BKA-Gesetz

FDP will wieder gegen Online-Durchsuchung klagen

Die künftigen Kompetenzen des Bundeskriminalamts bleiben umstritten

Die künftigen Kompetenzen des Bundeskriminalamts bleiben umstritten

06. November 2008 Der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP) will gegen die im Entwurf für das BKA-Gesetz geplante Online-Durchsuchung abermals vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. „Unsere Bedenken sind nicht ausgeräumt. Wir werden nach Karlsruhe ziehen“, sagte Baum am Donnerstag der Nachrichtenagentur AP. Baum hatte schon einmal erfolgreich gegen die Online-Durchsuchung in einem nordrhein-westfälischen Landesgesetz geklagt. In dem Urteil dazu hatten die Karlsruher Richter im Februar enge Grenzen auch für eine bundesweite Regelung gezogen. Das Urteil sei jedoch noch nicht befriedigend umgesetzt“, sagte Baum.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, dagegen begrüßte die Einigung von Union und SPD auf einen gemeinsamen Entwurf für das neue BKA-Gesetz. Es scheine, als seien einige Verbesserungen im Vergleich zum vorherigen Entwurf erreicht worden, sagte Schaar am Donnerstag im ZDF. Dies sei zu begrüßen. Allerdings kenne er den Wortlaut des am Vortag ausgehandelten Kompromisses noch nicht. Ob dieser ausreiche, den absoluten Kernbereich der Privatsphäre wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt zu schützen, müsse analysiert werden, sagte Schaar kurz vor Beginn einer zweitägigen Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Bonn.

Zweistufiges Verfahren für Online-Durchsuchung

Online-Durchsuchung verfassungsgemäß? Gerhart Baum (FDP) will abermals Karlsruhe anrufen

Online-Durchsuchung verfassungsgemäß? Gerhart Baum (FDP) will abermals Karlsruhe anrufen

Die große Koalition hatte nach langem Streit über die neuen Befugnisse für das Bundeskriminalamt zur Terrorabwehr letzte Streitpunkte ausgeräumt. Medienberichten nach wird die heimliche Online-Durchsuchung privater Computer bis Ende 2020 befristet. Zum Schutz der Privatsphäre soll es dafür ein zweistufiges Verfahren geben. Nach Informationen der ARD muss ein Richter die Online-Durchsuchung anordnen. Werden dann dadurch Daten erhoben, müsse sichergestellt werden, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht verletzt wurde. Diese Überprüfung sollten zwei BKA-Beamte und der Datenschutzbeauftragte des BKA gemeinsam vornehmen. In Ausnahmefällen soll der BKA-Präsident die Online-Durchsuchung auch in Eilfällen anordnen können.

Die Einigung stieß im Deutschen Richterbund und in der FDP auf heftige Kritik. Der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, das BKA-Gesetz sei ein „rechtsstaatlich absolut unzureichendes Ergebnis“, das die FDP im Bundestag ablehnen werde. Die geplante Befristung der Online-Durchsuchung bis 2020 nannte die frühere Bundesjustizministerin „eine Farce“. Eine zwölfjährige Frist sei viel zu lang.

Kritik an Befristung und Ausnahmeregelung

Anstoß nahm Frau Leutheusser-Schnarrenberger auch daran, dass das BKA nach der Koalitionseinigung in dringenden Fällen zunächst ohne Richterbeschluss Computer anzapfen dürfe. „Online-Durchsuchungen sind technisch und zeitlich so aufwendig, dass gar keine Eilfälle denkbar sind. Hier soll offenbar die Kontrolle durch einen Richter ausgehebelt werden“, sagte die FDP-Rechtsexpertin.

Auch der Vorsitzende des Deutschen Richterbunde, Christoph Frank, beklagte Defizite: „Ich halte eine möglichst effektive justizielle Kontrolle der Online-Durchsuchung wegen der Schwere des Grundrechts-Eingriffs für unverzichtbar“, sagte er derselben zeitung. Ob der absolut geschützte Kernbereich der Privatsphäre bei Durchsuchungen betroffen sei, müsse ein unabhängiger Richter beurteilen. Der Unions-Innenfachmann Hans-Peter-Uhl (CSU) sagte, die Koalitionseinigung bringe Sicherheit und Freiheit in ein ausgewogenes Verhältnis.Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sprach vom „qualifiziertesten Polizeigesetz Deutschlands“.

Text: FAZ.NET mit ddp/AP
Bildmaterial: ddp, dpa

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