Bundeswehrprozess

„Fußtritte und Stromstöße“

Ein Hauptfeldwebel spricht von “erlebnisorientierter Ausbildung“

Ein Hauptfeldwebel spricht von "erlebnisorientierter Ausbildung"

19. März 2007 Vor dem Landgericht Münster müssen sich seit Montag 18 aktive und frühere Bundeswehrsoldaten verantworten. Es sind Offiziere und Unteroffiziere des in Coesfeld stationierten Instandsetzungsbatallions. Ihnen wird vorgeworfen, im Sommer 2004 163 Rekruten „körperlich misshandelt und entwürdigend behandelt zu haben“. Die Vorgänge in der Freiherr-vom-Stein-Kaserne waren durch Zufall bekanntgeworden und hatten für Empörung gesorgt. Heftig wurde über den Zustand der deutschen Bundeswehr debattiert.

Nach der Verlesung der Anklage am ersten Verhandlungstag sagte der frühere Kompaniechef, der damalige Hauptmann Ingo S., vor der achten Strafkammer aus. Mit 34 Jahren ist er der älteste Angeklagte. Ende Mai 2004, so legte er dem Schöffengericht dar, seien zwei Zugführer zu ihm gekommen und hätten ihn gebeten, als „Ausbildungshöhepunkt“ eine Geiselnahme mit den Rekruten zu simulieren. Er habe der Bitte zugestimmt, weil es sich bei den beiden Zugführern um „vertrauenswürdige Ausbilder“ gehandelt habe.

„Erlebnisorientierte Ausbildung“

Prozessauftakt in Münster

Prozessauftakt in Münster

Einer von ihnen war ein 33 Jahre alter Hauptfeldwebel, der mehr als zehn Jahre der Bundeswehr angehörte und Erfahrungen in Afghanistan gesammelt hatte. Er ist Träger des Ehrenkreuzes und der Ehrenmedaille der Bundeswehr. Möglicherweise haben ihn die Erfahrungen in Afghanistan auf die Idee gebracht, die er später eine „fordernde und erlebnisorientierte Ausbildung“ nannte.

Über die Details hatte sich Kompaniechef S. nach eigenen Angaben vor Gericht damals keine Gedanken gemacht. Er sei davon ausgegangen, dass „nichts Dramatisches“ passieren werde. Dem Hauptmann wie den beiden Zugführern seien weder Übergriffe noch Beschwerden bekannt geworden, sagten sie den Richtern.

„Als Bettnässer verhöhnt“

Was tatsächlich passierte, liest sich im Vorwurf des Gerichts so: An verschiedenen Tagen sollen die Angeklagten „im Anschluss an einen Nachtmarsch unter dem Vorwand, das Verhalten nach einer Gefangennahme und bei einer Erpressung von Aussagen zu üben“, in wechselnder Beteiligung die Rekruten misshandelt haben. Unter anderem hätten diese „an den Händen gefesselt und mit verbundenen Augen über teilweise längere Zeit in knieender Haltung verharren“ müssen. Die Angeklagten hätten sie „mit kaltem Wasser bespritzt, ihnen z.T. in die geöffnete oder vom Körper abgezogene Hose oder in den mit Gewalt geöffneten Mund Wasser gepumpt und sie als Bettnässer verhöhnt“.

Die Rekruten sollen gezwungen worden sein, „Liegestütze und Kniebeugen zu machen oder Baumstämme auf den Armen zu tragen; Rekruten soll Sand unter die Kleidung geschoben worden sein, so dass sie sich wund liefen; mit einer Bürste soll den Rekruten der entblößte Bauch- und Brustbereich gerieben worden sein; z. T. sollen Rekruten mit Fußtritten, Schlägen und Stromstößen, die mittels eines Feldfernsprechers erzeugt worden sein sollen, misshandelt worden sein.“

Codewort „tiffy“

Weil unter dem Codewort „tiffy“, nach dem Vogel aus der Sesamstraße, jeder einzelne seine Beteiligung an der Übung hätte abbrechen können, wollte auch das Landgericht zunächst nicht alle Anklagepunkte zulassen. Das Oberlandesgericht Hamm aber gab dem Einspruch der Anklagebehörde statt.

Ein weiteres juristisches Scharmützel entschied das Bundesverfassungsgericht. Es hob am Freitag ein Filmverbot auf, das das Landgericht zum Schutz der Verfahrensbeteiligten und vor allem der ehrenamtlichen Richter erlassen hatte. Die Verfassungsrichter waren der Auffassung, Richter und Schöffen müssten die Bildberichterstattung vor und nach den Verhandlungen hinnehmen. Nur die Gesichter der Angeklagten seien unkenntlich zu machen.

„Gut gemeint, aber schlecht gemacht“

45 Verhandlungstage bis zum 19. Dezember dieses Jahres sind terminiert. In dem aufwendigen Verfahren, in dem jeder Angeklagte durch zwei Verteidiger vertreten ist, muss jeweils die Einzelbeteiligung ermittelt und nachgewiesen werden. So lange ruhen auch die Disziplinarverfahren der Bundeswehr.

Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Robbe, erhob im Hessischen Rundfunk schwere Vorwürfe gegen die Bundeswehrausbilder. „Sie waren nicht befugt, eine Geiselnahme einzuüben“, sagte er. „Dazu ist eine Spezialausbildung notwendig.“ Das Training sei zwar gut gemeint, aber schlecht gemacht gewesen. „Solche simulierten Geiselnahmen dürfen nur in Anwesenheit von Ärzten, Psychologen und Seelsorgern gemacht werden.“

Text: P.S./F.A.Z.
Bildmaterial: AP

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

Die perfekte Wohnung oder das ideale Haus zum Kaufen oder Mieten: Jetzt über 960.000 Angebote bei Immowelt.de und FAZ.NET!

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche