrlich dazu, wer genau die tödlichen Schüsse auf Buback und Schleyer abgab. Auch für die ehemaligen Links-Terroristen gilt offenbar: Ihre Ehre heißt Treue.

Von Reue ist auch nicht viel bekannt geworden. Christian Klar äußerte in einem wirren Fernsehinterview vor einigen Jahren, Reue sei „im politischen Kampf kein Begriff“. Er werde sich noch entschuldigen, so heißt es nun, aber eher „theoriebezogen“. Wenn es jedoch an einer klaren Distanzierung und dem Willen zur Aufklärung fehlt, kann dann auch jedes Wiedererstehen ausgeschlossen werden? Schon mehrmals schien die RAF am Ende. Doch selbst nach der formalen Selbstauflösung gab es noch gewaltbereite Sympathisanten wie den Terroristen Horst Ludwig Meyer, der 1999 in Wien, wild um sich schießend, sich seiner Festnahme zu entziehen versuchte und dabei getötet wurde. Einige Terroristen sind abgetaucht, Morde wie der an Alfred Herrhausen gar nicht aufgeklärt.

Ein Sonderrecht darf es gleichwohl nicht geben. Sie sind zu behandeln wie andere Gefangene, die keine prominenten Fürsprecher haben. Auch Klar kann schon bald mit einer regulären Entlassung auf Bewährung rechnen. Wenn fälschlicherweise behauptet wird, so lange wie Klar und Mohnhaupt habe kein NS-Verbrecher gesessen, so wird übersehen, dass nicht wenige von ihnen gehenkt wurden. Die Zeiten sind zum Glück vorbei. Das von manchen Politikern geforderte Signal der Versöhnung durch den Staat zeigt sich im gesetzlich geregelten, humanen und begrenzten Strafvollzug mit der Chance, die Freiheit wiederzuerlangen. Für Gnade gibt es keinen Grund.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z.-Greser&Lenz

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

Sie möchten Zuschuss zur Ihrer neuen Brille? Vergleichen Sie jetzt online einfach und bequem verschiedene Krankenzusatzversicherungen und sparen Sie bares Geld!

Brigitte Mohnhaupt kommt frei

Wer war's?

Weiter ungeklärt: Welcher RAF-Terrorist tötete Hanns-Martin Schleyer?

Es gibt nach wie vor eine essentielle Frage, die Brigitte Mohnhaupt nicht beantwortet. Die frühere Terroristin der Rote Armee Fraktion hat wie ihre Mittäter der Öffentlichkeit nie gesagt, wer die Schleyers, Pontos, von Braunmühls und Hillegaarts erschossen hat. Von Frank Schirrmacher.

Rote Armee Fraktion

Brigitte Mohnhaupt kommt vorzeitig frei

Die Entscheidung, die früherer Terroristin Brigitte Mohnhaupt nach 24 Jahren Haft auf Bewährung zu entlassen, ist teils auf Kritik gestoßen, da die Verurteilte bisher keine Reue zeige. Mohnhaupt gilt als „Kopf“ der „zweiten Generation“ der RAF.

Mohnhaupt kommt frei

Schleyer-Sohn: „Einfach nicht nachvollziehbar“

RAF-Opfer Hanns-Martin Schleyer

Die Entscheidung des Oberlandesgericht Stuttgart die frühere RAF-Terroristin nach 24 Jahren Haft auf Bewährung freizulassen, hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Der Sohn des von der Terrororganisation ermordeten Arbeitgeberpräsidenten zeigt sich jedoch erschüttert.

Brigitte Mohnhaupt

Baaders Bevollmächtigte

Brigitte Mohnhaupt in früheren Jahren

Bei der RAF war Brigitte Mohnhaupt für Logistik und Waffen zuständig. Der von ihren Fähigkeiten beeindruckte Andreas Baader übertrug ihr aus dem Gefängnis in einer Geheimbotschaft „'ne Art Befehlsgewalt“. Eine Biographie des Terrors.

RAF-Terroristen

„Wir wollten das System stürzen“

Vier frühere RAF-Terroristen sitzen noch in Haft

Etliche frühere RAF-Mitglieder haben ihre Taten bereut oder zumindest dem „bewaffneten Kampf“ abgeschworen. Andere schweigen oder rechtfertigen ihre Vergangenheit. Thomas Holl zeichnet die Biographien von sieben ehemaligen Terroristen nach.

