24. April 2007 Nach mehr als 24 Jahren im Gefängnis bekommt der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar erstmals Hafterleichterung. Dies hat am Dienstag das Landgericht Karlsruhe entschieden. Danach darf Klar die Justizvollzugsanstalt im badischen Bruchsal zeitweise in Begleitung von Wachbeamten verlassen. Außerdem hat er Anspruch auf Sonderurlaub und offenen Vollzug ab Juli in Berlin.
Klars Anwalt hatte Beschwerde eingelegt, weil die bereits beschlossenen Lockerungen vom baden-württembergischen Justizminister Ulrich Goll (FDP) vorerst gestoppt worden waren. Aus Sicht des Landgerichts haben sich nach der Ende Februar getroffenen Entscheidung, dass dem 54-Jährigen Vollzugslockerungen gewährt werden sollen, keine neuen Umstände ergeben, die ein Abweichen von der ursprünglichen Planung rechtfertigen. Die umstrittene Grußbotschaft an eine Rosa-Luxemburg-Konferenz Anfang Januar in Berlin sei bei dieser Vollzugsplankonferenz bereits bekannt gewesen. Mit Blick auf Klars in Berlin geäußerte fundamentale Kapitalismuskritik hatte Goll die Lockerungen ausgesetzt und ein neues Gutachten in Auftrag gegeben.
Klar könnte - falls er nicht zuvor von Bundespräsident Horst Köhler begnadigt wird - frühestens Anfang 2009 nach 26 Jahren Haft freikommen. Die Entscheidung über Hafterleichterungen gilt als wichtig für eine mögliche vorzeitige Entlassung Klars. Klar erhielt lebenslang unter anderem für seine Beteiligung an der Ermordung des ehemaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback. Generalbundesanwältin Monika Harms hatte sich skeptisch zu einer vorzeitigen Freilassung des 54-Jährigen ohne Hafterleichterungen geäußert. Klar verbüßt seine Strafe in der Haftanstalt Bruchsal bei Karlsruhe.
Die Sitten waren ja damals rau
Unterdessen haben die neuen Aussagen zum Mord an dem damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback durch die Rote Armee Fraktion (RAF) vor 30 Jahren eine Debatte über die Vertrauenswürdigkeit der neuen Quellen ausgelöst. CSU-Politiker warnten am Dienstag vor voreiligen Verdächtigungen und Rückschlüssen. Der ehemalige RAF-Verteidiger Rupert von Plottnitz forderte dagegen eine Überprüfung der jüngsten Enthüllungen.
CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl sagte zu Boocks Hinweisen: Wenn ein ehemaliger Terrorist eine Aussage macht, heißt das noch lange nicht, dass sie auch wahr ist. Die Wahrheitsliebe von Terroristen sei nicht besonders hoch ausgeprägt. CSU-Rechtsexperte Norbert Geis sagte, er halte es nicht für wahrscheinlich, dass die mögliche Wende im Fall Buback Einfluss auf die Entscheidung des Bundespräsidenten über eine Begnadigung Klars hat. Schließlich sei Klar vom Stuttgarter Oberlandesgericht wegen gemeinschaftlichen Mordes und versuchten Mordes in mehreren Fällen zu mehrfach Lebenslänglich verurteilt worden.
Von Plottnitz schließt Fehlurteile gegen ehemalige RAF-Terroristen nicht aus. Die Sitten waren ja damals rau, sagte der ehemalige hessische Justizminister am Dienstag im Deutschlandfunk. Die Beschuldigten und Angeklagten hätten häufig von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch gemacht. Zugleich habe es ein Bedürfnis nach harter Bestrafung der RAF-Leute gegeben. Möglicherweise sei dabei etwas weniger genau als es vielleicht vom Rechtsstaat verlangt wird vorgegangen worden. Es sei sicher nicht selten nicht ausreichend der Versuchung widerstanden worden, zu sagen, wer Mitglied in einer terroristischen Vereinigung ist, ist im Zweifel auch immer verantwortlich für Einzelanschläge.
SPD will eine Kronzeugenregelung
Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), hat sich für eine Kronzeugenregelung ausgesprochen, um ehemaligen RAF-Terroristen umfassende Geständnisse zu erleichtern. Im Südwestrundfunk sagte Edathy am Dienstag, rund 20 Jahre nach der Auflösung der Terrorgruppe sei es an der Zeit, dass deren frühere Mitglieder die Wahrheit sagen und zur Aufklärung der Straftaten beitragen. Die Kronzeugenregelung darf nach den Worten des SPD-Politikers zwar keinen unvertretbaren Rabatt bei der Strafverfolgung einräumen, sei aber in klar definierten Fällen durchaus vorstellbar. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei bereits im Bundesjustizministerium in Arbeit, sagte er. Details würden aber noch vertraulich behandelt, da die Vorlage noch nicht intern abgestimmt sei.
Am Wochenende hatte der Spiegel berichtet, der Verfassungsschutz habe jahrelang Informationen der früheren RAF-Terroristin Verena Becker zurückgehalten, wonach der bislang dafür nicht zur Rechenschaft gezogene frühere RAF-Hardliner Stefan Wisniewski die tödlichen Schüsse auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback abgegeben hatte. Außerdem habe das BKA ernstzunehmende Hinweise auf ein Alibi des wegen des Buback-Mordes verurteilten Knut Folkerts nicht an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet. Klar ist unter anderem auch wegen des Buback-Attentats verurteilt. Sein ehemaliger Gesinnungsgenosse Peter-Jürgen Boock hatte im Zusammenhang mit der Diskussion über Klars Gnadengesuch beim Bundespräsidenten angedeutet, daß Wisniewski und nicht Klar der Todesschütze war. Im Urteil Klars wird dieser allerdings auch nicht als Schütze, sondern als Mittäter bezeichnet.
Text: FAZ.NET mit dpa, Reuters, AP
Bildmaterial: dpa, F.A.Z.-Greser&Lenz