15. Juni 2008 Die Zwangsernährung Sterbender wird in Deutschland schleichend zum medizinischen Standard. Vor allem eine hohe Zahl Demenzkranker in Pflegeheimen wird durch Magensonden (Peg-Sonden) künstlich ernährt. Ärzte fordern daher ein Umdenken. Etwa 140.000 Ernährungssonden werden jedes Jahr in Deutschland gelegt, zwei Drittel davon bei Bewohnern von Pflegeheimen. Etwa die Hälfte dieser Sondenträger ist demenzkrank. Viele Angehörige sehen in einer Sonde den letzten Ausweg, den Tod des Verwandten hinauszuzögern.
Nach Ansicht des Präsidenten der Bundesärztekammer, JörgDietrich Hoppe, kann eine Magensonde für Sterbende sehr belastend sein. Der Arzt sei verpflichtet, Sterbenden so zu helfen, dass sie unter menschenwürdigen Bedingungen aus dem Leben scheiden könnten. Die Hilfe besteht in palliativmedizinischer Versorgung und damit auch in Beistand und Sorge für Basisbetreuung. Dazu gehören nicht immer Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr durch eine Magensonde, da sie für Sterbende eine schwere Belastung darstellen können, sagte Hoppe der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Einigung auf ein Gesetz steht vom Scheitern
Die Kritik daran nimmt zu. Der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Prälat Peter Neher, äußerte, Peg-Sonden dürften nur gelegt werden, wenn medizinische Gründe vorlägen und es keine andere Möglichkeit gebe, die Ernährung eines Menschen sicherzustellen. Der geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, sagte: Wir erleben in der Praxis täglich, dass die Menschen, die bei uns Rat einholen, künstliche Ernährung kategorisch ablehnen. Dahinter steht die Angst vor einem jahrelangen Dahinvegetieren, vor einem Leben ohne Lebensqualität, das nur durch die Magensonde aufrechterhalten wird. Dieser Angst gilt es zu begegnen. Leider böten die im Bundestag behandelten Entwürfe für ein Patientenverfügungsgesetz keine Lösung.
Bemühungen, sich auf ein solches Gesetz zu einigen, stehen womöglich vor dem Scheitern. In der übernächsten Woche wird im Bundestag in erster Lesung über einen Gesetzentwurf einer Gruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker debattiert. Stünker und seine etwa 250 Unterstützer wollen gesetzlich festlegen, dass Patientenverfügungen verbindlich für die behandelnden Ärzte sind und der Patientenwille in allen Stadien einer Erkrankung beachtet wird. Bemühungen dreier Gruppen von Parlamentariern (in großen Teilen von Union und Grünen), sich auf einen eigenen Entwurf zu einigen, sind noch nicht weit gediehen. Die drei Gruppen eint der Wille, die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen einzuschränken. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Wolfgang Bosbach (CDU) schätzt die Chancen für eine Einigung auf 60 zu 40.
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Text: hoi./elo. / F.A.S.
Bildmaterial: ddp