12. Februar 2007 Das frühere Mitglied der Rote Armee Fraktion, Brigitte Mohnhaupt kommt vorzeitig aus der Haft frei. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied am Montag, Mohnhaupt werde am 27. März auf Bewährung freigelassen. Zu diesem Zeitpunkt hat die 57-Jährige eine Freiheitsstrafe von 24 Jahren verbüßt. Insgesamt saß sie 29 Jahre hinter Gittern. (Siehe auch: Frühere RAF-Terroristin Mohnhaupt kommt vorzeitig frei)
Dirk Schleyer, der Sohn des von der RAF ermordeten Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer, zeigte sich über die Freilassung erschüttert. Schleyer warf der Justiz vor, Rechtsbeugung zu betreiben. Die Entscheidung der Richter sei nicht nachvollziehbar. Für die Familien der Ermordeten sei es sehr wichtig, dass Reue gezeigt werde.
Der bayerische Innenminister Günther Beckstein kritisierte die vorzeitige Haftentlassung ebenfalls, auch wenn sie rechtlich nicht zu beanstanden sei. Ein deutliches Unbehagen lässt aber zurück, dass mit dieser Entscheidung eine Schwerverbrecherin auf freien Fuß kommt, die ihre Taten nie bereut hat und in den Jahren der Haft nichts dazu beigetragen hat, die Straftaten vollständig aufzuklären und ihr Wissen über Mittäter preiszugeben, sagte der CSU-Politiker.
Nur schwer erträglich
Wegen des Schweigens von Mohnhaupt gibt es nach wie vor noch unentdeckte RAF-Mörder, die für ihre schrecklichen Taten bislang nicht zur Verantwortung gezogen werden konnten. Vor diesem Hintergrund ist für mich die Vorstellung, dass Brigitte Mohnhaupt nach ihrer Haftentlassung mit diesem Wissen durch Talkshows tingelt und womöglich den RAF-Terrorismus nostalgisch verklärt, nur schwer erträglich, sagte Beckstein.
RAF-Terroristen hätten viele Menschen ermordet und das Leben der Angehörigen der Opfer massiv beeinträchtigt. Der brutale RAF-Terror habe Deutschland an den Rand des Ausnahmezustandes gebracht. Alle Polizisten hatten ein Jahrzehnt lang unter großer Gefahr und enormer Belastung gearbeitet.
Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber hat die Entscheidung zur Freilassung Mohnhaupts kritisiert. Er halte eine Entschuldigung der Terroristen bei den Familien der brutal Ermordeten für zwingend notwendig, sagte der CSU-Vorsitzende. Dies und eine klare Absage an Gewalt sei Voraussetzung für eine Rückkehr in die Gesellschaft. Außerdem müssten die damaligen Täter offen aufklären. Es sei traurig, dass man nicht mal weiß, wer hat Hanns-Martin Schleyer wirklich ermordet, sagte Stoiber.
Heil wünscht Geste der Reue
SPD-Generalsekretär Hubertus Heil warnte davor, die Entscheidung als politische Frage zu betrachten. Die RAF-Terroristen seien seinerzeit so behandelt worden wie andere Mörder und Straftäter auch. Insofern haben wir Respekt vor der gerichtlichen Entscheidung. Im Interesse der Opfer und ihrer Angehörigen sei es aber dringend erforderlich und wünschenswert, dass Mohnhaupt öffentlich Reue bekenne. Heil sprach von einer Geste, die ehrlich gemeint sein muss.
CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla erklärte, gegen die Entscheidung sei nichts einzuwenden. Die Gesetzeslage ist eindeutig: Die Mindesthaftzeit ist abgelaufen, und der zuständige Senat hat die entsprechende Haftprüfung vorgenommen.
Grüne und FDP: Rechtsstaat gestärkt
Die Bundesregierung lehnte eine Stellungnahme ab. Justizministerin Brigitte Zypries kommentiere Entscheidungen eines unabhängigen Gerichts generell nicht, sagte eine Sprecherin. Die Stuttgarter Richter seien nach eigenem Ermessen zu der Erkenntnis gelangt, dass Mohnhaupt freikommen könne.
