27. Februar 2007 Im Fall des Guantánamo-Häftlings Murat Kurnaz hat der frühere Bundesaußenminister Joschka Fischer Vorwürfe gegen seinen Nachfolger Frank-Walter Steinmeier zurückgewiesen. Vor dem BND-Untersuchungsausschuss des Bundestags zeigte Fischer am Montagabend Verständnis für das Votum der Sicherheitsexperten im Herbst 2002 gegen eine Rückkehr von Kurnaz nach Deutschland. Daraus dem Kollegen Steinmeier zu unterstellen, er wäre hartherzig gewesen, das ist einfach in der Sache falsch, sagte er.
Wie andere Verteidiger der damaligen Regierung verwies auch Fischer auf die Verdachtsmomente gegen Kurnaz und die Sicherheitsbedenken nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten. Der damalige Kanzleramtschef Steinmeier steht seit Wochen unter dem Vorwurf, das unter seiner Leitung getroffene Votum gegen Kurnaz habe dessen Freilassung verhindert.
Ich bin nicht durchgedrungen
Die Entscheidung trafen die Chefs der Sicherheitsdienste und Vertreter mehrerer Ministerien. Die Opposition wirft Fischer vor, sein Haus habe sich nicht genügend gegenüber dem Innenministerium und dem Kanzleramt eingesetzt, die Kurnaz' Rückkehr nach Deutschland blockiert hätten. Fischer sagte, über die Bemühungen der anderen Ressorts in dem Fall habe es keine Abstimmung unter den Ministerien gegeben.
Der frühere Außenminister beschrieb seinen Einsatz für Kurnaz, mit dem er aber am Widerstand der amerikanischen Regierungsspitze scheiterte. Ich bin nicht durchgedrungen, sagte Fischer. Mit seinem amerikanischen Kollegen Colin Powell, den er auf den Fall angesprochen hätte, habe es kaum eine Meinungsverschiedenheit in dem Punkt gegeben. Die Unterschiede lagen höheren Orts, sagte er, ohne zu sagen, ob er sich damit auf das Weiße Haus bezog. Die amerikanische Regierung hat ziemlich geblockt, was Guantánamo anging.
Kein Spielraum für Rückkehr Kurnaz'
Zuvor hatte der ehemalige Staatssekretärs im Innenministerium Schapper (SPD) vor dem Ausschuss betont, Kurnaz hätte keinesfalls wieder nach Deutschland zurückkehren dürfen. Es habe aus ausländerrechtlicher Sicht keinen Ermessensspielraum für eine Rückkehr des Guantánamo-Häftlings gegeben. Schapper sagte, Kurnaz' Aufenthaltserlaubnis sei nach einem halben Jahr des Aufenthalts im Ausland erloschen gewesen. Diesem Erlöschungstatbestand habe nicht entgegengestanden, dass Kurnaz von Guantánamo aus keine Anträge bei der Bremer Ausländerbehörde stellen konnte.
Schapper und auch der zuvor vernommene Referatsleiter für Ausländerrecht im Innenministerium, Maaßen, bezeichneten ein dem zuwider argumentierendes Urteil des Bremer Verwaltungsgerichts von Ende 2005 als falsch. Einem förmlichen Widerspruch habe man nur deshalb nicht zugeraten, weil im Kanzleramt nach dem Kanzlerwechsel die Entscheidung gefallen sei, Kurnaz doch nach Deutschland zu lassen, sagte Maaßen.
Tut mir leid, keinen blassen Schimmer
Nach den Worten Schappers hätte Kurnaz nach seiner Entlassung aus amerikanischer Lagerhaft von der Türkei aus seine Wiedereinreise nach Deutschland betreiben müssen. Diese wäre ihm vermutlich versagt worden, denn Kurnaz sei ein potentieller Gefährder sowie möglicherweise Unterstützer einer terroristischen Organisation - nämlich der afghanischen Taliban - gewesen.
Kurnaz nach Deutschland einreisen zu lassen, hätte gegen das Ausländerrecht verstoßen. Der Beamte beschrieb im Übrigen viele Erinnerungslücken: Ob, wann und wie oft ich wie ausführlich mit dem Minister über Kurnaz gesprochen habe, weiß ich nicht mehr. Zum Verlauf der Gespräche im Bundeskanzleramt am 8. und 29. Oktober 2002 sagte Schapper: Tut mir leid, keinen blassen Schimmer.
Die damaligen Vermerke etwa der Befragung Kurnaz' in Guantánamo habe er erst kürzlich gelesen. Zur fraglichen Zeit sei die Politik sehr mit Koalitionsgesprächen und Regierungsbildung beschäftigt gewesen, er selbst habe Nachfolger für sich und für die damalige Staatssekretärin Zypries suchen müssen. Am Abend wurde im Untersuchungsausschuss der frühere Außenminister Fischer zur Vernehmung erwartet.
Text: FAZ.NET/pca./F.A.Z. mit Material von Reuters
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