28. Mai 2006 Im Fall des am Ostersonntag in Potsdam schwerverletzten Deutsch-Äthiopiers Ermyas M. stand der Tathergang offenbar schon nach den ersten Zeugenbefragungen weitgehend fest. Vor diesem Hintergrund nahm am Wochenende die Kritik am Vorgehen von Generalbundesanwalt Kay Nehm zu, der die Ermittlungen wegen der vermuteten fremdenfeindlichen Motive der Tat zunächst an sich gezogen hatte.
Nehm hätte die Ermittlungen nicht erst am Freitag, sondern schon deutlicher früher an die Potsdamer Staatsanwaltschaft zurückgeben müssen, monierte Sven-Oliver Milke, der Anwalt des Tatverdächtigen Thomas M. Zur Begründung der Abgabe der Ermittlungen hatte Nehm auf einen zweiaktigen Geschehensverlauf verwiesen, der allerdings erst jetzt klar geworden sei. Bei dem Angriff am 16. April erlitt Ermyas M. lebensgefährliche Hirnverletzungen und mußte in ein künstliches Koma versetzt werden.
Tathergang im wesentlichen aufgeklärt?
Während Thomas M. derzeit auf freiem Fuß ist, sitzt der zweite Tatverdächtige Björn L. seit Mittwoch wieder in Untersuchungshaft. Dessen Verteidiger Veikko Bartel stellte beim Amtsgericht Potsdam einen Antrag auf Vorführung seines Mandanten beim Ermittlungsrichter. Er gehe davon aus, daß dies am Dienstag geschehen werde, betonte Bartel. Der Anwalt fügte hinzu, er hoffe, bis dahin die Ermittlungsakten zu haben. Laut Milke ging der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof sowohl anläßlich der mündlichen Erörterung zur Haftprüfung für Thomas M. am 10. Mai als auch bei der Aufhebung des Haftbefehls am vergangenen Dienstag davon aus, daß der Tathergang im wesentlichen aufgeklärt sei, die Täterschaft allerdings noch nicht.
Schon am 10. Mai sei mit dem Ermittlungsrichter diskutiert worden, daß zwischen der verbalen Auseinandersetzung der Tatverdächtigen mit Ermyas M. und der Gewalttat ein zeitlicher Abstand bestanden habe. Wie aus Sicherheitskreisen verlautete, war sogar von Anfang an klar, daß sich ein Zusammenhang zwischen den fremdenfeindlichen Äußerungen der Täter und dem kräftigen Faustschlag gegen Ermyas M. nicht so einfach herstellen lasse. Wie auch das Magazin Focus berichtet, war den Ermittlern bereits zwei Tage nach der Tat klar, daß die auf einer Handy-Mailbox aufgenommenen rassistischen Äußerungen der Täter nicht im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem späteren Faustschlag standen, durch den der 37jährige Familienvater lebensgefährlich verletzt wurde.
Klage über mangelndes Vertrauen
Die Ermittler hatten dem Bericht zufolge schon sehr schnell rekonstruiert, daß die aufgezeichneten Beleidigungen von einem Wortgefecht herrührten, das nicht direkt in die spätere schwere Verletzung des Deutsch-Äthiopiers mündete. Dies deckt sich laut Focus mit den Aussagen mehrerer Zeugen, die bereits am 18. April vernommen worden waren. Demnach lief der alkoholisierte und aufgebrachte Ermyas M. den Männern hinterher und trat nach ihnen. Erst dann soll einer der Männer ihn niedergeschlagen haben.
Den Sicherheitskreisen zufolge gab es große Unterschiede zwischen den Ermittlungsergebnissen und deren Bewertung durch Nehm. Zudem habe es Spannungen zwischen den Ermittlern aus Brandenburg und dem scheidenden Generalbundesanwalt gegeben. Die Beamten in Potsdam hätten gespürt, daß Nehm kein Vertrauen zu ihnen gehabt habe.
Text: FAZ.NET mit Material von ddp
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