Bundesverfassungsgericht

Online-Durchsuchung unter Auflagen erlaubt

Das Bundesverfassungsgericht hat Online-Durchsuchungen unter strengen Auflagen gebilligt - wenn „überragend wichtige Rechtsgüter“ konkret gefährdet sind. Befugnisse zur Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen wurden aber für nichtig erklärt.

Lesermeinungen zum Beitrag

27. Februar 2008 13:52

Auflagen für Online-Untersuchungen

Bernd Winkler (BerndWinkler)

Das Urteil klingt zunächst gut. Man ist als Bürger ja schon dankbar, dass es in unserem Staat überhaupt noch eine Institution gibt, die sich um den "Schutz" des Bürgers vor staatlicher Neugierde kümmert. Bei näherem Hinsehen jedoch stellt sich schnell heraus, dass die "Auflagen" des Verfassungsgeichts in der Praxis unterlaufen werden. Beispiel Hausdurchsuchungen: In Bayern verwenden Ermittlungsrichter ca. 7 Minuten auf die Prüfung einer Hausdurchsuchung, in Baden-Württemberg ca. 34 Minuten. Der durch Richter zu kontrollierende Staat verweigert schlicht die Haushaltsmittel für die Gerichte und unterläuft so die vorgeschriebene Kontrolle. Ein Schelm ist, der nichts böses dabei denkt. Folge ist, dass Hausdurchsuchungen zum Routinemittel staatlicher Ermittlungen verkommen sind. Schutz des Bürgers? Pech gehabt! Man wird gespannt sein, wieviele neue Planstellen bei Gerichten zugelassen werden, um die zusätzlichen Kontrollen durchzuführen. BVG-Urteile sind schön, aber unser Staat setzt sie nur oberflächlich um. Die Presse schweigt. Schade auch, dass die Parlamentarier in unserem Land lieber durch sich selbst legitimierte lukrative Industrieinteressen vertreten, als sich um die Freiheit der Bürger zu kümmern. Wer braucht noch eine FDP ?

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27. Februar 2008 13:32

Theorie und Praxis

Stefan Sieber (schoener-laufen)

Mal im Ernst, jeder der sich ausreichend mit der Funktion von PCs und Software auskennt schottet sein System ausreichend ab, um die derzeit bestehenden Sicherheitslücken zu stopfen. Da ist dann auch ein Bundestrojaner machtlos! Nur die Masse der Usern, die den PC nutzen ohne sich bewusst zu sein was sie daran überhaupt machen, trifft es. Könnte man sagen "selbst dran schuld"; aber mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird der Bürger bedingt vor der maßlosen Datengier Schäubles und Konsorten geschützt. Gut so!
Traurig ist nur wieder, dass sich mit der Feststellung der Rechtswidrigkeit des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes erneut die scheinbare Unfähigkeit der Landesgesetzgeber offenbart. Scheint zu einem Dauerzustand in unserem Land zu werden?!

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27. Februar 2008 12:18

Entprivatisierung ist Vorstufe für subtile Sklaverei

Axel H. Zeitz (Kurland)

Ich habe einen Stand-alone-PC, der ausschließlich für die Außenbeziehungen genutzt wird. Kein Information steht länger als eine halbe Stunde im System. Aufzuhebende Daten gehen per Drucker -> Scanner -> OCR-Texterfassung in die anderen PC. Von allen Systemen ist immer nur eins unter Strom. Im Internet bewege ich mich i.d.R. so weit es geht anonym und mit Texten, in denen weitgehend Wörter und Umschreibungen verwendet werden, die kaum in automatischen Text-Suchmaschinen vorkommen dürften.

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27. Februar 2008 11:03

Sicherheitsprimat und Krise der Massenkonsumgesellschaften

Axel Arnold Bangert (axelarnoldbangert)

Das Grundsatzurteil ist sehr wichtig für die langfristige innenpolitische Sicherheitspolitik, Rechts- und Sozialentwicklung unseres Landes.

Die Sicherheitspolitik wird in der Zukunft der globalen Krise der Massenkonsumgesellschaften leider einen Primat beanspruchen können und müssen.

Die implementierten Backdoors von Microsoft sind aber sowieso offen (auch ohne Bundestrojaner...). Natürlich nur für die staatlichen Stellen, die informell darüber Kenntnis haben.

Leider ist langfrsistig eine Entwicklung zu sicherheitspolitisch dominierten, verdeckten Oligarchien nicht zu vermeiden.

Axel Arnold Bangert -- Herzogenrath 2008

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27. Februar 2008 10:32

Wie gut, dass wir ein souveraines Verfassungsorgan haben....

wolf haupricht (emilgilels)

Diese Entscheidung ist notwendig, massvoll und wird dem Anliegen des Staates, aber auch dem des Bürgers gerecht.

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