22. Februar 2005 Die öffentlich beachtete Geschichte des Visa-Erlasses begann vor einem Jahr und ein paar Tagen im Kölner Landgericht. Am 9. Februar 2004 verkündete dort der Vorsitzende Richter Ulrich Höppner das Urteil gegen den Angeklagten Anatoli B. Der aus der Ukraine stammende Mathematiker stand wegen des Vorwurfs bandenmäßiger Schleuserei mit erschlichenen Touristenvisa vor Gericht.
44 Verhandlungstage lang war vor der neunten großen Strafkammer verhandelt worden, 44 Tage, an denen ungeheuerlich erscheinende Vorwürfe erhoben wurden, unverantwortliche Versäumnisse von Politikern und Ministerialbeamten beklagt und chaotische Verhältnisse an deutschen Auslandsvertretungen in Osteuropa beschrieben wurden.
Ein Paukenschlag
Die Urteilsverkündung war ein Paukenschlag, der im ganzen Land gehört wurde. Höppner wählte seine Worte mit Bedacht, und zwar stark: Ohne Unterstützung der Bundesregierung wäre es Anatoli B. niemals gelungen, Tausende Ukrainer mit deutschen Visa in die Schengen-Staaten einzuschleusen, wo sie der Schwarzarbeit und Prostitution nachgegangen seien, statt die schönen Bürgen am Rhein zu besichtigen, wie es in ihren Reisepapieren hieß. Mehr noch: Das Auswärtige Amt habe im Jahr 2000 mit dem Volmer-Erlaß (diese Bezeichnung erhielt der Erlaß erst im Prozeß) gegen die bestehende Gesetzeslage kalt geputscht. Allein im Jahr 2001 seien 300000 Personen über die deutsche Botschaft in Kiew eingereist und damit ungleich mehr als über jedes andere EU-Land.
Wie viele davon auf das Konto Anatoli B.s gingen, war nicht zu beziffern, ebensowenig, wie viele der Touristen tatsächlich nach Italien zur Apfelernte weiterreisten. Doch darum ging es auch schon gar nicht mehr, denn der Richter zielte auf das Auswärtige Amt mit Außenminister Fischer und auf Bundesinnenminister Schily (SPD). Beide Ministerien hätten die Ermittlungen massiv gestört, Aussagegenehmigungen erst verweigert, dann verschleppt. Es sei schon erstaunlich, sagte Höppner, daß ein Minister - gemeint war Schily - vor laufender Kamera vor Schleusungen warne und dahinter die Ermittler im Stich lasse.
Offene Rechnungen
Es lag wohl vor allem an der drastischen Wortwahl, daß der Richter nun endlich gehört wurde. Um seine Ansicht über die wahren Verantwortlichen zu unterstreichen, milderte Höppner überdies das Strafmaß für Anatoli B. und empfahl, Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes und des Innenministeriums aufzunehmen, was auch geschah. Ein Jahr später, als die Grünen langsam merkten, daß sie ernsthaft in Bedrängnis waren, wurde lanciert, der Richter habe aus seiner Zeit als Regierungsbeamter anscheinend alte Rechnungen offen. Höppner schwieg dazu beharrlich - wie er sich überhaupt in dem ganzen Jahr nicht mehr über das Verfahren, sein Urteil und seine Vorwürfe äußerte.
Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung waren dennoch schon fast alle Bestandteile beisammen, die schließlich zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses im Bundestag führten. Schon am 11. Februar 2004 machte die Unionsfraktion das Urteil zum Thema einer Fragestunde, in der die Außenamts-Staatsministerin Kerstin Müller (Grüne) antworten mußte. Es folgten eine große und eine kleine parlamentarische Anfrage (am 27. April und 21. September) und zahlreiche Pressemitteilungen. Zwischenzeitlich wurde die Bundesregierung mit mehr als hundert Einzelfragen regelrecht bombardiert.
Ungewöhnlich viele Touristen
In der Fraktion hatte sich um die Abgeordneten Hans-Peter Uhl (CSU) und Eckart von Klaeden (CDU) eine Visa-Arbeitsgruppe gebildet, die das Thema über Monate hinweg verfolgte, selbst recherchierte, Chronologien der Erlasse und Ereignisse erstellte, um sich über die Vorgänge klar zu werden. Uhl hatte mehrere Jahre lang die Münchner Ausländerbehörde geleitet und schon 2002 einen besorgten Brief an Schily geschrieben, um sich über Berichte von Diplomaten zu erkundigen, aus Osteuropa reisten seit einiger Zeit ungewöhnlich viele Touristen ein. Das Innenministerium antwortete ihm damals, alle Mißstände würden umgehend abgeschafft, die Zusammenarbeit zwischen Innen- und Außenministerium funktioniere im übrigen reibungslos. Uhl war nach der Urteilsverkündung daher höchst alarmiert - was die schnelle Reaktion der Unionsfraktion mit erklärt. Klaeden stellte zur selben Zeit einen seiner Mitarbeiter ausschließlich für die Koordination der Visa-Arbeitsgruppe zur Verfügung.