RAF-Terroristen

Birgit Hogefeld will lieber schweigen

Birgit Hogefeld, hier bei ihrem Prozess 1996

Seit 1993 ist die frühere RAF-Terroristin Birgit Hogefeld in Frankfurt inhaftiert. Vor 2011 dürfte ihre Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. An der Diskussion um Mohnhaupt und Klar beteiligt sie sich nicht - wohl auch aus Eigeninteresse.

RAF-Terroristen

Köhler prüft Gnadengesuch Klars

Köhler hat die Akten zum Fall Klar auf dem Tisch

Das Bundespräsidialamt hat jedoch Berichte, Köhler erwäge ein Gespräch „unter vier Augen“ mit dem verurteilten RAF-Terroristen Christian Klar, als „Spekulation ohne konkreten Hintergrund“ bezeichnet.

FAZ.NET-Fernsehkritik

Der heiße Herbst 2007

Warum gilt “lebenslänglich“ nur für die Hinterbliebenen? Michael Buback bei “Christiansen“

Der Titel der „Christiansen“-Runde war plakativ überzogen, die Debatte um die vorzeitige Haftentlassung der RAF-Terroristen Mohnhaupt und Klar indes so differenziert und erhellend wie selten. Wären alle „Christiansen“-Sendungen so wie diese, die ARD könnte glatt bei der alten Besetzung bleiben. Die FAZ.NET-Fernsehkritik von Michael Hanfeld.

RAF-Terroristen Mohnhaupt und Klar

Schon bald auf freiem Fuß?

Mohnhaupt und Klar auf Fahndungsfotos

Sie waren führende Mitglieder der zweiten Generation der RAF. Ponto, Buback und Schleyer zählen zu ihren Opfern. 24 Jahre nach ihrer Festnahme könnte Brigitte Mohnhaupt schon bald auf Bewährung entlassen werden. Christian Klar hofft auf seine Begnadigung durch Bundespräsident Köhler.

Klar und Mohnhaupt

Kein Anspruch auf Gnade

Die Rädelsführerin: Brigitte Mohnhaupt

RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt begehrt eine Entlassung auf Bewährung. Zumindest den Rechtsanspruch darauf hat sie. „Sie ist keine Taktiererin“, sagte Bundesanwalt Hemberger der F.A.Z.

Linksextremismus

Anschläge ohne Öffentlichkeit

Sicherheitszone an der Ostsee beim Bush-Besuch: Auch beim G-8-Gipfel nötig?

Verfassungsschützer warnen vor linksextremistischem Terrorismus. Besonders der G-8-Gipfel im Ostseebad Heiligendamm im kommenden Jahr mobilisiert die radikale Szene. Jüngster Vorfall: Ein Farbanschlag auf das Wohnhaus des Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern.

RAF-Prozeß

37 Jahre Haft?

Wieder zurück ins Gefängnis? Knut Volkerts vor seiner Verhaftung 1980

Ein deutsch-niederländisches Ringen um den ehemaligen RAF-Terroristen Folkerts ist im Gange. Die Niederländer berufen sich in ihrem Verhaftungsersuchen an die deutschen Justizbehörden auf ein Urteil von 1978.

RAF-Ausstellung

Die schöne Kunst und das Morden

Medienbilder und ihr Widerschein und Echo in der Kunst: Nach langem Streit wird in dieser Woche in Berlin die Ausstellung zur Roten Armee Fraktion eröffnet. Aber was kann sie zeigen?

Gnadengesuch

Klar hat seine Schuld anerkannt

Christian Klar: “Ich bedauere das Leid dieser Menschen“

Der RAF-Terrorist Klar hat schon 2003 an den früheren Bundespräsidenten Rau geschrieben: „Selbstverständlich muss ich eine Schuld anerkennen.“ Gegen eine Begnadigung der RAF-Mitglieder durch Bundespräsident Köhler spricht sich Union-Fraktionschef Kauder aus.

Klar und Mohnhaupt

Freiheit für die letzten RAF-Häftlinge?

„Freiheit für Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt“ - Diese Forderung wird heute mit Rücksicht auf die Üblichkeiten des deutschen Strafvollzugs legitimiert. Doch die Feinderklärung der RAF war eine unbedingte, und Christian Klar scheint diese Feindschaft nicht aufkündigen zu wollen. Kommentar.