RAF-Terroristen Mohnhaupt und Klar

Schon bald auf freiem Fuß?

Von Markus Wehner

22. Januar 2007 Eine Vase für die Blumen der Besucher will der Hausherr holen. Doch der Mann im Cordanzug zieht eine Waffe. „Sie sind wohl wahnsinnig!“ herrscht ihn Jürgen Ponto an, biegt den Lauf zur Seite. Da zielt auch die Frau mit einer Pistole auf ihn. Fünf Schüsse treffen den Vorstandschef der Dresdner Bank. Die Täter fliehen, Ponto stirbt. Es ist ein sonniger Sommertag, der 30. Juli 1977. Die Rote Armee Fraktion (RAF) hat ihre „Offensive“ fortgesetzt. So sagen es die Terroristen. Die Wahrheit: Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar haben einen Menschen ermordet.

Wenige Wochen zuvor hatte die RAF Generalstaatsanwalt Siegfried Buback erschossen; einer der drei Beteiligten war Klar. Am 5. September 1977 entführt die RAF Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer. Nach sechs Wochen Qualen schießen ihm seine Mörder drei Kugeln in den Hinterkopf.

Freiheit nach 24 Jahren?

Mohnhaupt wird am 11. November 1982 bei Heusenstamm festgenommen. Fünf Tage danach ergreifen Beamte Klar im Sachsenwald bei Hamburg. Die fanatische Anführerin der zweiten RAF-Generation und der kalte Macher - sie stehen wie keine anderen für die blutige Anschlagsserie, die vor dreißig Jahren die Republik erschütterte. Beide erhielten die höchsten Strafen, die gegen RAF-Terroristen ausgesprochen wurden: Fünfmal lebenslänglich plus 15 Jahre. Diese Zeit könnte bald vorbei sein.

Denn nach mehr als 24 Jahren hinter Gittern hat Brigitte Mohnhaupt nun gute Chancen auf eine Entlassung aus dem Gefängnis. In einer nichtöffentlichen Anhörung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hat der Vertreter der Bundesanwaltschaft am Montag beantragt, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Anfang Februar wird das Gericht entscheiden, ob die heute 57 Jahre alte Frau, die im Frauengefängnis im bayerischen Aichach einsitzt, in die Freiheit auf Bewährung entlassen werden kann.

Schon vor einem Jahr wurde sie wegen ihres Antrags auf Strafaussetzung gehört. Wegen der „besonderen Schwere der Schuld“ setzten die Richter die Mindestverbüßungsdauer auf 24 Jahre fest. Die laufen im März ab. Nun steht die Entscheidung an, ob Mohnhaupt für die Allgemeinheit noch gefährlich ist.

Kinkels „Versöhnungsinitiative“

Mehr als ein Jahrzehnt hatte die einstige Rädelsführerin noch im Gefängnis versucht, die RAF-Truppe gegen die „Verräter“ zusammenzuhalten. Als der damalige Justizminister Klaus Kinkel (FDP) sie besuchte, lehnte sie es ab, sich mit ihm an einen Tisch zu setzen. Doch Kinkels „Versöhnungsinitiative“ fruchtete bei den anderen Gefangenen - und verhinderte wohl die Entstehung einer vierten oder fünften Generation der RAF. 1998 löste sich die Terrorgruppe auf - 34 Menschen fielen ihr zum Opfer, 27 „Kämpfer“ hat sie selbst verloren.

Dass Mohnhaupt einen Antrag auf Haftentlassung gestellt hat, zeigt, dass auch die Härteste von allen mittlerweile anders denkt. Das kriminalpsychologische Gutachten und die Bewertung der Justizvollzugsanstalt Aichach in Bayern verneinen ihre Gefährlichkeit. „Wer 24 Jahre gesessen und gebüßt hat, muss irgendwann eine Chance haben, in die Gesellschaft zurückzukehren“, sagt Kinkel heute.

Gutachten liegt bisher nicht vor

Ähnlich und doch wieder anders liegt der Fall bei Klar. Ähnlich, weil auch für ihn eine Mindestverbüßungsdauer festgesetzt wurde: 26 Jahre. Sie endet am 3. Januar 2009. Anders, weil der 54 Jahre alte Klar ein Gnadengesuch beim Bundespräsidenten eingereicht hat - vor vier Jahren, als das Staatsoberhaupt noch Johannes Rau hieß. Der ließ das Gesuch ruhen.