Zur Recherchetruppe gehörten unter anderen der CDU-Abgeordnete Clemens Binninger, der auch Mitglied im Bundestags-Innenausschuß und jetzt des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bosbach (CDU), der Vorsitzende der Rechts-Arbeitsgruppe, Norbert Geis (CSU), die Abgeordneten Reinhard Grindel (CDU) und Klaus Rose (CSU). Die Gruppe stellte Zahlen und Unterlagen zur Verfügung und versuchte, das Thema in die Medien zu bringen beziehungsweise dort zu halten. Sie verschickte außerdem beständig neue Pressemeldungen, etwa als sich herausstellte, daß mit den schlecht kontrollierten Touristenvisa Terrorismusverdächtige aus Tschetschenien, Algerien und Marokko eingereist waren, oder als bekannt wurde, daß es auch in den deutschen Auslandsvertretungen in Tirana, Tripolis und Colombo zu Mißbrauchsfällen und Korruption gekommen war.
Das Innenministerium schwieg
Das Innenministerium beantwortete Fragen - auch der Presse - fast ein Jahr lang standardmäßig mit dem Hinweis darauf, daß das Auswärtige Amt allein zuständig für die Visa-Erteilung sei. Die Ausländerbehörden haben aber unter anderem die Bonität der Einladenden zu prüfen, und sie unterstehen dem Bundesinnenminister. Er kann somit nicht alle Verantwortung von sich weisen (diese Zeitung berichtete darüber unter anderem am 15. Juli 2004). Schilys Behörde verhandelte auch mit einem baden-württembergischen Reiseveranstalter, der im kommenden April ebenfalls vor Gericht stehen wird, über die Zulassung von Reiseschutzpässen. Schily erhob offenbar auch keinen Einspruch gegen die Regelung, daß die Bonität von Einladenden nicht mehr geprüft werden müsse, wenn solch ein Reiseversicherungsschein in den Botschaften vorgelegt würde.
Aus der Sicht des Außenministeriums stellte sich die Sache etwas anders dar: Zum kriminellen Mißbrauch, vor dem man nie gefeit sei, habe nicht der Volmer-Erlaß geführt - zumindest nicht allein. Hinzu seien zum Teil ältere Regelungen gekommen: das Reisebüro-Verfahren aus der Regierungszeit Kohls, das es Reiseveranstaltern erlaubte, Sammelvisa für Gruppenreisen zu beantragen, ohne daß die Teilnehmer einzeln vorsprechen mußten. Des weiteren das zuerst vom ADAC, dann auch von dem nun angeklagten Reiseveranstalter angebotene Versicherungspaket (Carnet de touriste, Reiseschutzpaß). Mit dem Paket wurden Reise-, Aufenthalts- und Krankheitskosten, gegebenenfalls auch Abschiebungskosten der Touristen abgesichert.
Erlässe der Reihe nach wieder abgeschafft
Der Volmer-Erlaß wies aus Sicht des Außenministeriums auch nur dazu an, für die Reisefreiheit zu entscheiden, wenn alle anderen Voraussetzungen geprüft und nur letzte Zweifel am Rückkehrwillen des Antragstellers nicht ausgeräumt worden seien. All diese Regelungen zusammen hätten möglicherweise Betrugsmöglichkeiten eröffnet. Sie wurden - nach mehreren Inspektionsreisen von Außenamtsmitarbeitern - der Reihe nach wieder abgeschafft, zuletzt und nach hartnäckigem Sträuben, im Oktober 2004 auch der Volmer-Erlaß.
Das Auswärtige Amt bemühte sich jedoch im vergangenen Jahr kaum, diese Sichtweise überhaupt öffentlich darzulegen, geschweige denn argumentativ zu vertreten. Es unterschätzte den Ernst der Lage, überschätzte wohl auch die eigene Unverwundbarkeit. Die Opposition jedoch reagierte auf das Schweigen immer verärgerter. Dieser Ärger mag eine starke Triebfeder gewesen sein, das Thema weiterzuverfolgen und verbal immer stärker zuzuspitzen - auch als sogar in den eigenen Reihen bezweifelt wurde, daß es aufregend genug für einen Untersuchungsausschuß sei.
Text: F.A.Z., 15.02.2005, Nr. 38 / Seite 3
Bildmaterial: dpa/dpaweb, F.A.Z.-Greser&Lenz