09. September 2005 Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst Gottfried Marenholz hält es für erfolglos, die Bundestagswahl wegen der erforderlichen Nachwahl anzufechten. Zwar gebe es für die Wähler in der sächsischen Hauptstadt psychologisch-perspektivische Verzerrungen, wenn am 18. September die Ergebnisse aus allen anderen Wahlkreisen bekannt gegeben würden, sagte Marenholz am Freitag im Deutschlandfunk.
Daß deshalb die gesamte Wahl angefochten werden könnte, halte er für ausgeschlossen. Marenholz wies darauf hin, daß es dazu keine Alternative gegeben habe. Das steht so im Gesetz. Eine Beeinflussung der Dresdner durch das Ergebnis lasse sich nicht vermeiden. Politiker von CDU und FDP sprachen sich dagegen aus, das vorläufige Ergebnis bekannt zu geben.
Chancengleichheit wahren
Beim Tod eines Direktkandidaten muß die Nachwahl laut Gesetz spätestens sechs Wochen nach dem ursprünglichen Termin stattfinden, sagte Marenholz. Das Verfahren sei gerechtfertigt, weil Chancengleichheit innerhalb der Parteien herrschen müsse.
Andernfalls hätten die NPD oder deren Wähler keine Möglichkeit, einen eigenen Kandidaten durchzubringen. Chancengleichheit gebe es nur, wenn in einer Nachwahl auch ein NPD-Kandidat zur Verfügung stehe.
Linkspartei kündigt Klage an
Die Ergebnisse sollten auch auf jeden Fall bekanntgegeben werden. Es gibt gar keine Vorschrift, die das verbieten würde. Und das ist auch aus politischen Gründen gar nicht möglich. Erstens sickert es doch durch und zweitens hat ja die Bevölkerung wirklich einen politischen Anspruch darauf zu wissen, wie sie gewählt hat, sagte Marenholz.
Bereits am Donnerstag hatte die Linkspartei. PDS eine Klage angekündigt. Sie will die Wahl im Dresdner Wahlkreis am 18. September notfalls mit juristischen Mitteln erzwingen. Der Wahlkreis sei für seine Partei von strategischer Bedeutung, weil dort die sächsische Spitzenkandidatin Katja Kipping Aussichten auf ein Direktmandat habe, sagte Wahlkampfchef Bodo Ramelow. Ihre Chancen würden jedoch geschmälert, wenn sie bereits über die Landesliste in den Bundestag einziehe und danach erst die Nachwahlen stattfänden.
Klage aussichtslos
Auch der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz gibt rechtlichen Schritten gegen die Nachwahl, wie die Linkspartei sie erwägt, keine Chance. Ich bin der festen Überzeugung, daß eine Klage aussichtslos wäre, sagte er. Wiefelspütz verteidigte die Entscheidung der sächsischen Landeswahlleiterin: Wir können nicht die Bundestagswahl insgesamt verschieben. (Siehe auch:Nachwahl in Dresden verzögert bundesweites Ergebnis)
Zudem rechne der SPD-Abgeordnete trotz der notwendigen Nachwahl in einem Dresdner Wahlkreis nicht mit Verzögerungen bei der Koalitionsbildung nach der Bundestagswahl. Es werde keine relevante Änderung der Zeitpläne geben, sagte Wiefelspütz der Rheinischen Post von Freitag. Es dauere ohnehin vier bis sechs Wochen, bis der Kanzler gewählt werde.
Amtliches Endergebnis am 18. September?
Die Nachwahl in Dresden ist wegen des Todes der NPD-Direktkandidatin Kerstin Lorenz erforderlich. Ein Termin steht noch nicht fest. Bundeswahlleiter Johann Hahlen hatte mitgeteilt, daß er am 18. September ein vorläufiges amtliches Endergebnis veröffentlichen will, nur in welcher Form sei noch offen.
Die Dresdner NPD-Kandidatin war nach Angaben ihrer Partei am Mittwoch im Alter von 43 Jahren gestorben, nachdem die Mutter zweier Kinder am Montag bei einer Wahlkampfveranstaltung einen Hirnschlag erlitten hatte und ins Koma gefallen war.
Auch FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sprach sich dagegen aus, die Ergebnisse der Abstimmung am 18. September geheim zu halten. Ich halte das in einer Medienlandschaft wie der unsrigen für weltfremd, sagte Niebel in der ARD.
Man könne den Menschen nicht sagen, sie sollten zur Wahl gehen und ihnen dann vorenthalten, was daraus geworden sei. So was kann man vielleicht in Afrika irgendwann machen, daß man zwei, drei Wochen später ein Wahlergebnis verkündet, nicht in der Bundesrepublik, fügte er hinzu.
Bis zur Nachwahl nirgendwo Stimmen auszählen
Politiker aus Dresden haben gegen die Absicht des Bundeswahlleiters protestiert, schon am 18. September ein vorläufiges Endergebnis bekanntzugeben.
Der CDU-Direktkandidat Andreas Lämmel sagte der Bild-Zeitung (Freitagausgabe): Die Auszählung der Stimmen darf im Sinne der Chancengleichheit in ganz Deutschland erst erfolgen, wenn auch die aus Dresden eingesammelt sind. Die FDP-Direktkandidatin Peggy Bellmann verlangte: Bis zur Nachwahl dürfen nirgendwo Stimmen ausgezählt werden.
Warnung vor Verfälschung der Wahlergebnisse
Auch der FDP-Rechtsexperte Max Stadler warnte, daß eine Bekanntgabe am 18. September zu einer Verfälschung der Wahlergebnisse führen könnte. Die Dresdner Wähler könnten dadurch beeinflußt werden, sagte er der Passauer Neuen Presse .
Stadler forderte daher für künftige Wahlen eine Änderung des Bundeswahlgesetzes. Danach müßten die Parteien in jedem Wahlkreis Reservekandidaten nominieren, die bei einem Ausfall ohne zeitliche Verzögerung die Wahl antreten könnten. Eine entsprechende Gesetzesinitiative sollte nach der Wahl vorgelegt werden, sagte der FDP-Politiker.
Text: FAZ.NET mit Material von Reuters/dpa/ddp/AFP
Bildmaterial: dpa, FAZ.NET, NPD, picture-alliance/ dpa/dpaweb, Reuters