Seit sein Nachfolger Horst Köhler von dem Fall erfuhr, ist er entschlossen, die Begnadigung aktiv zu betreiben. „Es gibt noch keine Entscheidung in die eine oder andere Richtung“, heißt es zwar im Bundespräsidialamt. Zunächst wolle das Staatsoberhaupt sich eine Entscheidungsgrundlage verschaffen. Doch das gestaltet sich schwierig. So hat Köhler das Bundesjustizministerium gebeten, ihm das Prognosegutachten für Klar zukommen zu lassen.

Obwohl der Freiburger Kriminologe Helmut Kury schon im September Klar getroffen hat, liegt das Gutachten bisher nicht vor. Über die Gründe schweigt sich das baden-württembergische Justizministerium aus und weist darauf hin, dass das Gutachten angefertigt werde, um Vollzugslockerungen rechtzeitig zu veranlassen, da eine Haftentlassung 2009 möglich sei. Die Generalbundesanwaltschaft und das Bundesjustizministerium wollen sich zu dem sensiblen Fall nicht äußern.

Ausbildungsplatz bei Peymann in Aussicht

In Berlin vermutet man, der Eifer des Bundespräsidenten solle durch passiven Widerstand ausgebremst werden. Die Justizbehörden zeigen sich wenig begeistert von Köhlers Absicht, Gnade vor Recht ergehen zu lassen für einen Täter, der über Jahrzehnte als unbelehrbar galt. Zwar haben auch Richard von Weizsäcker und Roman Herzog RAF-Leute begnadigt. Da aber hätten gesundheitliche Gründe vorgelegen oder es sei eine Umkehr der Häftlinge geschehen, heißt es.

„Diese Kriterien sind im Fall Klar aber nicht zu erkennen“, sagt etwa der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger. „Gnade vor Recht - das sollte die ganz große Ausnahme bleiben“, sagt er, der bei der Bundesanwaltschaft für Mohnhaupts und Klars Inhaftierung verantwortlich war. Eine Begnadigung hält Pflieger auch deswegen für wenig sinnvoll, da Klar nach Verbüßung der Mindeststrafe in zwei Jahren entlassen werden kann.

Indes gilt Klar nach anderen Aussagen als psychisch und physisch so labil, dass auch zwei Jahre eine Rolle spielen können. Bisher hat man ihm „Ausführungen“ nur unter strenger Bewachung erlaubt. Selbst wenn er seine alte Mutter besucht, wird er von mehreren Beamten bewacht, die ihn nicht aus den Augen lassen. Einen Ausbildungsplatz hat Klar in Aussicht. Claus Peymann, der Chef des Berliner Ensembles, hat ihm eine Ausbildung zum Bühnentechniker angeboten. Der Betriebsrat hat den Bewerber schon begutachtet.

„Zutiefst lebensbejahende Einstellung“

Eigentlich gute Voraussetzungen für eine Rückkehr in die Freiheit. Doch Köhler bewegt sich auf politisch dünnem Eis. „Lasst den Mörder meines Mannes nicht frei!“ hat die 90 Jahre alte Witwe von Hanns-Martin Schleyer, Waltrude Schleyer, vor drei Wochen in der „Bild“ gefordert. Auch der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) hat Köhler indirekt vor einer schnellen Begnadigung gewarnt. Gefangene wie Klar solle man „auf das reduzieren, was sie sind, nämlich Verbrecher“.

Reue haben indes weder Mohnhaupt noch Klar öffentlich bekundet. Doch kann man sie erzwingen? „Ich fände es unpassend zu sagen: Ich bedaure das. Für die Angehörigen wäre das eine arge Zumutung“, sagt Franz Schwinghammer, der Regensburger Anwalt von Mohnhaupt. Klar sei „kein Hardliner“, sagt auch dessen Anwalt Heinz-Jürgen Schneider. Für ihn gebe es die RAF nicht mehr, und er wolle auch auf keinen Fall dahin zurück. „Er möchte sich nicht äußern, solange er nicht in Freiheit ist.“

Eine „zutiefst lebensbejahende Einstellung“ präge ihn, sie bringe ihn dazu, „das menschliche Leben selbst zu verehren, zu lieben und zu verabsolutieren“, schrieb ein junger Mann vor mehr als dreißig Jahren über sich selbst. Deshalb könne ihn eine „unter Umständen eingebildete Freiheit, Sehnsucht oder menschliche Bestimmung nicht veranlassen, einen Menschen zu verletzen oder zu töten“. So begründete Christian Klar seinen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung. Leider ist er nicht dabei geblieben.



Text: F.A.S./FAZ.NET
Bildmaterial: AP, dpa, picture-alliance/ dpa

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