
Daran, dass sich der BND im Ausland nicht an deutsche Gesetze gebunden fühlt hat man sich ja langsam gewöhnt und auch das er sich im Inneren ungesetzlicher Methoden bedient ist nicht mehr neu.
Weniger skandalös ist es deshalb, sofern es ans licht kommt, nicht und wird es hoffentlich auch nie werden.
Die Häufigkeit mit der Beamte des BND vor das PKGr zitiert werden müssen wird langsam sehr Bedenklich, ebenso die ständigen Reklamationen des BGH in Richtung der Bundes- und Landesregierungen deren Gesetzestexte immer häufiger nach Prüfung durch die Verfassungswächter nachgebessert oder ganz gekippt werden müssen.
Die Unbekümmertheit mit der staatliche Stellen wie der BND und die Regierungen mit unserem höchsten staatlichen Gut, dem Grundgesetz, umgehen, lässt für die Zukunft nichts gutes Erwarten im Hinblick auf unsere Bürgerrechte.

Die Fälle häufen sich leider, in denen der BND vor den Parlamentarischen Kontrollausschuss zitiert werden muss, um sich zu erklären. Wenn dann der Leiter dieses Kontrollgremiums im Deutschlandfunk als lapidare Ausrede auf die Frage, wie es denn möglich sei, dass jemand im BND unbemerkt so gegen Recht verstoßen könne, es sei schwierig, schließlich ziehe der BND gerade um und das Amt Uhlaus sei derzeit das schwierigste in der Bundesrepublik, dann muss man schlicht feststellen: entweder ist hier irgendjemand völlig mit seiner Aufgabe überfordert oder es soll absichtlich etwas vertuscht werden. In beiden Fällen wäre ein klareres Durchgreifen des Parlaments gegenüber diesen unklaren Sachverhalten angesagt. Es hat noch keinem Land gut getan, wenn sich sein Geheimdienst nahezu ungescholten eigene Spirenzchen leisten kann.