20. Februar 2008 Die Rolle des Bundesnachrichtendienstes (BND) beim Erwerb der brisanten Steuer-Dateien in Liechtenstein kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Nach der Unterrichtung im Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) durch Kanzleramtsminister Thomas de Maiziere und BND-Präsident Ernst Uhrlau konnte nach Angaben des Vorsitzenden Thomas Oppermann (SPD) noch keine endgültige Bewertung über die BND-Aktivitäten vorgenommen werden. Die neun PKG-Mitglieder aus allen Fraktionen wollen bis zu einer zweiten Sitzung am 5. März Akteneinsicht nehmen.
Meine persönliche Meinung ist: Der BND war nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, Informationen weiterzugeben, sagte Oppermann nach der knapp dreistündigen Sitzung des zur Geheimhaltung verpflichteten Gremiums.
Nach den gesetzlichen Vorgaben gehandelt?
Die Abgeordneten wollten erfahren, unter welchen Umständen der Informant zu dem deutschen Auslandsnachrichtendienst gekommen war, wie sich die Amtshilfe ausnahm, die der Dienst unter anderem dem Land Nordrhein-Westfalen geleistet haben will. Außerdem sollte über weitere Informationen berichtet werden, die der Liechtenstein-Informant dem BND geliefert haben könnte. Im Zentrum der Erörterung stand die Frage, ob der BND gemäß den gesetzlichen Vorgaben gehandelt hat. Über die Ergebnisse wurde, wie üblich bei Sitzungen des PKG offiziell nichts mitgeteilt.
Oppermann hatte das Vorgehen des Bundesnachrichtendienstes in der Steueraffäre schon vor der Sitzung des Gremiums verteidigt. Der BND habe sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten, sagte Oppermann, es habe sich ein Selbstanbieter an den Nachrichtendienst gewendet und die Informationen über die Steuerhinterziehungen übermittelt. Der BND habe keine eigenen strafrechtlichen Ermittlungen angestellt.
Das Trennungsgebot der Arbeit von Nachrichtendiensten und Strafverfolgungsbehörden sei auch in diesem Fall nicht verletzt worden. Der BND habe die Brisanz der Angelegenheit erkannt und sich auch an den Paragraphen 115 der Abgabenordnung gehalten, wonach alle Bundesbehörden zur Weitergabe von Informationen über Verstöße gegen das Steuerrecht verpflichtet seien. Insofern sei der BND sogar verpflichtet gewesen, die Informationen weiterzugeben.
Kein Beifang
Nach den Erkenntnissen Oppermanns waren die Informationen über die Steuersachen in Deutschland nicht etwa Beifang bei Recherchen des Geheimdienstes in anderen Angelegenheiten gewesen, sondern Hauptfang. Auch die Bezahlung des Informanten sei richtig gewesen. Oppermann stellte das auf eine Stufe mit der Auslobung von Belohnungen durch die Polizei, die zur Aufklärung von Straftaten führten.
Oppermann sagte, nach seinen bisherigen Erkenntnissen sei die mögliche Straftat des Informanten des BND, sich illegal die Informationen beschafft zu haben, schon abgeschlossen gewesen. Mithin habe der BND nicht zu einer Straftat angestiftet. Oppermann sagte auch: Der BND muss nicht dümmer sein als die Polizei erlaubt. Oppermann legte die Vermutung nahe, das ZDF sei vor der Hausdurchsuchung beim früheren Postchef Zumwinkel von der Staatsanwaltschaft informiert worden.
Ziel der Fernsehberichterstattung sei Abschreckung gewesen. Er habe keine Hinweise, dass die Staatsanwaltschaft dieses Vorgehen mit der Bundesregierung oder den sie tragenden Parteien abgestimmt habe. Er sei für ein öffentliches Verfahren gegen Zumwinkel. Damit wandte sich Oppermann gegen die Möglichkeit, das Steuerverfahren gegen den Manager gegen die Zahlung einer Geldstrafe einzustellen.
Klammheimliche Freude bei Ströbele
Der Grünen Abgeordnete Ströbele (Grüne) sagte vor der Sitzung, er wolle Aufklärung, was, wann und wo der BND erfahren habe und was mit diesen Erkenntnissen geschehen sei. Eine eventuelle Eigeninitiative des BND sei nicht mit dem Gesetz vereinbar, sagte Ströbele. Er empfinde allerdings mehr als nur klammheimliche Freude, dass es die Richtigen getroffen habe. Keinem Gericht sei es nach seinem bisherigen Kenntnisstand untersagt, bemakelte Unterlagen zu verwerten.
Der FDP-Vorsitzende Westerwelle kritisierte die voreilige Entlastung des BND durch den Ausschussvorsitzenden Oppermann und andere Koalitionspolitiker und sprach in diesem Zusammenhang von einem Persilschein für den Dienst. Westerwelle sagte: Wir wollen, dass Steuerkriminalität bekämpft wird. Wir wollen aber auch, dass die, die stehlen und betrügen, nach Recht und Gesetz bestraft werden und nicht ihre Taten vergoldet bekommen.
Der Linke-Abgeordnete Neskovic sagte, die BND-Tätigkeit sei über die reine Amtshilfe hinausgegangen. Wenn ich Geld zahle, Treffen anbahne, das absichere - dann sind das Maßnahmen, die eigentlich in einem aktiven Steuerermittlungsverfahren stattfinden. Und dafür ist der BND nicht zuständig, sagte er
Neskovic wurde am Mittwoch im PKG mit Rücktrittsforderungen konfrontiert, weil aus seinem früheren Arbeitsbereich im BND-Untersuchungsausschuss eine geheime Akte verloren gegangen ist. Dem Vernehmen nach droht Neskovic in der Sache auch eine Strafanzeige.
Text: FAZ.NET mit ban./pca.
Bildmaterial: ddp