Im Fall Mohnhaupt seien die gesetzlichen Voraussetzungen zur Entlassung auf Bewährung nach Paragraf 57a erfüllt. Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe gelte immer eine Bewährungszeit von fünf Jahren, sagte die Sprecherin. Die Sprecherin wies darauf hin, dass Gerichte inzwischen nicht mehr mehrfache lebenslange Freiheitsstrafen aussprächen, sondern immer eine Gesamtfreiheitsstrafe bildeten. Das Bundesverfassungsgericht habe in einer Grundsatzentscheidung vorgegeben, dass jedem Menschen im Grundsatz eine Perspektive für ein Leben in Freiheit gewährt werden müsse. Bei Häftlingen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe werde in jedem Fall die Aussetzung der Strafe zur Bewährung nach 15 Jahren Haftdauer geprüft. Es gebe keine Pläne, den Rechtsbegriff lebenslang zu ändern, sagte die Ministeriumssprecherin.
Ohne Gefahr für die Allgemeinheit
Die Grünen und die FDP sahen durch die Entscheidung den Rechtsstaat gestärkt. Dieser stelle unter Beweis, dass es ihm nicht um Rache sondern um Resozialisierung gehe, sagte der Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland. Die Entscheidung trage der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts Rechnung, hieß es bei den Liberalen. Die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger hat die vorzeitige Haftentlassung Mohnhaupts als eine richtige Entscheidung gewertet. Dafür gebe es eine eindeutige Rechtsgrundlage. Die RAF sei damals eine hochkriminelle und gefährliche Organisation gewesen. Die Frage, ob heute noch eine Gefahr von Mohnhaupt ausgehe, sei verneint worden. Nach 24 Jahren kann Frau Mohnhaupt ohne Gefahr für die Allgemeinheit entlassen werden.
Die Linksfraktion forderte, nun auch die anderen drei noch inhaftierten ehemaligen RAF-Mitglieder Christian Klar, Eva Haule und Birgit Hogefeld frei zu lassen. Klar hat bei Bundespräsident Horst Köhler seine Begnadigung beantragt.
Es bleibt ein Gefühl der Bitterkeit
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) empfindet Bitterkeit bei der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart zur Haftentlassung der ehemaligen RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt. Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg erklärte am Montag in Berlin: Die RAF-Terroristen haben zehn Polizisten ermordet, darunter einen niederländischen Kollegen. Obwohl die Haftentlassung den Regeln des Strafgesetzbuchs folgt und der Spruch der Richter zu akzeptieren ist, werden wir diese Morde nicht vergessen. Es bleibt ein Gefühl der Bitterkeit.
Anders als die Richter sieht der ehemalige Präsident des Bundeskriminalamts, Hans Ludwig Zachert, ein Gefahrenpotential für die Allgemeinheit durch die Freilassung der früheren Terroristin. Mohnhaupt sei der Typ der Rädelsführerin. Wenn sie mit Klar in Freiheit sei, könnten sich beide gegenseitig aufschaukeln, warnte Zachert in der Mainzer Allgemeinen Zeitung.
Kein Sonderstrafrecht für Terroristen
Die vorzeitige Haftentlassung Mohnhaupts ist nach Worten des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, schlicht die Anwendung geltenden Rechts. Da es kein Sonderstrafrecht für Terroristen gibt, war mit der Freilassung zu rechnen, sagte Bosbach. Mohnhaupt habe die Mindeststrafe verbüßt. Es sei jetzt nur noch um die Frage gegangen, ob von ihr eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Dies sei verneint worden.
Anders liege der Fall des früheren Terroristen Christian Klar, dessen Mindeststrafe von 26 Jahren erst in zwei Jahren erreicht sei. Über ein Gnadengesuch Klars hat Bundespräsident Horst Köhler zu befinden. Ganz gleich wie der Bundespräsident sich entscheiden mag, man sollte die Entscheidung akzeptieren. Er hoffe allerdings, dass dabei nicht nur die Länge der Haft und die Frage seiner möglichen Gefährlichkeit eine Rolle spiele, sondern auch, ob Klar seine Taten glaubhaft bereut und sich vorbehaltlos distanziert von dem mörderischen Treiben der RAF, sagte Bosbach. Daneben spielten auch die Gefühle der Opfer eine Rolle. Es falle besonders schwer ins Gewicht, dass Klar bisher nichts dazu beigetragen habe, noch unaufgeklärte RAF-Verbrechen aufzuklären.
Text: FAZ.NET mit Reuters/AP/ddp
Bildmaterial: AP, dpa, Reuters