21. Juli 2005 Bundespräsident Horst Köhler hat seine Entscheidung verkündet, dem Antrag von Kanzler Schröder zu folgen. Er hat den Bundestag aufgelöst. Damit kann am 18. September ein neues Parlament gewählt werden. Das letzte Wort dazu hat aber das Bundesverfassungsgericht. Zwei Politiker wollen in Karlsruhe gegen Köhlers Entscheidung klagen.
Unsere Zukunft und die unserer Kinder steht auf dem Spiel, sagte der Bundespräsident in einer Fernsehansprache am Donnerstag abend. Er begründete seine Entscheidung mit der schwierigen politischen Situation im Land. Millionen Menschen seien arbeitslos, die öffentlichen Haushalte befänden sich in einer kritischen Lage. Deutschland brauche eine Regierung, die ihre Ziele mit Stetigkeit und Nachdruck verfolgen kann. Sie sei dabei auf eine handlungsfähige Mehrheit im Bundestag angewiesen (Siehe auch: Neuwahl: Köhlers Erklärung im Wortlaut).
Dem Wohl des Volkes gedient
Köhler machte deutlich, er teile die Auffassung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), dieser habe nicht mehr das nötige stetige Vertrauen der Mehrheit im Parlament. Ich sehe keine andere Lagebeurteilung, die der Einschätzung des Bundeskanzlers eindeutig vorzuziehen ist.
Köhler zeigte sich davon überzeugt, daß die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Auflösung des Bundestags gegeben seien. Dem Wohl des Volkes ist mit einer Neuwahl am besten gedient. Damit kann zum dritten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik eine Wahlperiode im Bund vorzeitig beendet werden. Auch die Bundeskanzler Brandt und Kohl hatten über den Weg der bewußt verlorenen Vertrauensfrage den Bundestag vorzeitig aufgelöst.
Schröder: Souveräne Entscheidung
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) hat Köhlers Entscheidung mit Respekt zur Kenntnis genommen. Dies gelte auch für die Begründung, sagte Thierse am Donnerstag in einer ersten Stellungnahme. Er werde noch in der Nacht alle Abgeordneten schriftlich informieren. Köhler habe deutlich gemacht, daß der Antrag auf Auflösung ohne Trickserei erfolgt sei. Er hoffe jetzt auf einen fairen Wahlkampf, sagte Thierse.
Bundeskanzler Schröder würdigte die Auflösung des Bundestages als souveräne Entscheidung. Die große Mehrheit der Bevölkerung wolle eine Neuwahl, sagte Schröder am Donnerstag abend in Berlin. Er kündigte an, bei der Wahl am 18. September abermals anzutreten. Er wolle mit aller Energie um einen neuen Auftrag der Wähler für seine Reformpolitik kämpfen.
Mut und Beharrlichkeit
Schröder sagte, er trete im Herbst in der Gewißheit an, daß die von ihm begonnenen Reformen im Gesundheitswesen und auf dem Arbeitsmarkt richtig und notwendig seien. Sie durchzusetzen, erfordere Mut und Beharrlichkeit. Sie seien notwendig, um den Sozialstaat zu erhalten, die soziale Balance zu bewahren und wirtschaftliche Stärke zurückzugewinnen. Deutschland sei auf einem guten Weg, und immer mehr Menschen würden das auch erkennen.
Schon am Morgen deuteten Indizien auf eine Entscheidung Köhlers im Laufe des Tages hin. Entgegen ursprünglicher Berichte wollte Köhler einen Termin bei einer Benefiz-Modenschau in Berlin am Donnerstag abend nicht wahrnehmen. Erwartet wurde von Regierung und Opposition eine vorgezogene Bundestagswahl am 18. September. Die Parteien hatten längst ihren Wahlkampf begonnen, die Union schon Angela Merkel als Kanzlerkandidatin ausgerufen.
Nadelöhr Vertrauensfrage
Bundestagspräsident Thierse hatte am Donnerstag morgen abermals für ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages plädiert. Zur Verhinderung von Mißbrauch könnte für eine Selbstauflösung eine Zweidrittel- oder gar eine Dreiviertelmehrheit vorgesehen werden.
Die Angst der Mütter und Väter des Grundgesetzes vor einer Wiederholung der Weimarer Verhältnisse muß man nach über 50 Jahren einer stabilen bundesdeutschen Demokratie nun wahrlich nicht mehr haben, sagte Thierse am Donnerstag morgen im ZDF.
Bei der jetzigen Rechtslage müsse man immer durch das Nadelöhr des Artikels 68, die gescheiterte Vertrauensfrage. Über ein Selbstauflösungsrecht müsse aber in aller Ruhe und aller Ausführlichkeit diskutiert werden.
Der Neuwahl-Plan
Schröder und der SPD-Vorsitzende Müntefering hatten das Vorhaben, die Bundestagswahl um ein Jahr vorzuziehen, am Abend der nordrhein-westfälischen Landtagswahl bekannt gemacht. Köhler wurde erst später davon unterrichtet. Rasch stimmten die anderen Parteien dem Vorhaben der beiden Sozialdemokraten zu.
Am 1. Juli wurde im Bundestag die Voraussetzung geschaffen: Die Vertrauensabstimmung im Parlament ging für Schröder wunschgemäß negativ aus; er verfehlte durch die Enthaltung vieler Abgeordneter der SPD und einiger Grüner die sogenannte Kanzlermehrheit.
Abgeordnete wollen klagen
Der Grünen-Abgeordnete Schulz und die SPD-Abgeordnete Jelena Hoffmann kündigten schon vor der Entscheidung Köhlers an, für den Fall der vorzeitigen Auflösung des Bundestages wollten sie dagegen eine Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen.
Schulz äußerte die Auffassung, es könne nicht sein, daß zwei Politiker - Schröder und Müntefering - durch ihre Festlegungen mehrere Verfassungsorgane zu einem Verstoß gegen das Grundgesetz nötigten.
Schröders Weg rechtlich umstritten
Der Weg zur Neuwahl über die Vertrauensfrage ist rechtlich umstritten. 1983 billigte das Bundesverfassungsgericht das Vorgehen des damaligen Kanzlers Helmut Kohl (CDU) nur mit kritischen Anmerkungen. Es widerspreche dem Sinn des Grundgesetzartikels 68, trotz einer stabilen Mehrheit mit einer fingierten Vertrauensfrage den Bundestag aufzulösen und eine Neuwahl anzusetzen.
Der damalige Bundespräsident Karl Carstens hatte den Bundestag nach der von Kohl ebenfalls bewußt verlorenen Vertrauensfrage aufgelöst und seine Entscheidung mit der Überzeugung begründet, daß eine handlungsfähige parlamentarische Mehrheit zur Unterstützung der Regierungspolitik nicht mehr vorhanden ist. Verfassungsrechtler äußerten sich in den vergangenen Wochen unterschiedlich über die Vereinbarkeit von Schröders Neuwahl-Vorstoß mit dem Grundgesetz. (Siehe auch: FAZ.NET-Spezial: Welcher Weg zur Neuwahl?)
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: Reuters